Richard Lange (Jurist)

Richard Lange (Jurist)

Richard Lange (* 29. April 1906 in Wittstock/Dosse; † 14. September 1995) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Kriminologe. Er lehrte Strafrecht an den Universitäten von Jena, Berlin (FU) und Köln.

Inhaltsverzeichnis

Werdegang

Nach dem zweiten Staatsexamen 1933 wurde Lange Assistent des Berliner Strafrechtslehrers Eduard Kohlrausch. 1935 promovierte er bei Kohlrausch mit der Arbeit „Der moderne Täterbegriff“. Nach seiner Promotion wurde er nicht weiter auf seiner Assistentenstelle beschäftigt. Nach Oehler wurde seine Entlassung von den Nationalsozialisten aufgrund einer Denunziation erzwungen [1]. Jedoch wurde Lange in den folgenden Jahren noch zweimal für kürzere Zeiträume als Hilfsassistent eingestellt [2]. Außerdem wurde Lange Mitautor des Kommentars von Kohlrausch zum Strafgesetzbuch und kommentierte unter anderem das zu den Nürnberger Rassegesetzen gehörende "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" und das Heimtückegesetz [3].

Lange arbeitete zunächst als Staatsanwalt. 1940 habilitierte er sich an der juristischen Fakultät in Jena mit der Arbeit "Die notwendige Teilnahme". 1943 wurde er zum ordentlichen Professor in Jena ernannt.

Auch nach dem Krieg blieb Lange zunächst Professor in Jena. 1946 wurde er außerdem Präsident der Thüringischen Landesversammlung. Rufe an die Humboldt-Universität zu Berlin und die Universität Leipzig lehnte er ab. 1949 wechselte er an die Freie Universität Berlin, zog aber schon 1951 weiter an die Universität zu Köln. Dort lehrte er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1974.

Richard Lange war der akademische Lehrer von Günter Warda.

Wissenschaftliches Werk

Der Schwerpunkt der Forschungsarbeit Langes lag auf der Dogmatik des Strafrechts und auf der Kriminologie. Nach seinem Weggang aus Jena war er einer der wenigen westdeutschen Strafrechtslehrer, die sich mit dem Recht der DDR auseinandersetzte.

In seinen späten kriminologischen Schriften beklagte Lange, dass der Mensch allzu sehr als passives Objekt von Naturgesetzlichkeiten, Tiefenströmungen oder sozialen Einflüssen gesehen würde und folglich "der Andere", "der Kranke" oder der "sozial Deformierte" sei. Die Erforschung der Persönlichkeit käme zu kurz. Lange schlug den Kriminologen in diesem Zusammenhang vor, sich der modernen Anthropologie zuzuwenden und mit ihr eine sinngebende Mitte der Fachdisziplin zu finden. [4]

Schriften (Auswahl)

  • Der moderne Täterbegriff und der deutsche Strafgesetzentwurf, Berlin; Leipzig: de Gruyter, 1935
  • Wandlungen in den kriminologischen Grundlagen der Strafrechtsreform, Karlsruhe: C. F. Müller, 1960
  • Das Rätsel Kriminalität: Was wissen wir vom Verbrechen?, Frankfurt a. M.; Berlin : Metzner, 1970
  • Summa criminologica: ausgewählte Schriften zur Kriminologie aus den Jahren 1952 bis 1991. Aus Anlass seines 85. Geburtstages am 29. April 1991 in zwei Bänden neu hrsg. von Dieter Meur, Marburg: Elwert, 1991

Literatur

  • Hans-Heinrich Jeschek: Richard Lange zum Gedächtnis. ZStW 108 (1996) S. 1-8.
  • Dieter Meurer: Richard Lange †. NJW 1996, 369.
  • Dietrich Oehler: Grußwort. In: Günter Warda (Hg.), Festschrift für Richard Lange zum 70. Geburtstag, Berlin, New York, 1976. S. XV-XVIII, ISBN 3110065460

Weblinks

Nachweise

  1. Oehler, NJW 1996, 369
  2. Anna-Maria von Lösch, Der nackte Geist.Die juristische Fakultät der Berliner Fakultät im Umbruch von 1933, 1999, S. 349 f.
  3. Walter Pauly, Rezension von: U. v. Hoßfeld, Uwe, J. John, O. Lemuth, R. Stutz, Kämpferische Wissenschaft 2003, ZRG (Germ. Abt.) 122 (2005) online unter [1].
  4. Dazu besonders: Richard Lange, Das Rätsel Kriminalität: Was wissen wir vom Verbrechen?, Frankfurt a. M.; Berlin : Metzner, 1970, S. 340 ff.



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