- Diplomstudiengang
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Diplomstudiengänge (österreichische Bezeichnung: Diplomstudien) umfassen das Studium eines Faches bis zum berufsqualifizierenden akademischen Abschluss, dem Diplom, wie z. B. Diplom-Kaufmann, Diplom-Ingenieur, Diplom-Mathematiker, Diplom-Psychologe (bzw. in Österreich die entsprechenden Magistergrade) an einer Hochschule.
Deutschland
Diplomstudiengänge sind in Deutschland vorwiegend in den Ingenieur-, Natur-, und Wirtschaftswissenschaften, aber auch in einigen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften zu finden. Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden diese zunehmend durch das gestufte Studiensystem von Bachelor- und Master-Studiengängen abgelöst.
Diplomstudiengänge gliedern sich in ein 2-4 semestriges Grundstudium, in dem Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt werden und das der Orientierung dienen kann, sowie ein 4-6 semestriges Hauptstudium, in dem eine dem Studiengang entsprechende Differenzierung und Spezialisierung stattfinden kann. Einige Studienordnungen sehen eine studienbegleitende Diplomvorprüfung vor, die sich aus zu erbringenden Teilleistungen während des Grundstudiums zusammensetzt.
Differenzierungen durch Studienschwerpunkte und Vertiefungsrichtungen sind vor allem im Hauptstudium möglich. Das Hauptstudium kann entweder mit großen Diplomprüfungen, die sowohl schriftlich als auch mündlich abgelegt werden, abschließen oder mit studienbegleitenden Teilleistungen. Bei beiden Verfahren ist außerdem eine Diplomarbeit anzufertigen, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse liefert und vor einer Kommission verteidigt wird.
Den organisatorischen Ablauf eines Diplomstudienganges regelt die Diplom-Prüfungsordnung, die, in Deutschland, vom Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes geprüft und zugelassen wird. (Bildung steht unter Länderhoheit).
Eine neuere Entwicklung ist die Diplomierung von Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden. Dies geschieht teils durch bloße Verleihung des Diplomgrades, teils wird dies von der Erbringung zusätzlicher Leistungen abhängig gemacht. Beispielhaft können hier die akademischen Grade des Diplom-Juristen sowie des Diplom-Berufspädagogen genannt werden.
Österreich
In Österreich waren bis zur Einführung des Universitäts-Studiengesetzes 1997 fast alle Studienrichtungen als Diplomstudien eingerichtet, die mit den akademischen Graden Magister bzw. Diplom-Ingenieur abgeschlossen wurden (Ausnahme Medizin: gilt zwar als Diplomstudium, der verliehene akademische Grad lautet aber Dr. med. univ.).
Die vorgesehene Studienzeit für Diplomstudien beträgt, je nach Studienrichtung, 4−6 Jahre. Sie sind in 2−3 Studienabschnitte unterteilt, die jeweils mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden. Der erste Abschnitt besteht typischerweise aus Grundlagenfächern. Im letzten Abschnitt ist eine Diplomarbeit zu verfassen.
Mit der Einführung des Bachelor/Master-Systems an Hochschulen im Rahmen des Bologna-Prozesses werden immer mehr Diplomstudien in zwei aufeinander aufbauende Studien unterteilt.
Siehe auch
- Akademischer Grad (mit einer Zusammenstellung akademischer Grade)
- Studienordnung, Diplomarbeit
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