- Otto Fischer (Jurist)
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Otto Fischer (* 30. März 1853 in Lüdenscheid; † 1. Dezember 1929 in Breslau) war ein deutscher Jurist.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Otto Fischer kam am 30. März 1853 in Lüdenscheid als Sohn des Rechtsanwalts und Notars Christian Fischer (1815–1900) und der aus Coesfeld stammenden Sophie (1827–1903) geborene Mersmann zur Welt. Fischer widmete sich nach abgelegtem Abitur, beeinflusst vom Vater sowie aus eigener Neigung, einem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Leipzig, Bonn, Heidelberg und Marburg, wo er nach der Ersten Prüfung, anno 1873, 1875 "Über die Anwendbarkeit der Actio Pauliana auf Zahlung, Hingabe auf Zahlungsstatt und Pfandbestellung" promovierte.
In der Folge war er zunächst im preußischen Justizdienst tätig, unter anderem als Amtsrichter in Greifswald sowie als Hilfsrichter am Oberlandesgericht Stettin. Nachdem Otto Fischer sich 1881 in Greifswald für Zivilprozessrecht und preußisches Zivilrecht habilitiert hatte, wurde er dort 1883 zum unbesoldeten außerordentlichen Professor ernannt und blieb im Justizdienst, bis er 1884 auf den ordentlichen Lehrstuhl für Römisches Recht und Zivilprozess berufen wurde. 1890 folgte er einem Ruf auf eine planmäßige Professur an der Universität Breslau. Zusätzlich übte er von 1895 bis 1918 auch wieder eine richterliche Funktion als akademischer Rat am Oberlandesgericht Breslau aus.
Otto Fischer heiratete 1878 in Paderborn Katharina (1853–1926), die Tochter des Chirurgen und Direktors der Provinzial-Hebammenanstalt in Paderborn Conrad Hörling. Das Paar hatte drei Töchter und zwei Söhne, darunter den Juristen und Ökonomen Otto Christian Fischer. Otto Fischer verstarb am 1. Dezember 1929 76-jährig in Breslau.
Wirken
Fischers Lehr- und Forschungsgebiete umfassten vor allem Bürgerliches Recht, Kirchenrecht und Römisches Recht, insbesondere aber den römischen Zivilprozess. In seiner praxisorientierten Tätigkeit bevorzugte Otto Fischer die Literaturgattung des Kommentars. In seinen zahlreichen dogmatischen Arbeiten beschäftigte er sich, neben lehrbuchmäßigen Darstellungen, hauptsächlich mit Grundfragen des Zivilprozessrechtes. Auf rechtshistorischem Gebiet lieferte er Beiträge zur preußischen Rechtsgeschichte. Daneben entfaltete er eine umfangreiche Gutachtertätigkeit.
Methodisch ist Fischer aus der Schule der Pandektenwissenschaft in ihrer durch Bernhard Windscheid geprägten Spätform hervorgegangen, ohne einseitig in die Begriffsjurisprudenz des Pandektismus zu verfallen, wovon ihn sein eminent praktischer Sinn abhielt. Dem herrschenden Positivismus seiner Zeit war auch Fischer verhaftet, in den äußersten Konsequenzen allenfalls gemildert durch seinen strengen Katholizismus. In politischer Hinsicht war Otto Fischer Anhänger eines obrigkeitsstaatlichen Denkens. Der Parlamentarischen Demokratie sowie der Weimarer Reichsverfassung stand er infolgedessen prinzipiell in schroffer Ablehnung gegenüber.
Werke (Auswahl)
- Kommentar zum preußischen Gesetz betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, 1884, 3.te Auflage, 1894 , mit Johannes Krech
- Lehrbuch des preußischen Privatrechts, 1887
- Bürgerliches Gesetzbuch, Handausgabe, 1896 , mit Wilhelm von Henle und anderen, 14.te Auflage, 1932 , herausgegeben von Heinrich Titze
- Lehrbuch des deutschen Zivilprozeß- und Konkursrechts, 1918
- Selbstbiographie, In: Die Rechtswissenschaft der Gegenwart in Selbstdarstellung I, 1924, Seite 124 ff, mit Werkverzeichnis
Literatur
- Richard Schott, In: Jherings Jahrbücher für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts, Band 44, 1930, Seite I ff.
- Hans Kiefner: Fischer, Otto. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 5, Duncker & Humblot, Berlin 1961, S. 202 f.
- Recht und Risiko: Festschrift für Helmut Kollhosser zum 70. Geburtstag, Band 1, herausgegeben von Helmut Kollhosser,Reinhard Bork,Thomas Hoeren,Petra Pohlmann, 2004, Seite 579-590
Weblinks
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