Bernhard II. von Droste zu Hülshoff

Bernhard II. von Droste zu Hülshoff

Bernhard II. von Droste zu Hülshoff (* 1542; † 1624) war ein Bürgermeister der Stadt Münster und Gutsbesitzer.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Bernhard II. von Droste zu Hülshoff wurde vermutlich auf Burg Hülshoff als Sohn von Heinrich I. von Droste zu Hülshoff (1500–1570) und seiner Frau Anna von Steveninck zu Möllenbeck als sechstes von zehn Kindern geboren. Sein Vater war – als Lehnsmann des Bischofs Franz von Waldeck – mit einem Reisigen und fünf Pferden an der Befreiung der Stadt Münster aus der Hand der „Wiedertäufer“ beteiligt gewesen; als Ritter ist er auf einem Relief an der Burg Hülshoff abgebildet. Ein zeitgenössischer Verwandter von Bernhard II. war der Geistliche Everwin Droste. Bernhard II. war u.a. der Ur-Ur-Ur-Urgroßvater väterlicherseits der Dichterin Annette von Droste-Hülshoff.

Bernhard soll ein ansehnlicher Mann mit blonden Haaren und einem rötlichen Bart und ein Mann von scharfem Verstand und einnehmendem, aber festem Charakter gewesen sein, jedoch in seiner Jugend von aufbrausendem Temperament. 1574 verheiratete sich Bernhard II. mit Catharina von Gend aus dem Hause Wiesen bei Arnheim, die das Gut Hohenwart in die Ehe brachte. Sie starb 1590 kinderlos. 1591 verheiratete er sich wieder, und zwar mit seiner Cousine Richmod von Travelmann-Ebeling. Sie soll eine schöne, liebenswürdige und reiche Dame von damals 23 Jahren gewesen sein und schenkte ihm zehn Kinder. Sie gründete zusammen mit ihrer Schwägerin, der Stiftsdame Benedicta von Droste zu Hülshoff, die von Droste'sche Armenstiftung für die Bürger von Roxel und starb 1613. Im Alter von 73 Jahren heiratete Bernhard II. zum dritten Male, und zwar die kinderlose, bereits zweimal verwitwete Anna von der Heiden gen. Rinsch. Er war ein leidenschaftlicher Jäger und starb im hohen Alter von 82 Jahren.

Wirken als Ratsherr und Bürgermeister

Bernhard II. war der letzte Angehörige der Familie Droste zu Hülshoff, der nach alter Erbmänner-Tradition Bürgermeister- und Ratsämter in der Stadt Münster bekleidete, bevor sich dies durch den Erbmännerstreit als sehr nachteilig erwies – sein Sohn Heinrich II. von Droste zu Hülshoff (1597–1666) und seine Nachfolger nahmen lieber Strafen in Kauf, als die Wahl in diese Ämter anzunehmen. Bernhard II. war 1582, 1585 und 1587 Ratsherr, 1600 Weinherr und in den langen Jahren 1605–1619 Erster Bürgermeister der Stadt Münster (Westfalen). Seine Amtszeit reichte somit bis in die Anfänge des Dreißigjähriger Krieg (1618–1648).

Dass die Ausübung solcher Ämter in den damaligen unsicheren Zeiten persönlichen Mut erforderten, zeigt folgende Begebenheit: Bernhard war 1588 Ratsherr, als die Domherren (!) Bernhard von Oer und Johann von Westerholt (Adelsgeschlecht) an der Kirche St. Aegidii (Münster) den Ritter des Deutscher Orden Melchior Droste zu Senden ermordeten. Auf der Grundlage eines gerichtlichen Vergleiches (unterzeichnet durch Fürstbischof Bernhard von Raesfeld 1558) stand es der Stadt Münster zu, straffällig gewordene Geistliche bis zur Übergabe an die Gerichtsbarkeit des Bischofs gefangenzusetzen, allerdings nur in "gelinde Haft". Bernhard II. dringt in das Kapitelhaus ein und bewirkt durch sein energisches Auftreten, dass die beiden Mörder ausgeliefert werden.

Bernhards Aufgabe an der Spitze der Stadt war besonders schwierig, weil sie in die Zeit der sog. Gegenreformation fiel. Nach der Niederlage des Täuferreich von Münster (1532–1536) lebten und starben damals (zwei Generationen später) in der Stadt noch zahlreiche Wiedertäufer und andere Protestanten. Auch im Stadtrat von Münster saßen zu dieser Zeit noch zehn protestantische Ratsherren. Die Pfarrgemeinden der Stadt jedoch waren verpflichtet, die Dekrete des Konzil von Trient auszuführen. Sie verweigerten deshalb auf Weisung des Bischofs Johann IV. von Hoya als Landesherrn zunehmend jenen ein christliches Begräbnis, die sich vor ihrem Tod nicht noch zur katholischen Kirche bekannt hatten. 1587 verweigerte dies ausgerechnet der im gleichen Jahr zum Priester geweihte Everwin Droste, Dechant von St. Martini - ein Vetter des damals als Ratsherr amtierenden Bernhard II.. Der Stadtrat unter Bernhards Vermittlung konnte jedoch ein Begräbnis erreichen. Bernhard appellierte 1606 wegen angeblicher Verletzung städtischer Freiheiten durch den Bischof sogar ans Reichskammergericht, worauf der Kaiser die Stadt Münster dazu aufforderte, die volle geistliche und weltliche Jurisdiktion des Landesherrn zu respektieren.

Bernhard II. führte in schwieriger Zeit einen Stadtrat, der auch sozial gemischt zusammengesetzt war, da längst die Gilden dort Einzug gehalten hatten; seine Politik machten damals nicht mehr nur die Erbmänner-Geschlechter unter sich aus. Bernhard II. muss über große persönliche und politische Autorität verfügt haben. Dabei mag ihm die günstige politische Tradition seiner Familie geholfen haben, die sie mit den damaligen Machtzentren verband: Einerseits waren seine Vorfahren als Lehensleute dem Bischof verbunden, andererseits als ehemalige Drosten dem Domkapitel, vor allem aber hatte sie hohes Ansehen in der Stadt als Erbmännerfamilie, die seit damals 350 Jahren Schöffen, Ratsmitglieder und Bürgermeister gestellt hatte.

Wirken als Gutsbesitzer

Auch dank des bedeutenden Vermögens seiner zweiten Frau konnte Bernhard II. das Gut Hülshoff durch Zukäufe vergrößern, verkaufte aber das alte Stammgut der Familie, Deckenbrock bei Everswinkel. Burg Hülshoff ließ er durch neue Mauern befestigen und den westlichen sog. "Hundeturm" bauen, auf dem noch seine Wetterfahne mit den Wappen Droste-Travelmann zu sehen ist (dank der Befestigungen verteidigte man sich in Hülshoff noch im 18. Jahrhundert mit 18 Mann und ebensovielen stets geladenen Gewehren). Bernhard II. war als Gutsbesitzer ein allgemein geachteter Mann und lebte mit seinen Nachbarn in Frieden, außer einer Fehde mit den Herren von Steveninck zu Brock. Ansonsten wurde sein Rat als Vermittler gesucht. Er war auch Vorstand einer Armenstiftung.

Nachfahren

Bernhard II. vererbte Gut Hülshoff mit den Nebengütern und den Stadthof auf dem Honekamp an seinen ältesten Sohn Heinrich II. (1597-1666), der sich - nach Studium und Kavalierstour u.a. durch Frankreich - mit Clara Anna von Nehem zu Niederwerries verheiratete und mit ihr zwölf Kinder hatte. Der damals tobende Dreißigjährige Krieg führte auch zu Spannungen in der Familie: Der jüngere Sohn Heinrich, ein Soldat, verübte einen Mordversuch auf seinen Bruder Heinrich II., den dieser überlebte. Auch Heinrich II. wurde 1626, 1627 und 1628 in den Rat der Stadt Münster gewählt, verweigerte aber die Annahme. Er war ein überzeugter Katholik und stiftete erstmals eine Kapelle auf der Burg Hülshoff sowie verkaufte das Stadthaus an das Collegium Marianum des Jesuitenkollegs. Er vererbte den Besitz weiter an seinen Sohn Bernhard III. (1634-1700). Dieser war der Ur-Ur-Großvater der Dichterin Annette von Droste-Hülshoff.

Literatur

  • J. Holsenbürger: Die Herren v. Deckenbrock (v. Droste-Hülshoff) und ihre Besitzungen, Münster i.W., 1869
  • Jakobi, Franz-Josef (Hrsg): Geschichte der Stadt Münster, 3. Aufl. Münster 1994

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