Politische Justiz

Politische Justiz

Politische Justiz ist ein politisches Schlagwort, mit dem eine Rechtsprechung überwiegend pejorativ beschrieben wird, die nicht ausschliesslich dem Recht sondern auch politischen Zielen verpflichtet sei. In Demokratien steht eine Politische Justiz im Konflikt mit den Prinzipien der Gewaltenteilung und der Richterlichen Unabhängigkeit und ist daher verboten. In Diktaturen ist es vielfach so, dass die Justiz auch offiziell der Durchsetzung der Regierungslinie verpflichtet ist.

Inhaltsverzeichnis

Politische Justiz und demokratische Grundrechte

Politische Justiz stellt nach Stephen Rehmke einen Missbrauch demokratischer Grundrechte dar, die vor allem die Unabhängigkeit der Justiz von der jeweiligen Herrschaftsgewalt infrage stellt.[1] Bei dieser Unabhängigkeit handelt es sich um die Deutschland durch Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz garantierte Gewaltenteilung. Dabei stellt es einen Missbrauch der exekutiven Gewalt im Sinne der politischen Justiz dar, wenn Justiz nicht die Gleichheit politischer Gruppierungen vor dem Gesetz berücksichtigt, sondern vor allem der Ausschaltung des jeweiligen politischen Gegners dient und damit den Spielraum der herrschenden politischen Exekutive erweitert und nicht etwa der Kontrolle dieser Maßnahmen dient.[2] Es handelt sich auch in sozialpsychologischer Sicht um den unangemessenen Versuch einer Konsolidierung soziökonomischer Herrschaftsinteressen, der die Grundvoraussetzungen der Herrschaft in der prinzipiellen Minderwertigkeit des Beherrschten sieht.[3] Solche sozioökonomischen Interessen hatte bereits William Godwin in seinem 1793 erschienenen Werk Enquiry Concerning Political Justice sowohl in kritischer (negativer) Sichtweise als auch in positiver Weise ausgeführt.[4] Die positive Sicht der Herrschaftsgrundlage bestehe in einer breiten politischen Zustimmung, die negative in der Verfälschung der Urteilsfähigkeit durch Besitzanspruch auf materielle Güter.[4] Die Wertung von Karl Marx, daß Rechtsverhältnisse und Staatsformen in den materiellen Lebensverhältnissen wurzeln, beschreibt diesen Sachverhalt auf ähnliche Weise.[5] Versteht man diese Sichtweisen dialektisch, so ist es die fehlende Auseinandersetzung zwischen der positiven und negativen Sichtweise, die zum Überwiegen der negativen heutigen Sicht geführt hat.

Klassenjustiz

Ein verwandtes politisches Schlagwort ist die Klassenjustiz. Der Begriff Klassenjustiz wird unter anderem von Marxisten zur Charakterisierung der Justiz als Instrument der Klasse der Herrschenden (Kapitalisten) im Klassenkampf zur Aufrechterhaltung der Klassengesellschaft bezeichnet. Er stellt damit einen Sonderfall der Politischen Justiz dar. Im real existierenden Sozialismus wurde der Begriff der Klassenjustiz als Beschreibung der eigenen Justiz hingegen positiv verwendet.

Kritische Justiz

Die positive Betrachtungsweise eine "Politischen Justiz" wird heute von Stephen Rehmke in der Forderung nach einer Kritischen Justiz gesehen.[1] Die 68er-Bewegung verstand die Justiz als unkritisches Instrument, gesellschaftliche Verhältnisse zu zementieren. In diesem Zusammenhang wurde auch die Rolle der Justiz in der Zeit des Nationalsozialismus thematisiert, in der die Rechtsprechung unter Berufung auf das formale Recht Mittäter des Unrechtsstaates geworden war (siehe Furchtbare Juristen, Filbinger-Affäre).

Die 86er-Bewegung setzte dem Idealbild des Richters, der nur an das Gesetz gebunden war das Bild eines kritischen Juristen entgegen, der politisches Bewustsein haben solle und seine richterliche Unabhängigkeit dazu nutzen sollte politisch gewünschte Veränderungen zu bewirken. Der Richter sollte quasi als "Sozialingenieur" zu einer besseren Gesellschaft beitragen.[6]

Historische Einordnung

Der Prozess gegen Wilhelm Liebknecht und August Bebel im Jahre 1872 kann als erster großer politischer Prozess in Deutschland betrachtet werden.

Einzelnachweise

  1. a b Rehmke, Stephen: Politische Justiz. In: Sonderausgabe 2002/2003 „Wozu Jura Studieren?“ hrg. von Forum Recht online, S. 26-27
  2. Kirchheimer, Otto: Politische Justiz. Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken. (1961 Political Justice) dt. Luchterhand, Neuwied 1965, S. 606
  3. Fromm, Erich: Die Pathologie der Normalität. Zur Wissenschaft vom Menschen. (1974, 2005) Ullstein 32009, ISBN 978-3-548-36778-1; S. 145 ff.
  4. a b Godwin, William: Enquiry Concerning Political Justice Bd. I-VIII (1793); (a) Positive Sicht: Auszug aus Bd. III Principles of Government: „One of the most popular theories, relative to the foundation of political authority, we have seen to be that of an original contract, affirming that the criterion of political justice is to be found in the conventions and rules which have been adjusted by the community at large.“ - >Negative Sicht: Auszug aus Bd. VIII Of Property : „The subject of property is the key-stone that completes the fabric of political justice. According as our ideas respecting it are crude or correct, they will enlighten us as to the consequences of a simple form of society without government, and remove the prejudices that attach us to complexity. There is nothing that more powerfully tends to distort our judgement and opinions than erroneous notions concerning the goods of fortune.“
  5. Marx /Engels Werke (MEW), Zur Kritik der politischen Ökonomie, Vorwort, Bd. XIII, S. 8 f.
  6. Johann Braun: Einführung in die Rechtswissenschaft, 3. Auflage, 2007, ISBN 3-16-149401-6, S. 108, Online

Literatur

  • Otto Gritschneder: Furchtbare Juristen. Verbrecherische Todesurteile deutscher Kriegsgerichte. Verlag C. H. Beck, München 1998, ISBN 3-406-42072-9.
  • Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. Kindler Verlag, München 1987, ISBN 3-463-40038-3.
  • Kurt Kreiler (Hrsg.): Traditionen deutscher Justiz. Politische Prozesse 1914-1932. Ein Lesebuch zur Geschichte der Weimarer Republik. Verlag Klaus Wagenbach, Berlin 1978, ISBN 3-8031-1080-7.
  • Heinrich Hannover und Elisabeth Hannover-Drück: Politische Justiz 1918-1933. Mit einer Einleitung von Karl Dietrich Bracher. Fischer Bücherei, Frankfurt am Main und Hamburg 1966.
  • Ilse Staff: Justiz im Dritten Reich. Eine Dokumentation. Fischer Bücherei, Frankfurt am Main und Hamburg 1964.
  • Manfred Messerschmidt und Fritz Wüllner: Die Wehrmachtsjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. Zerstörung einer Legende. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1987, ISBN 3-7890-1466-4.

Weblinks

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