Eid des Hippokrates

Eid des Hippokrates

Der Eid des Hippokrates, benannt nach dem griechischen Arzt Hippokrates von Kós (um 460 bis 370 v. Chr.), gilt als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik. Die Urheberschaft des Eides ist jedoch noch ungeklärt.

Hippokrates.

Der Eid des Hippokrates wird in seiner klassischen Form heute nicht mehr von Ärzten geleistet und hat keine Rechtswirkung, hat aber gleichwohl immer noch Einfluss auf die Formulierung moderner Alternativen. Er enthält mehrere Elemente, die auch heute noch Bestandteil ärztlicher Ethik sind (Gebot, Kranken nicht zu schaden, Schweigepflicht, Verbot sexueller Handlungen an Patienten etc.). Manche Teile entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten (bspw. das Verbot, Blasensteine zu operieren, da Chirurgen damals ein eigener Berufsstand neben den Ärzten waren); diese werden oft entsprechend heutiger Gegebenheiten uminterpretiert (z. B. als Verbot, Behandlungen durchzuführen, für die der Arzt nicht das nötige Spezialwissen besitzt). Schwangerschaftsabbruch und aktive Sterbehilfe werden durch den Eid des Hippokrates ausdrücklich untersagt.

Eine moderne Alternative ist die Genfer Deklaration des Weltärztebundes.

In Deutschland werden weder der Eid noch das Genfer Gelöbnis nach der Approbation verpflichtend abgeleistet, werden jedoch in insbesondere medizinethischen Diskussionen als ethische Richtlinie beziehungsweise Ehrenkodex argumentativ angeführt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Wortlaut

Übersetzung aus dem Altgriechischen

„Ich schwöre und rufe Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygeia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen an, dass ich diesen Eid und diesen Vertrag nach meiner Fähigkeit und nach meiner Einsicht erfüllen werde.

Ich werde den, der mich diese Kunst gelehrt hat, gleich meinen Eltern achten, ihn an meinem Unterricht teilnehmen lassen, ihm wenn er in Not gerät, von dem Meinigen abgeben, seine Nachkommen gleich meinen Brüdern halten und sie diese Kunst lehren, wenn sie sie zu lernen verlangen, ohne Entgelt und Vertrag. Und ich werde an Vorschriften, Vorlesungen und aller übrigen Unterweisung meine Söhne und die meines Lehrers und die vertraglich verpflichteten und nach der ärztlichen Sitte vereidigten Schüler teilnehmen lassen, sonst aber niemanden.

Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden.

Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten; auch werde ich keiner Frau ein Abtreibungsmittel geben.

Rein und fromm werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.

Ich werde nicht schneiden, sogar Steinleidende nicht, sondern werde das den Männern überlassen, die dieses Handwerk ausüben.

In alle Häuser, in die ich komme, werde ich zum Nutzen der Kranken hineingehen, frei von jedem bewussten Unrecht und jeder Übeltat, besonders von jedem geschlechtlichen Missbrauch an Frauen und Männern, Freien und Sklaven.

Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgange mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren.

Wenn ich diesen Eid erfülle und nicht breche, so sei mir beschieden, in meinem Leben und in meiner Kunst voranzukommen, indem ich Ansehen bei allen Menschen für alle Zeit gewinne; wenn ich ihn aber übertrete und breche, so geschehe mir das Gegenteil.“

Griechischer Originaltext

Ὄμνυμι Ἀπόλλωνα ἰητρὸν, καὶ Ἀσκληπιὸν, καὶ Ὑγείαν, καὶ Πανάκειαν, καὶ θεοὺς πάντας τε καὶ πάσας, ἵστορας ποιεύμενος, ἐπιτελέα ποιήσειν κατὰ δύναμιν καὶ κρίσιν ἐμὴν ὅρκον τόνδε καὶ ξυγγραφὴν τήνδε.

Ἡγήσασθαι μὲν τὸν διδάξαντά με τὴν τέχνην ταύτην ἴσα γενέτῃσιν ἐμοῖσι, καὶ βίου κοινώσασθαι, καὶ χρεῶν χρηίζοντι μετάδοσιν ποιήσασθαι, καὶ γένος τὸ ἐξ ωὐτέου ἀδελφοῖς ἴσον ἐπικρινέειν ἄῤῥεσι, καὶ διδάξειν τὴν τέχνην ταύτην, ἢν χρηίζωσι μανθάνειν, ἄνευ μισθοῦ καὶ ξυγγραφῆς, παραγγελίης τε καὶ ἀκροήσιος καὶ τῆς λοιπῆς ἁπάσης μαθήσιος μετάδοσιν ποιήσασθαι υἱοῖσί τε ἐμοῖσι, καὶ τοῖσι τοῦ ἐμὲ διδάξαντος, καὶ μαθηταῖσι συγγεγραμμένοισί τε καὶ ὡρκισμένοις νόμῳ ἰητρικῷ, ἄλλῳ δὲ οὐδενί.

Διαιτήμασί τε χρήσομαι ἐπ' ὠφελείῃ καμνόντων κατὰ δύναμιν καὶ κρίσιν ἐμὴν, ἐπὶ δηλήσει δὲ καὶ ἀδικίῃ εἴρξειν.

Οὐ δώσω δὲ οὐδὲ φάρμακον οὐδενὶ αἰτηθεὶς θανάσιμον, οὐδὲ ὑφηγήσομαι ξυμβουλίην τοιήνδε. Ὁμοίως δὲ οὐδὲ γυναικὶ πεσσὸν φθόριον δώσω. Ἁγνῶς δὲ καὶ ὁσίως διατηρήσω βίον τὸν ἐμὸν καὶ τέχνην τὴν ἐμήν.

Οὐ τεμέω δὲ οὐδὲ μὴν λιθιῶντας, ἐκχωρήσω δὲ ἐργάτῃσιν ἀνδράσι πρήξιος τῆσδε.

Ἐς οἰκίας δὲ ὁκόσας ἂν ἐσίω, ἐσελεύσομαι ἐπ' ὠφελείῃ καμνόντων, ἐκτὸς ἐὼν πάσης ἀδικίης ἑκουσίης καὶ φθορίης, τῆς τε ἄλλης καὶ ἀφροδισίων ἔργων ἐπί τε γυναικείων σωμάτων καὶ ἀνδρῴων, ἐλευθέρων τε καὶ δούλων.

Ἃ δ' ἂν ἐν θεραπείῃ ἢ ἴδω, ἢ ἀκούσω, ἢ καὶ ἄνευ θεραπηίης κατὰ βίον ἀνθρώπων, ἃ μὴ χρή ποτε ἐκλαλέεσθαι ἔξω, σιγήσομαι, ἄῤῥητα ἡγεύμενος εἶναι τὰ τοιαῦτα.

Ὅρκον μὲν οὖν μοι τόνδε ἐπιτελέα ποιέοντι, καὶ μὴ ξυγχέοντι, εἴη ἐπαύρασθαι καὶ βίου καὶ τέχνης δοξαζομένῳ παρὰ πᾶσιν ἀνθρώποις ἐς τὸν αἰεὶ χρόνον. Παραβαίνοντι δὲ καὶ ἐπιορκοῦντι, τἀναντία τουτέων.

Ursprung und Geschichte

Bei Hippokrates selbst findet sich keine Erwähnung des Eides, ebenso wenig in zeitgenössischen Quellen. Die älteste bekannte Erwähnung stammt von Scribonius Largus, einem römischen Arzt aus dem Umfeld von Kaiser Claudius, also aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. Die zeitliche Lücke zwischen Hippokrates (um 460 bis 370 v. Chr.) und Scribonius Largus wird durch kein Dokument geschlossen. Der Ursprung des Eides verliert sich somit im Dunkel der Geschichte.

Einer Theorie des Altphilologen und Medizinhistorikers Ludwig Edelstein zufolge soll der Eid pythagoreischen Ursprungs sein. Diese These wird heute jedoch kaum noch vertreten, zumal es an Belegen für eine pythagoreische Schule der Medizin mangelt und Edelstein den Eid auch z. T. sehr spekulativ interpretiert hat. Edelsteins Bedeutung liegt vielmehr darin, den Eid entzaubert zu haben. Eine Leistung, die auch heute noch anerkannt wird.

Der Text ist keineswegs eindeutig. Er wurde zudem in seinem Wortlaut immer wieder angepasst. Dies erleichterte die Übernahme des Eides in die spät- und nachantike Welt (Christentum, Islam). Seit der Renaissance bis ins 20. Jahrhundert hinein galt der Eid als Schlüsseldokument antiker ärztlicher Ethik. Seit der Frühen Neuzeit verwendeten auch Promotionseide und Fakultätenstatuten medizinischer Hochschulen Versatzstücke aus dem Eid des Hippokrates, ebenso die Eide anderer medizinischer Berufe (Hebammen, Apotheker usw.).

1804 wurde der Eid des Hippokrates erstmals als Eid für Absolventen der Medizin komplett wörtlich rezitiert – an der Medizinschule von Montpellier. Seit dem 20. Jahrhundert gehört das Verlesen des Eides zu den Promotionszeremonien vieler Hochschulen, vor allem in den USA. In Deutschland findet dies jedoch kaum statt.

Inzwischen wird versucht, den Eid durch Alternativen zu ersetzen, die zeitgemäßer sind. Allerdings finden sich die Grundsätze des Eides auch im deutschen Strafgesetzbuch wieder, in dem der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht mit Freiheitsstrafe bestraft wird.[2]

Der Eid in der DDR

Plastik „Eid des Hippokrates“ am Krankenhaus von Hoyerswerda

In der DDR wurde der Eid unter Bezug auf das Gesellschaftssystem mit folgenden Worten eingeleitet:

„In hoher Verpflichtung gegenüber der sozialistischen Gesellschaft und ihren Bürgern, eng verbunden mit der Deutschen Demokratischen Republik, gelobe ich …“ [3]

Ökonomische Bedeutung des Eides

Der Eid hatte eine ökonomische Bedeutung im Sinne einer frühen Sozialversicherung. Durch die enthaltene Regelung zum Unterhalt und zur Ausbildung der Nachkommen des Lehrers wurde dieser für Zeiten seiner Berufsunfähigkeit ökonomisch abgesichert. Dies wirkte wie ein Generationenvertrag oder die Austragsregelung in der Landwirtschaft. Zugleich war es eine Krankheitsversicherung, wenn die gegenseitige Behandlung von Kollegen kostenfrei zugesichert wurde.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Fußnoten

  1. Unterstützung beim Suizid verstößt gegen ärztliches Ethos. In: Ärzteblatt. 19. Juli 2010.
  2. § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen. Bundesministerium der Justiz.
  3. Walther Birkmayer, Gottfried Heindl: Der Liebe Gott ist Internist oder der Arzt in der Anekdote. Paul Neff Verlag KG, Wien/Berlin 1978, ISBN 3-7014-0146-2.

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