Steuerverfahrensrecht

Steuerverfahrensrecht

Das Steuerverfahrensrecht regelt die Abläufe bei der Durchführung der Besteuerung. Es gilt für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, also für Steuern, Steuervergütungen und steuerliche Nebenleistungen.

Abgrenzung

Das Steuerverfahrensrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger bei der Festsetzung und Erhebung von Steuern. Zu den zentralen Regelungsinhalten gehören daher die Vorschriften über Steuerbescheide. Daneben beinhaltet das Steuerverfahrensrecht die im Besteuerungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten der Beteiligten.

Zentrale Verfahrensvorschrift ist im deutschen Steuerrecht die Abgabenordnung und im österreichischen Steuerrecht die Bundesabgabenordnung. Im föderalistisch geprägten schweizerischen Steuerrecht fehlt es an einer ähnlichen bundeseinheitlichen Regelung, da die Steuerhoheit sich auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden verteilt. Der Bund erhebt die Steuern, zu deren Erhebung ihn die Bundesverfassung ermächtigt, die einzelnen Kantone dürfen alle Steuern erheben, sofern die Bundesverfassung dies nicht verbietet. Die einzelnen Gemeinden dürfen Steuern nur im Rahmen der kantonalen Steuergestzgebung erheben. Weiterhin sind in der Bundesverfassung die zentralen Besteuerungsgrundsätze verankert.

Das finanzgerichtliche Verfahren in Deutschland regelt die Finanzgerichtsordnung, in Österreich das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFSG).

Teilgebiete

Das Steuerverfahrensrecht gliedert sich im Wesentlichen in folgende Teilbereiche:

Literatur

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