- Christine Langenfeld
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Christine Langenfeld (* 1962) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin.
Langenfeld studierte von 1980 bis 1986 Rechtswissenschaften an der Universitäten Trier, Mainz und Dijon und legte in Mainz das erste Staatsexamen ab. 1986 und 1987 war sie dann als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Eckart Klein für öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Mainz tätig, bevor sie 1987 bis 1988 ein Promotionsstipendium im Rahmen der Landesgraduiertenförderung des Landes Rheinland-Pfalz wahrnahm. Ihre Promotion erfolgte 1989 mit dem Thema Die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Europäischen Gemeinschaftsrecht. 1991 legte sie auch das zweite Staatsexamen ab. Im Anschluss daran arbeitete Langenfeld als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Georg Ress für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht der Universität des Saarlandes. Noch 1991 wurde sie Wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, wo sie bis zum Beginn ihres Habilitandenstipendiums der DFG im Jahre 1997 blieb. Das Habilitationsthema war Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland - eine Untersuchung am Beispiel des allgemeinbildenden Schulwesens. 2000 wurde sie dann an der Universität des Saarlandes für die Fächer deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht habilitiert.
Seit Oktober 2000 hat sie den Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Göttingen inne; seit April 2006 ist sie dort zudem Geschäftsführende Direktorin des Instituts für öffentliches Recht.
Seit 2008 gehört sie dem Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration an.
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