Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg

Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg

Das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg (LfV) ist die Landesbehörde für Verfassungsschutz des Bundeslandes Hamburg. Zu den Hauptaufgaben der Landesbehörde zählt die Beobachtung des Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Fundamentalismus jeglicher Ausprägung. Die Spionageabwehr und das Beobachten der Scientology-Organisation.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsmäßigkeit

Das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg arbeitet mit seinen Mitarbeitern auf der Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG). Die Zusammenarbeit erfolgt mit den weiteren Landesbehörden für Verfassungsschutz. Durch die gesetzliche Regelung des Bundesverfassungschutzgesetztes bleibt der Datenschutz des Bürgers gewahrt und obliegt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Überprüfungen von Personen sind ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage erlaubt. Die Voraussetzung einer Überprüfung erfolgt durch die Richtlinie des Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetzes.

Aufgaben

Als Inlandsnachrichtendienst, ist primär der Schutz der Freiheitliche demokratische Grundordnung die Hauptaufgabe Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Sicherheit dient zudem dem Bund und den Ländern. Um diesem Schutz und der Sicherheit Rechnung zu tragen, sammelt das Landesamt für Verfassungsschutz aus offenen oder/und nachrichtendienstlichen Mitteln Informationen über entsprechende Bestrebungen die sich gegen das Rechtsgut entschieden haben. Um den Aufgaben gerecht zu sein wird Paragraph § 4 angewandt.

Die gefilterten Erkenntnisse über den Extremismus werden beispielhaft durch den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg übermittelt um auf entsprechende Gefahren, die durch den Extremismus hervorgerufen werden, hingewiesen und danach gesetzlich vorbereitet zu sein. Auf der Internetseite des Landesamtes werden diese Erkenntnisse der breiten Öffentlichkeit, jedem einzelnen Bürger bereitgestellt. Dieser Extremismus stellt sich überwiegend als Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Fundamentalismus dar. Dabei wird auch der Augenmerk auf die Spionage und Sabotage gelegt.

Kontrolle

Die Tätigkeit des Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg obliegt strikten gesetzlichen Vorgaben. Um einen Missbrauch zu unterbinden wird das Landesamt selbst durch das Parlamentarische Kontrollgremium, die Gerichte und die staatlichen Datenschutzbeauftragten bei der zu erbringenden Aufgabe (Schutz der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung) überwacht.

Haushalt

Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 wurde der Mitarbeiterbestand des Landesamtes seitdem jährlich erhöht, für das Jahr 2008 betrug dieser 148 eingestellte Mitarbeiter. Der Mitarbeiterbestand wird durch einen Stellenplan geregelt. Die benötigten Finanzmittel stiegen ebenso jährlich und wurden für das Jahr 2008 mit insgesamt 11.589.000 € angegeben. Das Nachrichtendienstliches Informationssystem der Behörde weist 31.124 gespeicherten Personen für das Jahr 2008 auf. Bei Einbürgerungen wurden im Jahre 2008 insgesamt bei zehn Fällen durch die Landesbehörde Bedenken geäußert. Beim Aufenthaltsverfahren wurden im gleichen Jahr 21 geprüft. Auf der Grundlage des Schengener Abkommens wurden beim entsprechendem Visumsverfahren 14 Fälle 2008 bedenklich beurteilt. Der Sabotageabwehr verpflichtend überprüfte die Landesbehörde 2008 am Flughafen Hamburg 9.115 Personen einer Luftsicherheitsüberprüfung. Überprüfungen erfolgten ebenfalls am Hamburger Hafen. Dabei wurde das Hafensicherheitsgesetz 2008 bei 59 Personen angewandt.

Struktur

Um alle Aufgabenfelder entsprechend optimal abzudecken, ist das Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg in Abteilungen unterteilt. Die Hierarchie bildet ein Amtsleiter. Es folgen danach die Abteilungen 1 bis 3. Diese wiederum sind in Referate unterteilt.

Abteilungen und Referate

  • Amtsleiter
    • Abteilung 1: Zentrale Aufgaben
      • Referat V 11: Verwaltung
      • Referat V 12: IuK, Technischer Dienst
      • Referat V 13: Operative Technik
    • Abteilung 2: Staatschutz
      • Referat V 21: Auswertung Ausländerextremismus, Öffentlichkeitsarbeit
      • Referat V 22: Auswertung Linksextremismus, Rechtsextremismus, Scientology-Organisation
      • Referat V 23: Beschaffung Forschung/Werbung
      • Referat V 24: Observation Konspirative Ermittlung
    • Abteilung 3: Abwehr Rechtsangelegenheiten
      • Referat V 31: Wirtschaftsschutz, Geheim- und Sabotageschutz
      • Referat V 32: Spionageaufklärung

Siehe auch

Weblinks


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