St. Heinrichs Orden

St. Heinrichs Orden
Kurfürst Friedrich August II. von Sachsen König August III. von Polen, 1736 Stifter des St. Heinrichs Ordens, gemalt von Pietro Antonio Rotari, 1755

Der St. Heinrichs Orden („Ordo Divi Henrici Imperatoris“ (ODHI)[1]) ist ein sächsisch/wettinischer Ritterorden.

Inhaltsverzeichnis

Gründung

Der St. Heinrichs Orden ist der älteste sächsische Ritterorden des wettinischen Fürstenhauses (ab 1806 des wettinischen Königshauses)[2]. Er wurde am 7. Oktober 1736 von Kurfürst Friedrich August II. von Sachsen (König August III. von Polen) anlässlich seines 40. Geburtstages in Hubertusburg als militärischer Ritterorden mit dynastischer Prägung gestiftet. Am 4. September 1768 wurde der Orden durch den Administrator Sachsens, Prinz Xaver von Sachsen, in drei Klassen geteilt (Großkreuzträger, Kommandeure und Ritter)[3]. Am 23. September 1829 erhielt der Orden durch Friedrich August I. eine Erweiterung seiner Statuten in Form von 19 Paragraphen sowie einer weiteren Klasse, der des Kommandeurs 2.Klasse[4]. Mit der Verleihung der Statuten erlangte der „St. Heinrichs Orden“ den Status eines echten Ordens.[5] Mit Abdankung des letzten sächsischen Königs 1918 fanden bis 1975 keine weiteren Aufnahmen in den Orden statt.


Ordensstatuten

Der barocke Orden würdigte zum Zeitpunkt seiner Gründung vor allem militärische Verdienste. Mit seiner Wiederbelebung im Jahre 1975 widmete sich der Orden vor allem zivilen Zielen. Gestiftet als höchste Tapferkeitsauszeichnung des sächsischen Fürstenhauses lautete der alte Leitsatz „Pietate et bellica virtute“ also „Frömmigkeit und kriegerische Tapferkeit“, nach 1768 „Virtuti in bello“ – „Tapferkeit im Krieg“. Tapferkeit ist im 21. Jahrhundert vielmehr als ein Handeln, im Sinne von schützendem Beistand für die Schwachen, Kranken, Hilfsbedürftigen und generell Hilfesuchenden, sowie sich gegen Opportunismus wendend zu verstehen. Dies ist im Einstehen für fundierte Überzeugungen auf der Basis von christlichen Werten zu sehen.[6] Der Tradition gerecht werdend, ist es nicht erlaubt, sich in irgendeiner Form um die Aufnahme in den Orden zu bewerben.[7]

Die Statuten des Jahres 1829 waren im Wesentlichen[8]:

  1. Sämtliche Ordensmitglieder werden „Ritter des königlich sächsischen St. Heinrichs Ordens“ genannt.
  2. Das Großmeistertum bleibt mit der Königswürde des Hauses Sachsen verbunden.
  3. Die Mitglieder, welche in besagten Orden aufgenommen werden, sind in vier Klassen eingeteilt:
  1. Die Ordensdevise lautete: Virtuti in Bello.
  2. Die Ordenszeichen sollen von den Mitgliedern zu jeder Zeit getragen werden.
  3. Das Ordenszeichen war ein achtspitziges, goldenes Kreuz mit breiter, weißer Einfassung, zwischen dessen vier Flügeln sich grüne Rauten befinden. Auf dem runden Mittelschild steht auf gelbem Grunde Kaiser Heinrich II., der Heilige, geharnischt, im kaiserlichen Schmuck und daneben St. Henr.. Auf blauem Grund steht die Umschrift: Frid. Aug.D.G. Rex. Sax. Instauravit. Die Umseite des Mittelschildes füllen goldene und schwarze Streifen, über welchen schräg das sächsische Rautenband liegt und um welche man in einer blauen Einfassung die Worte liest: Virtuti in Bello. Über dem Kreuze ist eine goldene Königskrone.
  4. Durch Aufnahme in den Orden erlangen die Ritter das Recht, die in demselben enthaltene Würde in ihren Titel mit aufzunehmen und die Ordensinsignien ihrem Wappen hinzuzufügen.

In der Neuzeit erfolgt nach Abschaffung der Adelsprivilegien die Erweiterung des Namens durch Hinzufügen der Ordensabkürzung, für den St. Heinrichs Orden lautet diese ODHI („Ordo Divi Henrici Imperatoris“; „Orden Kaiser Heinrich des Zweiten“)[9]

Großmeister des Ordens [10]

  1. Friedrich August II., Kurfürst von Sachsen, König August III. von Polen (1736-1763)
  2. Friedrich Christian, Kurfürst von Sachsen(1763)
  3. Friedrich August III., Kurfürst von Sachsen, Friedrich August I. König von Sachsen (1763-1827)
  4. Anton, König von Sachsen (1827-1836)
  5. Friedrich August II., König von Sachsen (1836-1854)
  6. Johann, König von Sachsen (1854-1873)
  7. Albert, König von Sachsen (1873-1902)
  8. Georg, König von Sachsen (1902-1904)
  9. Friedrich August III., König von Sachsen (1904-1918)
  10. Friedrich Christian, Markgraf von Meißen, Herzog zu Sachsen (1918-1968)
  11. Maria Emanuel, Markgraf von Meißen, Herzog zu Sachsen (1968-2010)[11]
  12. Alexander Prinz von Sachsen, Herzog zu Sachsen (seit 2010)[12]

Ordensabzeichen

Ritterkreuz des St. Heinrich Ordens

Das Ordenszeichen blieb über die Jahrhunderte weitgehend unverändert. Es zeigt ein achtspitziges, goldenes Kreuz mit breiter, weißer Einfassung, zwischen dessen vier Flügeln sich grüne Rauten befinden. Auf dem runden Mittelschild steht auf gelbem Grunde Kaiser Heinrich II., der Heilige, geharnischt, im kaiserlichen Schmuck und daneben St. Henr.. Auf blauem Grund steht die Umschrift: Frid. Aug.D.G. Rex. Sax. Instauravit.[13] Die Umseite des Mittelschildes füllen goldene und schwarze Streifen, über welchen schräg das sächsische Rautenband liegt und um welche man in einer blauen Einfassung seit 1975 die Worte liest: "Pro Pietate et Virtute".[14]

Geschichte der Neuzeit

Mit Ende des Königreiches Sachsen 1918 und dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahr 1919 endet bis 1975 die Geschichte des bis dahin bestehenden St. Heinrichs Ordens. Der St. Heinrichs Orden ist getreu seinem Ordensleitsatz „Pro Pietate et Virtute“ einem christlich/abendländischen Handeln und Leben verpflichtet, das sich aktiv im Gemeinwesen engagiert und ein auf Dauerhaftigkeit ausgerichtetes Wirken unterstützt. Dieser Maxime folgt die Aufnahme neuer Ordensmitglieder. Die Zahl der Ordensmitglieder ist auf 33 beschränkt.

St. Heinrichs Nadel

St. Heinrichs Nadel des St. Heinrich Ordens

Am 31. Dezember 1963, anlässlich des 70. Geburtstags von Markgraf Friedrich Christian[15], wurde als „Friedensklasse“ des Ordens die „St.-Heinrichs-Nadel“ gestiftet. Die St.-Heinrichs-Nadel kann jährlich an ausgewählte Persönlichkeiten durch den Chef des Hauses Wettin verliehen werden. Dazu zählen religiöse, wirtschaftliche, politische, gesellschaftliche und kulturelle Verdienste. In jedem Fall untermauert die Verleihung der St.-Heinrichs-Nadel das Primat der Nachhaltigkeit des Handelns in besonderer Weise. Die Verleihung kann eine politische Aussage besitzen, sie beruht auf einer für Kontinuität im Wirken sowie einer für die Verbundenheit zu bewiesenen Werten stehenden Ordnung. Für eine „Tapferkeit“ im gesellschaftlichen – also einem vereinenden – Alltag steht die Verleihung der St.-Heinrichs-Nadel.[16]Der St. Heinrichs Orden „verleiht“ diese Auszeichnungen im Wort-Sinn, d.h. sie geht nicht in das Eigentum ihres Trägers über, sondern wird nach dessen Tod wieder an den Orden zurückgegeben.

Träger der St. Heinrichs Nadel

Weblinks

Internetseite des St. Heinrichs Ordens

Einzelnachweise

  1. vgl.: Johannis Theodori Jablonski, Ehemaligen berühmten Mitglieds der Königl. Preussischen Societät der Wissenschaften, Allgemeines Lexicon der Künste und Wissenschaften, Hartung, 1748, S. 964 f.
  2. vgl.: Das Ritterthum und die Ritter-Orden: Oder historisch-kritische Darstellung der Entstehung des Ritterthums, und vollständige Beschreibung aller bestehenden Ritterorden für Freunde der Geschichte alter und neuer Zeit, Autor: Kurt von der Aue, Verlag: Sonntag, erschienen: 1825, S. 178 f.
  3. vgl.: Das Ritterthum und die Ritter-Orden: Oder historisch-kritische Darstellung der Entstehung des Ritterthums, und vollständige Beschreibung aller bestehenden Ritterorden für Freunde der Geschichte alter und neuer Zeit, Autor: Kurt von der Aue, Verlag: Sonntag, erschienen: 1825, S. 178
  4. vgl.: Über Belohnungen im Staate mit einer Übersicht der Verdienstorden, Ehrenzeichen und Medaillen der Staaten Europas und ihrer Statuten, Autor: Joseph von Niedermayr, Verlag: Fleischmann, Erschienen: 1836, S. 211 f.
  5. Nach der Definition von Andreas Ranft (Adelsgesellschaften: Gruppenbildung und Genossenschaft im spätmittelalterlichen Reich Band 38 von Kieler historische Studien, Autor: Andreas Ranft, Verlag: J. Thorbecke Verlag, Erschienen: 1994, ISBN 3799559388, 978379955938, S. 14 f.) unterscheiden sich Orden von militärischen Verdienstauszeichnungen durch eine jurisdiktionelle, institutionelle und finanzielle exemte Institution, was ab dem 23. September 1829 für den St. Heinrichs Orden gegeben war.
  6. vgl.: St. Heinrichs Orden e.V. http://www.st-heinrichs-orden.von-sachsen.eu/ordensleitbild.htm
  7. vgl.: vollständige Darstellung der Statuten des St. Heinrichs Orden: vgl.: Das Buch der Ritterorden und Ehrenzeichen: Geschichte, Beschreibung und Abbildungen der Insignien aller Ritterorden,Verlag: Carl Muquardt (Brüssel und Leipzig), Erschienen: 1848,S. 278 ff.
  8. vgl.: vollständige Darstellung der Statuten des St. Heinrichs Orden: vgl.: Das Buch der Ritterorden und Ehrenzeichen: Geschichte, Beschreibung und Abbildungen der Insignien aller Ritterorden,Verlag: Carl Muquardt (Brüssel und Leipzig), Erschienen: 1848,S. 278 ff.
  9. vgl.: Johannis Theodori Jablonski, Ehemaligen berühmten Mitglieds der Königl. Preussischen Societät der Wissenschaften, Allgemeines Lexicon der Künste und Wissenschaften, Hartung, 1748, S. 964 f.
  10. Der Königlich Sächsische Militär-St. Heinrichs-Orden 1736 - 1918 - Ein Ehrenblatt der Sächsischen Armee (Nachdruck der Ausgabe 1937), S. 31, Frankfurt, Weidlich, 1964
  11. Da die Großmeisterwürde laut Statuten an die Königswürde des Königreichs Sachsen gebunden ist, wird das Amt des Großmeisters nicht mehr besetzt, sondern durch die Funktion des Ordensherrn ausgeübt
  12. Da die Großmeisterwürde laut Statuten an die Königswürde des Königreichs Sachsen gebunden ist, wird das Amt des Großmeisters nicht mehr besetzt, sondern durch die Funktion des Ordensherrn ausgeübt
  13. vg.: Ritterorden und Ehrenzeichen des Königreichs, des Grossherzogthums und der Herzogthümer Sachsen, herausgegeben von C. H. Gelbke, Autor: C. H. von Gelbke, Verlag: Bernhard Friedrich Voigt, Erschienen: 1838, S. 4 ff.
  14. vgl.: Ordensleitbild des St. Heinrichs Orden, http://www.st-heinrichs-orden.von-sachsen.eu/ordensleitbild.htm
  15. Friedrich Christian Markgraf von Meissen Herzog zu Sachsen hatte bis zu seinem Tode die Großmeisterwürde des St. Heinrichs Ordens inne.
  16. vgl.: Ordensleitbild des St. Heinrich Orden, http://www.st-heinrichs-orden.von-sachsen.eu/ordensleitbild.htm

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