Einbehalt

Einbehalt

Der Einbehalt oder Sicherheitseinbehalt ist eine Form von Sicherheitsleistung in der Weise, dass eine Forderung für eine vereinbarte Zeit gestundet und die Aufrechnung nur entsprechend dem vereinbarten Sicherungszweck erlaubt wird. Verbreitete Anwendung findet der Einbehalt nur im privaten Baurecht.

Beim Werkvertrag wird mit Erbringung der Leistung und deren Abnahme die Vergütung des Unternehmers fällig (§ 641 BGB). Es kann jedoch vereinbart werden, dass der Besteller einen Teil der Vergütung noch für einen gewissen Zeitraum als Sicherheit für etwaige Ansprüche gegenüber dem Unternehmer einbehalten kann. Auch für Abschlagszahlungen kann ein Sicherheitseinbehalt vereinbart werden.

Ist die Leistung einer Sicherheit vereinbart, gelten für die Form der Sicherheitsleistung grundsätzlich die §§ 232 bis 240 BGB, soweit die Vertragspartner nichts anderes vereinbaren. Haben die Vertragsparteien die Geltung der VOB/B und die Leistung einer Sicherheit vereinbart, finden sich nähere Regelungen in § 17 VOB/B. Als praktisch bedeutsamste Formen der Sicherheitsleistung sieht § 17 Nr. 2 VOB/B den Einbehalt von Geld oder die Stellung einer Bürgschaft vor.

Der Begriff des Einbehalt setzt damit die Vereinbarung einer Sicherheitsleistung, z. B. für Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche, voraus. Der Einbehalt ist insoweit vom Zurückbehaltungsrecht zu unterscheiden. Der Einbehalt ist darüber hinausgehend die vertragliche Vereinbarung einer Möglichkeit zur Bewirkung der Leistung dieser Sicherheit durch den Sicherungsnehmer selbst. Und zwar ist der Auftraggeber im Falle der Vereinbarung eines Einbehalts berechtigt, die Leistung der von dem Unternehmer geschuldeten Sicherheit durch Einbehalt fälliger Zahlungen an den Unternehmer zu bewirken. Dabei handelt es sich nicht um eine Aufrechnung, da die einbehaltenen Beträge aufschiebend bedingt zur Auszahlung an den Unternehmer fällig sind.

Vereinbarungen über einen Einbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB und können unwirksam sein. So hat der BGH [1] entschieden, dass der Unternehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird, wenn nach Abnahme des Bauwerks 5 % der Auftragssumme für die Dauer einer fünfjährigen Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten werden darf. Ein solcher Einbehalt kann nur vereinbart werden, wenn dem Unternehmer ein angemessener Ausgleich zugestanden wird. Das kann etwa in der Form geschehen, dass dem Unternehmer das Recht zugestanden wird, den Sicherheitseinbehalt durch eine Bankbürgschaft abzulösen. Dann muss der Einbehalt ausbezahlt werden, sobald dem Auftraggeber eine Bankbürgschaft übergeben wird. Ein solches Recht auf Austausch der Sicherheit sieht auch § 17 Nr. 3 VOB/B vor.

In Österreich nennt man den Einbehalt Haftrücklass.


  1. BGHZ 136, 27 = NJW 1997, 2598
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Sicherheitseinbehalt — Der Einbehalt oder Sicherheitseinbehalt ist ein Rechtsbegriff aus dem privaten Baurecht. Normalerweise wird mit Erbringung der Bauleistung und deren Abnahme die Vergütung des ausführenden Unternehmers fällig (§ 641 BGB). Es kann jedoch vereinbart …   Deutsch Wikipedia

  • Substantive die auf -ung enden — ung ist ein häufiges Suffix im Deutschen. Grundlagen Es entwickelte sich in der deutschen Hochsprache als universelles Mittel zur Substantivierung von Verben, wurde im Verlauf der Geschichte aber auch Bestandteil eigenständiger Substantive, die… …   Deutsch Wikipedia

  • -ung — ist ein häufiges Suffix im Deutschen. Grundlagen Das Suffix ung entwickelte sich in der deutschen Hochsprache als universelles Mittel zur Substantivierung von Verben. Im Verlauf der Geschichte wurde es auch Bestandteil eigenständiger Substantive …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewährleistungsbürgschaft — Eine Gewährleistungsbürgschaft oder Gewährleistungsgarantie (engl. warranty bond) stellt sicher, dass ein Bürge/Garant für die Kosten der Beseitigung von innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln einsteht, falls der… …   Deutsch Wikipedia

  • VOB/B — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • 1830: Railroads & Robber Barons — 1830 Daten zum Spiel Autor Francis G. Tresham Verlag Avalon Hill Erscheinungsjahr 1986 Art Eisenbahnspiel Mitspieler 3 bis 6 Dauer 5 Stunden und mehr Alter …   Deutsch Wikipedia

  • Abgeltungsteuer (Deutschland) — Die Abgeltungsteuer ist in Deutschland eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Inhaltsverzeichnis 1 Einführung einer Abgeltungsteuer in Deutschland 2 Umfang der Abgeltungsteuer 2.1 Höhe der Abgeltungsteuer …   Deutsch Wikipedia

  • Aktiendividende — Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre oder eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet. Die Höhe der Dividende orientiert sich am Gewinn des Unternehmens, wobei in der Regel ein Teil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausschüttung — Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre oder eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet. Die Höhe der Dividende orientiert sich am Gewinn des Unternehmens, wobei in der Regel ein Teil des… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”