Digitale Dividende

Digitale Dividende

Unter der Digitalen Dividende (engl. digital dividend) versteht man die durch die Digitalisierung des Rundfunks frei werdenden Frequenzbänder (insbesondere durch die Umstellung des terrestrischen Fernsehens von PAL auf DVB-T).[1]

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund des Freiwerdens

Die digitale Ausstrahlung benötigt nur etwa 10 Prozent der Bandbreite, die eine entsprechende analoge Ausstrahlung bei vergleichbarer Qualität benötigen würde. Dadurch und durch die geringere Signalstärke bei der Ausstrahlung können Programmbetreiber deutlich Kosten sparen. Je nach Komprimierungsgrad der digitalen Übertragung werden bis zu 90 % der bislang verwendeten Frequenzbänder frei und können anderen Verwendungszwecken zukommen. So werden unter anderem seit der Digitalisierung deutlich mehr TV- und Hörfunkprogramme ausgestrahlt.

Zukünftige Nutzung

Freiwerdende Frequenzen sollen nun für die Internet-Breitbandanbindung des ländlichen Raumes und zusätzlich für den Mobilfunk (Mobiltelefonie) genutzt werden [2] (siehe auch Digitale Kluft).

allgemeine Kritik

  • Die Bezeichnung digitale Dividende ist jedoch nicht unumstritten: Kritiker weisen darauf hin, dass sie missverständlich ist, weil auch nach der Digitalisierung letztendlich immer noch dasselbe, und nicht etwa ein größeres, Frequenzband vorhanden ist. Jenes wird nur anders belegt bzw. aufgeteilt.[3]
  • Ebenfalls widersprüchlich sind die Vorgaben zur Versorgung von Gebieten mit niedriger Prioritätsstufe. Eine Kontrolle über die Erfüllung der Versorgung ist quasi nicht möglich, da die Netzbetreiber "freiwillig" die Versorgung einzig im Breitbandatlas des TÜV Rheinland dokumentieren. Ebenfalls als "versorgt" gelten "weiße Flecken", die mit allen anderen Technologien (Glasfaser,Kabel usw.) ausgestattet sind (außer Satellit). Der Versorgungsbegriff ist dadurch extrem schwammig und nebulös.

Situation in Deutschland

Frequenzversteigerung 2010

Die Bundesnetzagentur versteigerte vom 12. April 2010 bis zum 20. Mai 2010 Frequenzen in den Bereichen 800-MHz-Bereich (vormals UHF, 790—862 MHz), 1,8 GHz (bisher durch die Bundeswehr genutzt), 2 GHz (ehemalige Quam- und Mobilcom-Lizenzen für UMTS) und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten.

"Die Frequenzen im Bereich 800 MHz werden abstrakt in fünf Blöcken à 2 x 5 MHz (gepaart) sowie einem konkreten Block à 2 x 5 MHz (gepaart) zur Vergabe gestellt."[4]

Der Begriff "gepaart" bedeutet, dass jeder Frequenzblock zwei zusammengehörende Frequenzbereiche für Uplink und Downlink enthält.

Interessant ist, dass anders als bei der jetzigen Frequenzverteilung im Mobilfunk, die Frequenzen für den Uplink (Endgerät zu Basisstation) höher liegen, als die Frequenzen für den Downlink (Basisstation zu Endgerät). Vermutlich soll damit verhindert werden, dass die Sendefrequenzen der zukünftigen Endgeräte beim Kunden (Mobiltelefone, Funkmodems) die meist in der Nähe befindlichen Fernseher und Set-Top-Boxen stören.

Zwischen der Obergrenze des Fernsehkanals 60 (790 MHz) und dem Downlink des Frequenzblocks A wurde ein sog. Schutzkanal von 1 MHz Breite als Sicherheitsabstand eingefügt.

Uplink Downlink Preis 2010
O₂ 5 MHz im Bereich 832,0 - 837,0 MHz 5 MHz im Bereich 791,0 - 796,0 MHz 616,595 Mio. €
O₂ 5 MHz im Bereich 837,0 - 862,0 MHz 5 MHz im Bereich 796,0 - 821,0 MHz 595,76 Mio. €
Telekom 5 MHz im Bereich 837,0 - 862,0 MHz 5 MHz im Bereich 796,0 - 821,0 MHz 570,849 Mio. €
Telekom 5 MHz im Bereich 837,0 - 862,0 MHz 5 MHz im Bereich 796,0 - 821,0 MHz 582,949 Mio. €
Vodafone 5 MHz im Bereich 837,0 - 862,0 MHz 5 MHz im Bereich 796,0 - 821,0 MHz 583,006 Mio. €
Vodafone 5 MHz im Bereich 837,0 - 862,0 MHz 5 MHz im Bereich 796,0 - 821,0 MHz 627,317 Mio. €

Probleme

Ein Problem besteht darin, dass auf den Frequenzen um 850 MHz die Veranstaltungstechnik ihre drahtlosen Mikrofone (Funkmikrofone: Headsets, Lavalier- und Hand-Mikrofone) betreibt. Für Funkmikrofone waren laut Amtsblattverfügung 91/2005 der Bundesnetzagentur, bis 2015 befristet, die Bereiche 790 - 814 MHz und 838 - 862 MHz zugeteilt. Diese Technik kann bis zu diesem Zeitpunkt weiter betrieben werden, allerdings sind Störungen durch die Nutzung der Digitalen Dividende nicht auszuschließen. Wenn eine störungsfreie Nutzung der Funkmikrofone gewährleistet sein muss, besteht die Möglichkeit, bei der Bundesnetzagentur Einzelzuteilungen in anderen Frequenzbereichen zu beantragen.

Um den weiteren störungsfreien Betrieb von Funkmikrofonen zu gewährleisten, hat sich die Bundesnetzagentur in den entsprechenden Gremien bereits dafür eingesetzt, dass noch in diesem Jahr alternative Frequenzbereiche zur Verfügung gestellt werden. Es sind dies nach dem bereits auf den Weg gebrachten neuen Frequenznutzungsplan die Frequenzen 470 - 790 MHz (unt. UHF-Bereich), 822 - 832 MHz (sog. Duplexmittenlücke - je nach internationaler Festlegung). Es ist möglich, dass dieser Bereich noch nach unten und/oder oben ausgeweitet wird (1452 - 1477 MHz und 1785 - 1800 MHz, künftig 1805 MHz → europäisch harmonisierter Bereich).

Nach einer Fachberater-Aussage soll auch der Frequenzbereich 863,125 - 864,875 MHz weiterhin für die Veranstaltungstechnik nutzbar bleiben.

Bei den vorgesehenen Frequenznutzungsbestimmungen zum 800-MHz-Bereich sind Änderungen zu erwarten, da hierzu die endgültigen Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene noch ausstehen.

Für die Fälle, in denen vorhandene Technik nicht mehr genutzt und durch neue ersetzt werden muss, ist die Bereitstellung von Fördermitteln geplant.

 * Derzeitige Verwendung der Kanäle für DVB-T[5]:

In Fulda wurden zwischen dem 14. und 18. Februar 2011 Testaustrahlungen durchgeführt.

Versorgungsverpflichtungen

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben wird eine spezielle Versorgungsverpflichtung für die Frequenzen im Bereich 800 MHz vorgesehen. Der Inhaber ist danach verpflichtet, in allen Bundesländern bei der Nutzung für diese Frequenzen stufenweise Gebiete nach Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen.

Priorität 1: Unversorgte Regionen (Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl bis zu 5000)

Priorität 2: Als grundsätzlich unterversorgt geltende Regionen (Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 5000 und bis zu 20.000

Priorität 3: Als grundsätzlich versorgt geltende Regionen (Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 20.000 und bis zu 50.000

Priorität 4: Als grundsätzlich flächendeckend versorgt geltende Regionen (Städte, Gemeinden oder zusammenhängende bebaute Ortsteile mit einer Einwohnerzahl von mehr als 50.000.

Ab dem 1. Januar 2016 ist in jedem Bundesland ein Versorgungsgrad von mindestens 50 % zu erreichen. Der Netzausbau der Stufe 2 darf erst erfolgen, wenn mindestens 90 % Stufe 1 versorgt werden. Für die weiteren Stufen gilt: Stufe 3 - mindestens 90 % der Stufe 2 werden versorgt, Stufe 4 - die Versorgung von mindestens 90 % der Stufe 3 ist gesichert. (Präsidentenkammerentscheidung dazu)


[6][7][8][9]

Quellen

  1. heise.de: Verteilungskampf um die digitale Dividende
  2. golem.de:. Sie werden versteigert. An der Müritz funkt es: Drahtloses Breitbandinternet über frühere Radiofrequenzen
  3. [1]
  4. BNetzA: - Fakten zur Frequenzversteigerung 2010
  5. DVB-T Sendertabellen
  6. [2]
  7. ltemobile.de Was ist die Digitale Dividende?
  8. infosat.de: Digitale Dividende – Länder fordern Großteil für Rundfunk
  9. golem.de: Digitale Dividende soll 2009 versteigert werden.

Weblinks


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