- Edmund Mezger
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Edmund Mezger (* 15. Oktober 1883 in Basel; † 24. März 1962 in Göppingen) war ein deutscher Strafrechtler und Kriminologe. Von der Zeit der Weimarer Republik bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg hinein leistete er wichtige Beiträge zur Strafrechtsdogmatik − hier insbesondere in der Tatbestandslehre, den subjektiven Unrechtselementen und zum Schuldbegriff.
Inhaltsverzeichnis
Wirken
Mezger war 1925 Professor und Lehrstuhlinhaber in Marburg, seit 1932 lehrte er in München. In der Zeit des Nationalsozialismus war Mezger Mitglied der NS-Akademie für Deutsches Recht[1] und neben Franz Exner einer der prominentesten juristischen Vertreter der deutschsprachigen Kriminologie. 1935 schrieb er als Beitrag zu Hans Franks Nationalsozialistischem Handbuch die Abhandlung Der strafrechtliche Schutz von Staat, Partei und Volk.[1]
Edmund Mezger definierte während der Strafrechtslehrertagung 1935 rechtswidriges Handeln als "Handeln gegen die deutsche nationalsozialistische Weltanschauung" [2] Während des Zweiten Weltkriegs gehörte er zur Strafrechtskommission unter dem Reichsjustizminister Franz Gürtner und Roland Freisler.[1] In einem Beitrag in Kriminalpolitik und ihre kriminologischen Grundlagen schrieb er 1944 über die angeblich hohe Kriminalität der Juden: „Gerade bei der besonderen Kriminalität der Juden leiden die älteren Untersuchungen an einer ungenügenden Unterscheidung zwischen Rasse und Konfession... In der Rassengesetzgebung des neuen Staates findet die neue Rasse selbst nunmehr ihre genügende Berücksichtigung“.[3] Im selben Werk forderte er „rassehygienische Maßnahmen zur Ausrottung krimineller Stämme“ und die „Ausmerzung volks- und rasseschädlicher Teile der Bevölkerung“ [4]
Über seine Entnazifizierung nach Kriegsende ist nichts bekannt. Beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurde er 1946 Mitarbeiter des Verteidigers Otto Freiherr von Lüdinghausen, der Konstantin Freiherr von Neurath verteidigte, er wurde aber selbst verdächtigt und einige Wochen im Nürnberger Zeugengefängnis interniert. Ab 1948 war Mezger bis zur Emeritierung 1952 Professor in München.[1] Er gehörte der Redaktion der Grenzgebiete der Medizin an und wurde stellvertretender Vorsitzender der Großen Strafrechtskommission im Bundesministerium der Justiz.[1]
Mezgers Lehrbücher zum Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB waren in den 1950er und 1960er Jahren Standardwerke der Juristenausbildung.
Schriften (Auswahl)
- Sein und Sollen im Recht, Tübingen 1920
- Vom Sinn der strafrechtlichen Tatbestände, in: Festschrift Träger, Berlin 1926, S. 187-230
- Strafrecht, ein Lehrbuch, 1. Aufl., München-Leipzig 1931 (2. Aufl. 1933, 3. Aufl. 1949)
- Kriminalpolitik auf kriminologischer Grundlage, 1. Aufl., Stuttgart 1934 (2. Aufl. 1942, 3. Aufl., Kriminalpolitik und ihre kriminologischen Grundlagen 1944)
- Die materielle Rechtswidrigkeit im kommenden Strafrecht, in: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 55 (1936), S. 1-17
- Kriminalpsychologische Probleme im Strafrecht (Vortrag vom 05.06.1943), München 1943
Literatur
- Gerit Thulfaut, Kriminalpolitik und Strafrechtslehre bei Edmund Mezger (1883-1962), Nomos, Baden-Baden 2000
- Jan Telp, Ausmerzung und Verrat. Zur Diskussion um Strafzwecke und Verbrechensbegriffe im Dritten Reich, Rechtshistorische Reihe, Bd. 192, Lang, Frankfurt a. M. 1999, ISBN 3-631-34170-9; Zugl. München, Univ., Diss., 1998, insbesondere S. 161-206
- Kurt von Jan: Edmund Mezger. In: Juristen im Portrait. Verlag und Autoren in 4 Jahrzehnten. Festschrift zum 225ährigen Jubiläum des Verlages C. H. Beck. München: Beck, 1988 ISBN 3-406-33196-3 , S. 561-569
Weblinks
- Literatur von und über Edmund Mezger im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Francisco Muñoz-Conde, Edmund Mezger und das Strafrecht seiner Zeit
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 409–410.
- ↑ Mezger, Die materielle Rechtswidrigkeit im kommenden Strafrecht, in: ZStW 55 (1936), 1 ff., S. 9.
- ↑ Zitat bei Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Fischer Taschenbuch 2005, S. 410 mit Bezug auf Klaus Rehbein in: Marburger Universitätszeitung, Nr. 230/1992.
- ↑ Mezger, Kriminalpolitik und ihre kriminologischen Grundlagen, 3. Aufl., Stuttgart 1944, S. 26.
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