- Vollspänner
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Als Vollspänner oder Vollmeier bezeichnete man in der Agrargeschichte verschiedener Regionen einen leibeigenen Bauern, der in der dörflichen Hierarchie an erster Stelle stand und zu den größten Bauern im Dorf gehörte. Die historischen Namen für Angehörige des Bauernstands waren regional unterschiedlich. Sie lauteten zum Beispiel im niedersächsischen Sprachraum Hovener oder Hofener, im mitteldeutschen Gebiet Hufner oder Hüfner und im Oberdeutschen Huber. In anderen Gegenden existierten auch völlig abweichende Bezeichnungen, wie Ackermann oder im Obersächsischen auch Besessener Mann.[1]
Der Vollspänner hatte seinem Grundherrn neben anderen Diensten und Zahlungen ein volles, aus vier Pferden bestehendes Gespann, zum Pflügen oder für Fuhrdienste zu stellen.[2] Der Dienst wurde pro Tag gerechnet und dauerte im Sommer von 6 Uhr bis 18 Uhr bei 2 Stunden Mittagspause und im Winter von 8 Uhr bis 14 Uhr ohne Pause. Diese Dienste wurden als schwere Belastung angesehen und höchst ungern geleistet.[3]
Zu einem Vollspännerhof gehörten neben Wiesen, Weiden und Wald rund 24 bis 48 Hektar Ackerland. Außer den Diensten hatten die Bauern noch Geld- und Naturalleistungen zu erbringen. Dazu gehörte der Weinkauf, der bei der Übernahme des Hofs zu zahlen war, eine jährliche Steuer und Naturalien in Form von Korn, Kühen, Schweinen, Lämmern, Hühnern und Eiern. Das für den Grundherrn ausgesuchte Vieh wurde Malvieh genannt, weil es mit einem Zeichen, also einem Mal, am Körper versehen wurde und in bestimmter Zeit abgeliefert werden musste. Da es in der Regel das beste Vieh war, wurde es manchmal versteckt. Für ein solches Vergehen hatte der Bauer mit einer Bestrafung zu rechnen.[3]
Ein Bauer konnte abgemeiert werden, wenn er den Hof heruntergewirtschaftet hatte; manchmal geschah dies auf eigenen Wunsch. Der Hof wurde in diesem Fall anderen Bauern zum Bewirtschaften überlassen. Der abgemeierte Bauer behielt einige Scheffelsaat Land und musste sich häufig als Tagelöhner durchschlagen. Konnte er die Schulden abtragen, wurde ihm der Hof danach wieder übergeben, damit er im Familienbesitz blieb.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
Vollspänner | Halbspänner | Großkötter | Mittelkötter | Egetkötter | Kleinkötter | Hoppenplöcker
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