- Einkommensteuer-Richtlinien
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Basisdaten Titel: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Anwendung des EinkommensteuerrechtsKurztitel: Einkommensteuer-Richtlinien 2008 Früherer Titel: Einkommensteuer-Richtlinien 2005 Abkürzung: EStR 2008 Art: Allgemeine Verwaltungsvorschrift Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von: Art. 108 Abs. 7 GG Rechtsmaterie: Steuerrecht, Steuerverfahrensrecht Datum des Gesetzes: 16. Dezember 2005
(BStBl. I Sondernummer 1/2005 S. 3)Inkrafttreten am: 1. Januar 2005 Letzte Änderung durch: Art. 1 EStÄR 2008
vom 18. Dezember 2008
(BStBl. I S. 1017)Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. Januar 2008
(Art. 2 EStÄR 2008
vom 18. Dezember 2008)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Bei den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) handelt es sich um Anweisungen des BMF an die Finanzverwaltung. Einkommensteuer-Richtlinien sind keine Steuergesetze, sondern sie sollen sicherstellen, dass andere, meist allgemein gehaltene Rechtsnormen des Einkommensteuerrechts, durch die Finanzämter und -behörden einheitlich angewendet und ausgelegt werden. Zweck ist, die Verwaltung zu vereinfachen, BFH-Urteile und Gesetzesänderungen in der Verwaltungspraxis zu berücksichtigen und die Gleichbehandlung der Einkommensteuerpflichtigen zu gewährleisten.
Die Anweisungen können von einem Bundesorgan (dem BMF) an Organe der Länder (die Finanzämter) gerichtet werden, weil dies von Art. 108 Abs. 7 GG ausdrücklich zugelassen wird.
Die aktuellen Einkommensteuer-Richtlinien wurden als Artikel 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Einkommensteuerrechts (Einkommensteuer-Richtlinien 2005 – EStR 2005) im BStBl. I Sondernummer 1/2005 veröffentlicht. In den Folgejahren wurden einzelne Abschnitte der Einkommensteuer-Richtlinien geändert, zuletzt am 18. Dezember 2008 (BStBl. I S. 1017). Diese konsolidierte Fassung, die alle Änderungen bis einschließlich 2008 enthält, wird als Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (EStR 2008) bezeichnet.
Der Aufbau der Einkommensteuer-Richtlinien richtet sich seit 2005 nach dem Aufbau des Einkommensteuergesetzes (EStG). Eine einzelne Richtlinie wird dabei folgendermaßen abgekürzt: Nach dem Buchstaben R kommt die Zahl desjenigen Paragraphen des EStG, auf den sich diese Richtlinie bezieht; danach kommt ein Punkt und schließlich, sofern es zu diesem Paragraphen mehr als eine Richtlinie gibt, eine fortlaufende Nummer. Beispiel: R 34b.4 bezeichnet die vierte Richtlinie zu § 34b EStG.
Weblinks
- Bundesratsdrucksache 713/05 (enthält in Artikel 1 die EStR 2005) (PDF; 863 kB)
- Übersetzung Alte/Neue EStR Richtlinien Nummer (PDF; 14 kB)
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