- Sozialgericht Stendal
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Das Sozialgericht Stendal war ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Es war eines von vier Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt und hatte seinen Sitz in Stendal. Es wurde zum 1. November 2010 aufgehoben. Der gesamte Gerichtsbezirk wurde dem Sozialgericht Magdeburg zugeschlagen.
Gerichtsgebäude
Das Sozialgericht hatte seinen Sitz im Justizzentrum "Albrecht der Bär" in der Schulstraße 5.
Übergeordnete Gerichte und Gerichtsbezirk
Das Sozialgericht Stendal war örtlich für den Altmarkkreis Salzwedel, den Landkreis Stendal und den Landkreis Jerichower Land zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Dem Sozialgericht Stendal ist das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) übergeordnet. Dieses ist dem Bundessozialgericht in Kassel untergeordnet.
Weblinks
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