Europäisches Markenamt

Europäisches Markenamt

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (kurz HABM oder engl. OHIM) im spanischen Alicante ist eine Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft, die für die Eintragung der Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist.

Die Sprachen des Amtes sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Es besitzt Rechtspersönlichkeit.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Amt wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke gegründet. Erst mit der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurde es jedoch tatsächlich zu mehr als einem Markenamt. In den Beratungen um die Ansiedlung des Amtes setzte sich Spanien durch, dabei entschied man sich jedoch nicht für Madrid - dort waren schon mehrere internationale Abkommen zum Markenrecht geschlossen worden - sondern für Alicante als Sitz des Markenamtes.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke
  • Verordnung (EG) Nr. 2868/95 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke
  • Verordnung (EG) Nr. 2869/95 über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren
  • Verordnung (EG) Nr. 216/96 über die Verfahrensordnung vor den Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
  • Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
  • Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
  • Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken,Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren für die Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern

Siehe auch

Weblinks

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