Lufthansa CityLine-Flug 5634

Lufthansa CityLine-Flug 5634
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Lufthansa CityLine-Flug 5634
Zusammenfassung
Datum 6. Januar 1993
Typ Absturz nahe der Landebahn
Ort 1,8km östlich des Flughafens Paris Charles de Gaulle
Getötete 4
Verletzte 14
Flugzeug
Flugzeugtyp Bombardier Q311
Fluggesellschaft Lufthansa CityLine
Kennzeichen D-BEAT
Passagiere 19
Besatzung 4
Überlebende 19

Flug 5634 war ein Linienflug der Lufthansa CityLine, durchgeführt von der Stuttgarter Contact Air von Bremen nach Paris-Charles-de-Gaulle am Abend des 6. Januar 1993. Nachdem eine Boeing 747 der Korean Air die für LH 5634 vorgesehene Landebahn 27 mit einem Triebwerk berührt hatte und diese infolgedessen gesperrt worden war, stürzte die Maschine nach einem missglückten "Swing Over"-Manöver um 19:20 Uhr Ortszeit 1,8 Kilometer vor der Landbahnschwelle der Landebahn 28 ab, wobei 4 der 23 Insassen ums Leben kamen.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Das verunglückte Flugzeug war eine Turboprop-Maschine vom Typ Bombardier DHC-8-311 mit der Registrierung D-BEAT, angetrieben von zwei Pratt & Whitney PW123 Triebwerken. Der Erstflug fand am 14. August 1990 statt.[1]. Zum Unglückszeitpunkt hatte das Flugzeug 5973 Betriebsstunden. Den Flugunterlagen zufolge wurden die zulässigen Beladegrenzen nicht überschritten und die Schwerpunktlage eingehalten.

Der 54-jährige Flugkapitän hatte zum Unglückszeitpunkt seit ca. sechs Jahren seine ATPL und eine Flugerfahrung von 11924 Stunden, davon 2003 auf diesem Flugzeugtyp. Der 25-jährige Erste Offizier, der zum Unglückszeitpunkt für die Steuerung zuständig war, hatte seine ATPL seit eineinhalb Jahren und eine Flugerfahrung von 500 Stunden, davon 293 auf diesem Flugzeugtyp.

Zum Unglückszeitpunkt herrschte an der Landebahn 28 ein Südwestwind aus 190 bis 200 Grad mit 10 bis 14 Knoten Windgeschwindigkeit. Die Sichtweite betrug zwischen 700 und 1400 Metern und die Wolkenuntergrenze lag zwischen 200 und 600 Fuß bei einer Luftfeuchtigkeit von 100% und einer Temperatur um 9 Grad Celsius.

Die später angesetzte Untersuchung ergab, dass beide verwendeten ILS-Landekurssender uneingeschränkt funktionsfähig waren.

Unglücksverlauf

Das Flugzeug hob um 17:30 planmäßig vom Flughafen Bremen ab und stieg auf seine Reiseflughöhe von 24000 Fuß. 25 Minuten vor dem Unglück erhielt die Besatzung zunächst die Erlaubnis, diese zu verlassen, um schließlich auf 4000 Fuß den ILS-Gleitpfad für die Landebahn 27 aufzunehmen, was um 19:14 Uhr, 14 Meilen von der Landebahn entfernt, geschah.

Kurz darauf berührte eine Boeing 747 der Korean Air bei der Landung auf Landebahn 27 mit einem Triebwerk den Boden, worauf diese Piste von der Flugsicherung bis auf weiteres gesperrt wurde. Der Fluglotse fragte schließlich die Besatzung von Flug LH 5634, ob sie eine Linkskurve ausführen können, um den ILS-Gleitpfad der parallelen und 15 Meter längeren Landebahn 28 aufzunehmen ("swing-over"-Manöver), was der für die Kommunikation zuständige Kapitän bestätigte: „of course we can“. Der Fluglotse gab ihn an den für die Südbahn Zuständigen weiter, welcher der Besatzung mitteilte, dass sie sich 1,5 Meilen vor der Landebahnschwelle befanden und sie fragte, ob Sichtkontakt mit der Landebahn bestehe, was die Besatzung verneinte und angab, sich immer noch in der, an diesem Tag sehr dichten, Wolkendecke zu befinden. Der Fluglotse wies sie daraufhin an, den aktuellen Steuerkurs zu halten und deutete an, dass die Besatzung eventuell ein Fehlanflugverfahren durchführen müsse: „Ok you continue present heading it would... could may be... it will be a missed approach. Report runway in sight if you can" (deutsch: „Ok, behalten sie ihren aktuellen Steuerkurs bei, es wäre... könnte eventuell... wird ein Fehlanflug sein. Melden sie Sichtkontakt mit der Landebahn wenn möglich.")

Als der Fluglotse der Besatzung um 19:19 Uhr Bescheid gab, dass sie die Landebahnschwelle soeben überfliege, verschwand LH 5634 fast gleichzeitig vom Radar und die Besatzung antwortete nicht mehr auf Funksprüche. Um 19:20 Uhr wurde deshalb vom Kontrollturm aus ein Notfall erklärt.

Die Untersuchung ergab, dass der Erste Offizier 80 Sekunden vor dem Aufschlag die automatische Schubkontrolle deaktivierte und weitere zehn Sekunden später die beiden Schubhebel auf Leerlauf standen. 53 Sekunden vor dem Aufprall ertönte ein erster Alarm des GPWS, der auf die hohe Sinkrate hinwies ("SINK RATE"). Dieser ertönte weitere Male, bis die Alarmsignale ("TERRAIN") und ("PULL UP") bis zum endgültigen Aufprall ebenfalls ertönen.

Das Wrack, das nach dem Aufprall noch weitere 400m auf dem Boden schlitterte, wurde schließlich gegen 19:55 Uhr in einer Vertiefung 1km vor der Landebahnschwelle und etwa 500m nördlich vom Landekurs entfernt gefunden.

Ursachen und Folgen

Als Ursache des Unglücks wird vor allem das Fehlverhalten der Piloten angesehen, auch wenn die Wetterbedingungen, vor allem Sichtweite und Bewölkung, schlecht waren und das ohnehin anspruchsvolle „swing-over“-Manöver so noch mehr Konzentration erforderte. Die Piloten bemerkten ihre zu hohe Sinkrate nicht oder zu spät, obwohl vom GPWS mehrere unüberhörbare Warntöne ausgingen. Des Weiteren vergaßen sie, die Landeklappen auszufahren, ohne die bei niedrigen Geschwindigkeiten schneller ein Strömungsabriss eintritt. Wie vom Fluglotsen angedeutet, hätte die Crew bei ausbleibenden Sichtkontakt mit der Landebahn durchstarten und ein Fehlanflugverfahren durchführen müssen.

Infolge des Unglücks kamen vier Passagiere, darunter ein Kind, ums Leben, fünf Personen wurden schwer und weitere elf Personen leicht verletzt, darunter die vier Besatzungsmitglieder. Vier weitere Passagiere blieben unverletzt. Das Flugzeug erlitt irreparable Schäden und wurde abgeschrieben.

Außerdem wurde von den Medien nach dem Unfall auch das Lufthansa CityLine-Konzept kritisiert: dieses liefere eine "Mogelpackung", da die Flüge von Fremdfirmen durchgeführt werden, die der bei Lufthansa üblichen Pilotenausbildung und den Sicherheitsstandards nicht gerecht würden.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Daten zum Verunglückten Flugzeug (englisch), abgerufen am 6. September 2011
  2. Anflug verpatzt. In: Der Spiegel. Nr. 10, 1993, S. 261 (online).
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