- Julius Schottländer
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Julius Schottländer (* 16. März 1835 in Münsterberg in Schlesien; † 1. Januar 1911 in Breslau) war ein wohlhabender Gutsbesitzer und der erste und einzige jüdische Majoratsherr in Deutschland. Er zeichnete sich als großzügiger Philanthrop und Stifter aus.
Inhaltsverzeichnis
Familie
Julius Schottländer war verheiratet mit Anna geborene Galewski (* 31. Juli 1846 in Brieg; † 20. Januar 1911 in Breslau). Aus dieser Ehe entstammte der Sohn Paul Schottländer (1870−1938), späterer Doktor der Philosophie und Ehrensenator der Universität Breslau. Eine der vier Töchter war Herta verheiratete Isenbart (* 30. Juni 1871; † 1918), spätere Bauherrin des als Luxushotel genutzten Offiziersgenesungsheimes Bühlerhöhe.
Leben
Um 1900 war Julius Schottländer der wohlhabendste Bürger Breslaus. Ihm gehörte ein Rittergut in Althofdürr, ebenso die Dörfer bzw. Güter Wessig (heute Wysoka), Grünhübel (heute als Bledzów Teil des Dorfes Bielany Wrocławskie, deutsch Bettlern), Alt Schliesa (Stary Ślęszów), Eckersdorf (Biestrzyków), Karowahne (Karwiany) und Cawallen (Kowale, heute Teil Breslaus). Schottländer besaß in Schlesien die Herrschaft Hartlieb, zu der zwölf Güter mit einer Gesamtfläche von 1840 Hektar gehörten. Außerdem besaß er etwa 30 Häuser in Breslau und eine Dampfziegelei in Friedewalde (Oberschlesien). Seinen Kindern hinterließ er ein Vermögen von über 50 Millionen Reichsmark.
Julius Schottländer bekleidete zahlreiche Ämter in der jüdischen Gemeinde Breslau. Er starb 1911 und wurde auf dem alten jüdischen Friedhof Breslau, in der Familiengruft, bestattet. Nach seinem Tod wurde eine Straße in Breslau nach ihm benannt.
Stiftungen (Auszug)
- Südpark in Breslau (1882 bis 1890 errichtet)
- Jüdisches Betreuungshaus für Alte und Langzeitkranke in der Neudorfstraße Nr. 35 in Breslau (1896 errichtet)
Ehrungen
- Verleihung des Titels Kommerzienrat
Literatur
- Jakob Guttmann: Gedächtnisrede an der Bahre des Herrn Julius Schottländer, 1911 [nicht ausgewertet]
- Josef Joachim Menzel (Hrsg.): Breslauer Juden 1850−1945, St. Augustin 1990, S. 88−89
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