- Das erste Recht des Kindes
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Filmdaten Originaltitel Das erste Recht des Kindes Produktionsland Deutschland Originalsprache Deutsch Erscheinungsjahr 1932 Stab Regie Fritz Wendhausen Drehbuch Thea von Harbou Produktion Leo Meyer Musik Franz Waxman Kamera Franz Planer Besetzung - Hertha Thiele: Lotte Bergmann
- Helene Fehdmer: Frau Professor Bergmann
- Eduard Wesener: Herbert Böhme
- Erna Morena: Frau Dr. Baumgarten
- Lotte Stein
- Ruth Jacobsen
- Genia Nikolajewa
- Maria Koppenhöfer
- Hermann Vallentin: Rechtsanwalt Elbing
- Marlise Ludwig
- Rotraut Richter
Das erste Recht des Kindes (Untertitel: „Aus dem Tagebuch einer Frauenärztin“) ist ein deutscher Spielfilm von Fritz Wendhausen aus dem Jahr 1932. Er wurde am 20. Oktober 1932 in Berlin uraufgeführt und am 5. Mai 1933 von der Zensurbehörde nach persönlicher Intervention Heinrich Himmlers („... halte ich ihn für geeignet, lebenswichtige Interessen des Staates und damit die öffentliche Ordnung zu verletzen“) verboten.
Inhaltsverzeichnis
Handlung
Lotte Bergmann ist schwanger. Aber Werkstudent Herbert Böhme, der Vater ihres Kindes, hat kein Einkommen, sie selbst nur so viel, um ihre Mutter und sich selbst zu ernähren. Sie will das Kind abtreiben lassen, wird aber überall abgewiesen, auch von der Ärztin Dr. Baumgarten. In ihrer Verzweiflung versucht sie, sich das Leben zu nehmen, wird aber gerettet. In Traumphantasien erlebt sie das Schicksal von Müttern mit unehelichen Kindern, woraus sie den Wunsch schöpft, auch ihr Kind zu bekommen.
Kritiken
- Filmwoche (1932): „Es ist ein Frauenfilm, aber auch alle Männer sollten ihn sich ansehen, es sei die dringende Forderung an das gesamte deutsche Filmpublikum gerichtet: Seht euch diesen Film an und verhelft ihm zum Siege.“[1]
Einzelnachweise
- ↑ Karlheinz Wendtland: Geliebter Kintopp. Jahrgang 1932, S. 161
Weblinks
- Das erste Recht des Kindes in der deutschen und englischen Version der Internet Movie Database
- Dokumentation der Zensurentscheidung
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