- Electronic Payment
-
Elektronisches Geld beziehungsweise E-Geld (anfangs auch Computergeld, digitales Geld oder Cybergeld genannt) ist neben dem Zentralbankgeld und dem Buchgeld der Geschäftsbanken die dritte, relativ neue Erscheinungsform des Geldes. Zu unterscheiden ist E-Geld auf jeden Fall von elektronischen Zugangsverfahren zu Bankeinlagen (wie Debit- oder Kreditkartenzahlung). Die offizielle Definition von E-Geld in Europa lautet (E-Geld-Richtlinie, 2000/46 EG):
„ein monetärer Wert in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, der
- auf einem Datenträger gespeichert ist,
- gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben wird, dessen Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert,
- von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel akzeptiert wird.“
Elektronisches Geld (engl.:Electronic money oder kurz e-money) hat zwei Erscheinungsformen: kartengestützes E-Geld (Kartengeld) und softwarebasiertes E-Geld (Netzgeld):
- Kartengeld wird im stationären Handel für Kleinbetragszahlungen eingesetzt. Promintentes Beispiel in Deutschland ist die GeldKarte, die vom Zentralen Kreditausschuss der Banken (ZKA) herausgegeben wird. Sie stellt einen integrierten Chip in einer Bankkarte dar, auf den an Geldautomaten Beträge bis zu 200 Euro geladen werden können. Typische Akzeptanzstellen der GeldKarte sind Parkhäuser, Zigarettenautomaten und Nahverkehrsautomaten.
- Netzgeld wird beim E-Commerce neben den klassischen Systemen im Zahlungsverkehr wie Nachnahme, Kreditkarte, Rechnung und Lastschrift genutzt. Prominentes Beispiel in Europa ist PayPal. Ein Kunde muss an einen Herausgeber des Netzgeldes (in Europa: E-Geld-Institut oder Bank) zuerst Geld von seinem Bankguthaben überweisen. Der Herausgeber übermittelt den Betrag an den Kunden in Form von digitalem Geld, welche meistens auf zentralen Servern des Herausgebern gespeichert wird.
Akzeptanzstellen können das E-Geld beim Herausgeber in Bankguthaben umtauschen.
Inhaltsverzeichnis
Elektronische Zahlungssysteme
Kostenpflichtige digitale Güter und Inhalte werden unterteilt in Paid Content, dazu gehören Software, Informationen, Unterhaltung und Paid Services (also digitale Dienstleistungen). Digitale Güter können im Gegensatz zu Waren mit physischer Präsenz bemessen werden in
- Byte
- Zeit (Dialer)
- Pay-per-Klick (siehe auch: Werbebanner), Pay-per-View (Bezahlfernsehen)
Elektronische Zahlungssysteme werden nach dem Zeitpunkt der Zahlung, der Höhe des Zahlungsbetrags, dem Zeitpunkt des Wertüberganges und der Speicherung von Zahlungsdaten unterschieden.
- Zeitpunkt:
- Pre Paid: Elektronische Geldbörsen (z. B. GeldKarte, Quick), Paysafecard, Crandy, MicroMoney, Payflow, Electronic Cash (mit Kartenlesegerät), Wirecard, LUUPAY
- Pay Now: Mobile Payment („Bezahlen mit dem Handy“, Mobile Commerce): paybox (nur noch in Österreich), StreetCash, MOBUY, LUUPAY
- Pay Later: Amazon Flexible Payments Service (FPS), Kreditkarte, PayPal, CLICK2PAY, ClickandBuy, iclear, Moneybookers, Silverpay, payOS.de, NetDebit.de, LUUPAY
- Höhe des Betrags
- Macropayment (ab ca. 5 Euro)
- Micropayment (ab ca. 5 Cent bis ca. 5 Euro)
- Millipayment, Minipayment, Picopayment oder auch Nanopayment (bis ca. 5 Cent)
- Zeitpunkt des Wertüberganges
- Online
- Offline
- Speicherung der Zahlungsdaten
- notational money, nicht anonymisiert
- token money, anonymisiert
Gespeichert wird elektronisches Geld als
- Kartengeld (Telefonkarte, GeldKarte)
- Wertkarte, im voraus bezahlt, auf einer Wertkarte verfügbar
- Netzgeld, Chip auf einer Festplatte, Chip kann aufgeladen werden
- "in" einer speziellen Software, Wallet (Elektronische Brieftasche)
Anforderungen
Elektronisches Geld stellt folgende besondere Anforderungen: Fälschungssicherheit, Konvertierbarkeit, Umlauffähigkeit (Peer-to-Peer), Anonymität (unverfolgbar, unverknüpfbar, jede Münze vom Herausgeber "blind" signiert), Double-Spending-Problem (Verhinderung der Doppelausgabe). Anwender von elektronischer Bezahlung stellen berechtigte Forderungen nach Einfachheit, Verfügbarkeit, Schnelligkeit, Anonymität, Teilbarkeit (Wechselgeld) und Sicherheit (Falschgeld). E-Commerce-Anbieter müssen das Risiko der Bezahlung (Zahlungssicherheit) zwischen sich und dem Kunden aufteilen. Einem Kunden oder Neukunden soll ein möglichst risiko- und aufwandarmer Zugang gewährt werden. Ein höherer Aufwand bei der Anmeldung sichert oft eine höhere Fälschungssicherheit des Bezahlvorgangs. Um einerseits die Anonymität des Endnutzers und andererseits die Gültigkeit des elektronischen Geldes zu gewährleisten, treten Finanzinstitute in ein Dreiecksverhältnis mit den Anbietern und Endkunden ein.
Anonymes elektronisches Geld
Anonymes, also sicher verschlüsseltes, elektronisches Geld ist dem Bargeld vergleichbar, bei dem keine dritte Partei den Bezahlvorgang begleitet. Es setzt sich weder von Seiten der Wirtschaft durch, da keine Käuferprofile erstellt werden können, noch von Seiten der Politik, da diese kein Interesse am Missbrauch durch Kriminalität hat. Ein perfektes Verbrechen könnte mit anonymem elektronischem Geld tatsächlich folgendermaßen aussehen (nach Solms & Naccache, 1992):
- eine Person entführen, Lösegeldforderung in Form von elektronischem Geld stellen,
- Public Key zur Verschlüsselung angeben mit dem das Geld verschlüsselt werden soll,
- verschlüsseltes Geld in einer Zeitungsanzeige abdrucken lassen,
- das Geld entschlüsseln,
- Person freilassen,
mit Geld aus Schwarzarbeit oder Geldwäsche könnte man
- ein Konto eröffnen,
- Schwarzgeld einzahlen, als elektronisches Geld abheben,
- das elektronische Geld etwa gegen Fremdwährung an Verbrecher verkaufen, die Bargeld benötigen.
Allerdings ist der Einwand, anonymes elektronisches Geld sei aus Gründen der Verbrechensbekämpfung abzulehnen, nicht ernstzunehmen, da es zu Zeiten, als es noch keinen elektronischen Zahlungsverkehr gab, genauso möglich war, Verbrechen zu bekämpfen. Im Gegenteil kann die zunehmende Überwachung durch personenbezogene elektronische Zahlungsmittel ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugen, wie es auch bei der zunehmenden Einführung von Überwachungskameras geschehen ist.
Die oben angeführten Gründe, warum anonymes elektronisches Geld die Strafverfolgung unmöglich mache, übersehen beispielsweise, dass die Verbrechen sich nicht auf den Geldfluss beschränken.
Besonderheiten einzelner Systeme
- Paysafecard - Kauf ohne Angabe persönlicher Daten, Karte im stationären Handel erhältlich, 16stelliger PIN wird im Internet mit persönlichem Passwort versehen. Kann entweder als Scheckkarte, Ausdruck bei einem elektronischen Händlersystem oder als Online-PIN erworben werden.
- PayBox - Mobile Payment System für Handys (nur noch in Österreich aktiv), Authentifizierung über Handy-PIN, Erhalt einer PayBox-PIN nach Bonitätsprüfung. Kunde erteilt Lastschrifteinzugsermächtigung. Bei Zahlung: Handynummer, Zahlungsbetrag und Händlerinformationen gehen an PayBox. PayBox meldet sich via Handy und lässt den Auftrag mit PayBox-PIN bestätigen. Händler erhält Bestätigung und liefert.
- iclear - treuhänderisches Zahlungssystem für den Online-Handel. iclear vermittelt zwischen Händler und Käufer und wickelt den Zahlungsvorgang als Treuhänder ab. Händler bekommt Zahlungsgarantie für alle iclear-Kunden, diese bekommen Geld zurück, wenn Ware nicht ordnungsgemäß geliefert wird.
- StreetCash - ähnlich PayBox, arbeitet mit SMS
- Crandy - Mobile Payment System für Handy, Authentifizierung über MSISDN und PIN. System ist integriert in verschiedene Bankschnittstellen wie Lastschrift, Kreditkarte, Girokonten und Servicenummern der Deutsche Telekom AG
- Wirecard - Nutzbar bei allen MasterCard Onlinehändlern
- e-gold - Vollständig durch Gold oder andere Edelmetalle gedeckt, somit sicher vor Geldschöpfung
Siehe auch
Prepaid-Karte, Electronic Banking
Literatur
- Knud Böhle und Ulrich Riehm: Blütenträume - Über Zahlungssysteminnovationen und Internet-Handel in Deutschland. Forschungszentrum Karlsruhe, Karlsruhe 1998 (Wissenschaftliche Berichte, FZKA 6161) Näheres zur Studie und Download
- Markus Breitschaft, Thomas Krabichler; Ernst Stahl und Georg Wittmann: Sichere Zahlungsverfahren für E-Government. In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): E-Government-Handbuch. Bundesanzeiger Verlag, 2004. Aktualisierte Version 2005, ISBN 3-89817-180-9, Studie als PDF-Download vom BSI
- Europäische Zentralbank: Bericht über elektronisches Geld. 1998
- Dorn: E-Commerce, mit CD-ROM, Berliner Rechtshandbücher, Haufe, ISBN 3-448-05188-8
- Dennis Kügler: Ein mißbrauchfreies anonymes elektronisches Zahlungssystem, Dissertation, TU Darmstadt, 2002, Text als PDF
- J. Hladjk: E-Geld auf dem Vormarsch? Rechtliche Rahmenbedingungen elektronischen Geldes. In: Multimedia&Recht. 11/2001, S. 731–736.
- Ernst Stahl, Thomas Krabichler, Markus Breitschaft und Georg Wittmann: Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen. Regensburg 2006, ISBN 3-937195-12-2, Näheres zur Studie und Management Summary als PDF
- S. Dreher: Cyber Money - Entwicklungstendenzen und Abwicklungstechniken im Internet, Studienarbeit, Universität Kaiserslautern, 1999, ISSN 1435-8484
Weblinks
- Ergebnisse einer Befragung von über 1.300 Endkunden zur Zahlungsverfahrenswahl im E-Commerce
- Zahlungssysteme in der Übersicht
- E-Geld-Richtlinie, 2000/46 EG
- Europäische Kommission, E-Money
- Vorlesung Elektronisches Bezahlen, FU Berlin 2004, PDF-Dokument
- Uni Mainz, Kryptographische Protokolle, Pseudonyme: Anwendungsbeispiel Elektronisches Geld, u.a. Kidnapping mit elektronischem Geld
- Kryptografische Protokolle, Elektronisches Geld
- Revolutionär, Elektronisches Geld, Rede Professor Robert J. Shiller (Yale), 2004
- Projekt Elektronische Zahlungssysteme für digitale Produkte und Dienstleistungen im Internet (PEZ)
- electronic Payment Systems Observatory (ePSO)
- Electronic Commerce Info Net
- Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
- Competence-Center für rechtliche Rahmenbedingungen elektronischen Geldes
- Studie Zahlungsabwicklung im Internet: Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen
- Sichere Zahlungsverfahren für E-Government: E-Government-Handbuch
Wikimedia Foundation.