- Blasphemie
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Blasphemie (altgr. ἡ βλασφημία, τῆς βλασφημίας – blasphêmía – die „Rufschädigung“, zusammengesetzt aus βλάπτειν – bláptein – „Schaden bringen, benachteiligen“ und ἡ φήμη – phếmê oder dorisch ἡ φάμα – pháma – „die Kunde, der Ruf“) bezeichnet ursprünglich eine „Gotteslästerung“. So nennt man das öffentliche Leugnen, Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion.
Inhaltsverzeichnis
Übersicht
Nach § 48 der Stellungnahme aus dem Jahr 2011 des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen, dem Gremium aus achtzehn unabhängigen Experten, die damit beauftragt wurden, Beschwerden hinsichtlich des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte zu bewerten, „sind Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel, außer in den bestimmten Umständen, wie sie in Art. 20, Absatz 2 des Vertrags vorausgesehen sind.“ Der Art. 20 Abs. 2 ruft Staaten dazu auf, Folgendes zu verbieten: „Die Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet.“ Der Kommentar verlangt mit Bedacht, dass keine Restriktion die Garantien des Abkommens auf Gleichberechtigung vor dem Gesetz (Art. 26) und der Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion (Art. 18) verletzen darf. Gesetze, die Blasphemie einschränken, sind als solche somit mit den allgemeinen Menschenrechtsstandards inkompatibel.[1][2]
Gegen dieses Menschenrecht wird jedoch in vielen Staaten verstoßen. So gilt Gotteslästerung in vielen Religionen als schweres religiöses Vergehen, wenn es die eigene Religion betrifft. Die westlichen Länder sind durch das Zeitalter der Aufklärung geprägt und schützen explizit (meist in einer Verfassung) die Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Redefreiheit ihrer Bürger, solange sie keine Rechte Dritter massiv verletzen. Deshalb wird in westlichen Ländern nur selten der Vorwurf der Blasphemie erhoben; dennoch kommt es gelegentlich zu Verurteilungen wegen Blasphemie.
Beispiele:
- In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen dann nach § 166 StGB (dem „Gotteslästerungsparagraphen“) strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören;
- ähnlich in Österreich nach § 188, § 189 öStGB.
- ähnlich in der Schweiz nach Art. 261 StGB.
- Im Vereinigten Königreich wurde ein ähnlicher Paragraph Anfang März 2008 abgeschafft.[3]
- In Irland schreibt Artikel 40 der Verfassung vor, dass die Veröffentlichung blasphemischen Materials strafbar sein soll.[4] Im Rahmen einer Rechtsreform im Juli 2009 wurde eine entsprechende Strafvorschrift eingeführt.[5]
In vielen Staaten mit Staatsreligion ist Gotteslästerung eine Straftat. In manchen dieser Staaten kann sie mit der Todesstrafe bestraft werden, z.B. in Saudi-Arabien, der Islamischen Republik Pakistan, der Islamischen Republik Afghanistan und der Islamischen Republik Iran. Ob und in welchem Umfang bestimmte Handlungen oder Äußerungen als „Blasphemie“ gelten, hängt ab von den rechtsgültigen Kriterien für ihre Feststellung und vom Stellenwert religiöser Traditionen und Wertorientierungen in einer Gesellschaft. Diese können sich innerhalb der Geschichte einer Religion stark wandeln.
Religiöse, besonders fundamentalistische Gruppen sehen oft bereits Dinge als Blasphemie an, die in westlichen Staaten explizit durch die Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Redefreiheit geschützt sind; zum Beispiel:
- Glaube an Götter anderer Religionen,
- generelle Gottesverleugnung (Atheismus),
- Fluchen, insbesondere solches mit religiöser Herkunft oder religiösem Inhalt (Beispiele: „gottverdammt“, „heilige Scheiße“)
- eine Verhöhnung religiöser Symbole, beispielsweise das umgekehrte christliche Kreuz mit Dornenkranz (nicht zu verwechseln mit dem Petruskreuz)
- eine Verhöhnung religiöser Inhalte, etwa durch Filme wie Dogma, Das Leben des Brian, Popetown u. ä. Satiren oder zynische Komödien
Oft wurde und wird Christen in islamischen Ländern der Vorwurf der Blasphemie gemacht; Medien und Menschenrechtsorganisationen berichten immer wieder von Christenverfolgungen aus diesem Anlass bzw. Vorwand.[6][7]
Hebräische Bibel
Im Tanach, der hebräischen Bibel des Judentums, ist die Lästerung JHWHs ein schwerer Bruch des zweiten (nach anderer Zählung des dritten) der Zehn Gebote. Dieses verbietet den Missbrauch des Gottesnamens (Ex 20,7 EU):
„Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.“
Dies folgt unmittelbar aus dem 1. Gebot Ex 20,2ff EU: Ich bin JHWH, dein Gott... Damit sagt der Befreier Israels seinem erwählten Volk seine Heilsgegenwart zu und beansprucht zugleich ausschließliche Verehrung in Israel. Dies steht als Leitsatz über der ganzen Tora, so dass der Tatbestand der Gotteslästerung nicht jeweils neu begründet wird.
In Lev 24,16 EU heißt es demgemäß:
„Wer JHWHs Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lästert, soll sterben.“
Gemeint ist nach dem Beispiel im Kontext (Lev 24,10-15) das direkte Verfluchen des Gottesnamens durch einen in Israel lebenden Nichtisraeliten. Angedeutet ist damit die Möglichkeit, dass Fremdlinge die Israeliten zur Verehrung fremder Götter verleiten und damit die Existenz des Gottesvolks bedrohen. Damit wird nicht der Glaube an andere Götter an sich, wohl aber ihre öffentliche Propagierung in Israel gegen die JHWH-Religion unter Strafe gestellt.
In Ex 22,27 EU heißt es im Kontext der Gebotssammlung des Bundesbuchs (Ex 20-24) apodiktisch:
„Gott sollst du nicht lästern, und einen Obersten deines Volkes sollst du nicht verfluchen.“
Damit wird Verfluchen Gottes und der religiösen Autoritäten Israels gleichgestellt. Fremdgötterverehrung, Verführung zum Götzendienst und Ablehnung der zur Ausübung und Wahrung des JHWH-Kults bestimmten Führer waren im biblischen Israel gleichartige Vergehen. Dabei ging es nicht nur um den Schutz einer monotheistischen Theokratie, sondern um die Freiheit aller aus der Sklaverei befreiten Israeliten. Diese wurde in biblischer Sicht durch Übernahme von Göttern, die in Israels Umwelt meist Sklaverei und Gottkönigtum absicherten, bedroht.
In Lev 19,12 EU wird der Missbrauch des Gottesnamens auf den Meineid bezogen:
„Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und den Namen eures Gottes nicht entheiligen; ich bin der Herr.“
Hier geht es um die Benutzung des Gottesnamens für bestimmte selbstsüchtige Zwecke. Israels Gott kann also gerade durch die Anrufung und scheinbare Bejahung seiner Macht gelästert werden.
In 1_Kön 21,10 EU wird geschildert, wie Isebel, die ausländische Königin Israels, das in der Tora verankerte Verbot der Gotteslästerung dazu missbraucht, einem freien israelitischen Bauern sein geerbtes Land zu rauben:
„Stellt ihm zwei ruchlose Männer gegenüber, die bezeugen und sprechen: Du hast Gott und den König gelästert! Und führt ihn hinaus und steinigt ihn, dass er stirbt.“
Dies hat nach prophetischer Gerichtsansage den Tod des ganzen Königshauses zur Folge.
Der Prototyp des ausländischen Lästerers, der den israelitischen Gott direkt angreift, ist für die biblische Apokalyptik der Seleukiden-Herrscher Antiochos IV. Epiphanes. Dieser versuchte um 170 v. Chr., im Zuge der Hellenisierung seines Reiches die jüdische Religion auszurotten. Er wird im Buch Daniel als „Maul, das große Dinge redete“ (Dan 7,8), charakterisiert (Dan 11,36 EU):
„Und gegen den Gott aller Götter wird er Ungeheuerliches reden, und es wird ihm gelingen, bis sich der Zorn ausgewirkt hat; denn es muss geschehen, was beschlossen ist.“
Worin die Ungeheuerlichkeit bestand, wird nicht gesagt, das genaue Zitat der Gotteslästerung wird vermieden. Es handelte sich aber nach Meinung des Autors um ein Verhöhnen des israelitischen Gottes. Diese konnte auch indirekt durch Abschaffung der jüdischen Tora, des Verbots der jüdischen Feste oder der Tempelentweihung durch fremde Götterbilder (Dan 9,27; 11,31) geschehen. Diese religiösen Vergehen galten in Israel als Götzendienst (Fremdgötterkulte in Israel), die besonders im Buch Deuteronomium eng mit dem Thema Gotteslästerung verbunden waren.
Neues Testament
Im Neuen Testament bekräftigt Jesus von Nazaret das Verbot, den Gottesnamen zu missbrauchen, indem er nicht nur den Meineid, sondern jeden Eid verbietet:
„Ihr habt weiter gehört, dass zu den Alten gesagt wurde: 'Du sollst keinen falschen Eid tun und sollst Gott deinen Eid halten.' Ich aber sage euch: Ihr sollt überhaupt nicht schwören, weder beim Himmel, denn er ist Gottes Thron; noch bei der Erde, denn sie ist seiner Füße Schemel; noch bei Jerusalem, denn sie ist des großen Königs Stadt. Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören, denn du vermagst nicht ein einziges Haar weiß oder schwarz zu machen. Eure Rede sei Ja, ja, nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.“
Gleichwohl wurde Jesus selbst nach dem Passionsbericht des Markusevangeliums als Gotteslästerer verurteilt, nachdem er die Messiasfrage des Kajaphas bejaht und mit der Ankündigung des Menschensohns ergänzt hatte (Mk 14,63f EU):
„Da zerriss der Hohepriester seine Kleider und sprach: Was brauchen wir noch Zeugen? Ihr habt die Gotteslästerung gehört. Was denkt ihr? Sie aber sprachen alle das Urteil über ihn, dass er des Todes schuldig sei.“
Worin Jesu todeswürdige Lästerung bestand, ist jedoch historisch umstritten, da er selbst den Namen Gottes heiligte, indem er ihn umschrieb. Meist wird sie in der Selbstvergöttlichung gesehen, die der Ankläger aus Jesu Menschensohnankündigung heraushörte. Diese Deutung vertritt auch das Johannesevangelium (Joh 19,7 EU):
„Die Juden entgegneten ihm: Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz muss er sterben, denn er hat sich selbst zu Gottes Sohn gemacht.“
Beispiele
Gotteslästerungsprozess 1912
Theodor Fritsch gehörte seit 1880 zu den publizistisch aktivsten Antisemiten des Deutschen Kaiserreichs. Er hatte bereits zahlreiche Hetzschriften, darunter den bis 1945 in 49 Auflagen verbreiteten Antisemitenkatechismus herausgegeben, als er am 15. Mai 1910 in der Zeitschrift Hammer folgenden Merkspruch veröffentlichte:[8]
„Dass die Hebräer ihr Judentum ablegen und Deutsche werden wollen, glaube ich nicht eher, als bis sie ihre talmudischen Schriften verbrennen und ihre Synagogen niederreißen – zum Zeichen dafür, dass sie nicht länger Jahwe, den Geist der Bosheit und Lüge anzubeten gesonnen sind.“
Daraufhin zeigte der 1893 gegründete Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, der auch für den Rechtsschutz des Judentums in Deutschland zuständig war, Fritsch wegen Beschimpfung einer mit Korporationsrechten ausgestatteten Religionsgemeinschaft (§ 166 des Reichsstrafgesetzbuches) und Gefährdung des öffentlichen Friedens durch Anreizung zu Gewalttaten (§ 130) vor dem Königlichen Landgericht Leipzig an. Fritsch wurde am 18. November 1910 wegen Verletzung der religiösen Gefühle der jüdischen Gemeinschaft zu einer Woche Gefängnis verurteilt; zum gleichen Ergebnis führte ein zweiter Prozess wegen Talmudhetze, bei der er am 19. Mai 1911 zehn Tage Gefängnis erhielt.
Gotteslästerungs-Anklagen gegen Kunstwerke
- Künstler der Gruppe SPUR wurden in der Bundesrepublik Deutschland der 1960er Jahre wegen Gotteslästerung angeklagt.
- Das Theaterstück „Maria-Syndrom“ von Michael Schmidt-Salomon wurde in Deutschland 1994 verboten.
- Es wurde 2004 der Künstlerin Dorota Nieznalska in Danzig verboten, einen Penis im Zusammenhang mit einem Kruzifix zu zeigen. Die Installation hieß Passion (polnisch: Pasja). Insbesondere im konservativ-katholisch geprägten Polen gehen Politik und Rechtsprechung vergleichsweise rigide mit Kunstwerken um, die sich kritisch oder abfällig mit katholischen Glaubensinhalten auseinandersetzen. Hier handelte es sich allerdings – im Gegensatz zu den Diskussionen um „Das Gesicht Mohammeds“ – um Vorgänge, die auf dem Territorium eines stark christlich geprägten Landes selbst gesetzt wurden, und nicht in einem anderen Kulturkreis.
- In Kassel wurden von christlichen Extremisten gegen eine Ausstellung von Gerhard Haderer Bombenandrohungen ausgesprochen. Er hatte Jesus Christus als "Kiffer" gezeichnet. Haderer wurde auch wegen blasphemischer Karikaturen in Griechenland in Abwesenheit zu sieben Monaten Haft verurteilt, später jedoch freigesprochen.
- Die Popmusikerin Madonna ließ sich während der Bühnenshow eines Live-Konzerts 2006 „ans Kreuz nageln“ und stieß damit auf heftige Kritik bei Kirchenvertretern und Christen. Die Staatsanwaltschaft verwies jedoch darauf, dass Anzeigen wegen Blasphemie nicht zu einer Verurteilung führen würden.
Karikaturenstreit
Ein Beispiel einer Kontroverse um Gotteslästerung waren die von vielen Muslimen als blasphemisch empfundenen Mohammed-Karikaturen. Am 27. Oktober 2005 erstatteten elf Vertreter dänischer islamischer Organisationen aufgrund des Blasphemie-Paragraphen § 140 im dänischen Strafgesetzbuch Strafanzeige gegen die Zeitung Jyllands-Posten. [9]
Am 6. Januar 2006 stellte die Staatsanwaltschaft in Viborg das Verfahren ein mit der Begründung, dass keine Hinweise auf eine Straftat nach dänischem Recht vorlägen.[10] Diese Entscheidung bestätigte am 15. März 2006 der Direktor der dänischen Staatsanwaltschaft und begründete sie detailliert mit Bezug auf die Karikaturen.[11]
Blasphemie-Gesetz in Pakistan
Pakistan - das Land rief sich 1956 zur ersten Islamischen Republik der Erde aus - hat etwa 156 Millionen Einwohner; davon sind 96 Prozent Muslime, 2,3 Prozent Christen und 1,5 Prozent Hindus. Seit Jahren wird kritisiert, dass die Blasphemiegesetze in Pakistan dazu missbraucht werden, gegen Andersgläubige vorzugehen und vor allem um persönliche Streitigkeiten auszutragen. So genüge in vielen Fällen ein reiner Verdacht der Gotteslästerung. Das Blasphemie-Gesetz ist im pakistanischen Strafgesetzbuch verankert und umfasst vier Paragraphen mit jeweiligen Unterpunkten. Grundsätzlich verbietet das 1986 eingeführte Gesetz die Beleidigung jeder Religion. Schwerste Strafen sind für Schändung des Koran (Paragraf 295-B, lebenslange Haft) und die Beleidigung des Namens Mohammeds (295-C, Todesstrafe) vorgesehen. Zwar wurde in Pakistan bisher kein Todesurteil vollstreckt, mehrere Angeklagte wurden aber nach ihrer Freilassung gelyncht. Die meisten Anklagen wurden gegen Ahmadis erhoben, etwa 13 Prozent der Angeklagten waren Christen.[12]
- Am 30. Mai 2007 wurde ein Christ wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilt.[13]
- Ende März 2010 verhaftete die Polizei in der pakistanischen Provinz Punjab die Christin Rubina Bibi. Sie soll den Propheten Mohammed «beleidigt» haben. Auf Nachfrage bestritt die Polizei von Alipur die Verhaftung und versuchte, diese vor Menschenrechtsorganisationen geheim zu halten.[14]
- Am 3. März 2010 verurteilte ein Gericht Ruggiya Bibi und ihren Mann Munir Masih aus Kasur nach Abschnitt 295-B des pakistanischen Strafrechts (Entweihung des Korans). Die beiden waren im Dezember 2008 verhaftet worden, weil sie einen Koran ohne die im Islam vorgeschriebene rituelle Waschung berührt haben sollen.[14]
Benedikt XVI. rief bei seinem traditionellen Neujahrsempfang für die Diplomaten am Heiligen Stuhl die pakistanische Regierung dazu auf, das Gesetz aufzuheben - „umso mehr, als es offensichtlich als Vorwand dient, um Ungerechtigkeit und Gewalt gegen die religiösen Minderheiten zu provozieren“.[15] Einen Tag später sprach der Generalsekretär der pakistanischen Partei Jamaat-e-Islami, Liaquat Baloch, von einer „Einmischung in interne und religiöse Angelegenheiten“. Laut APP, der staatlichen pakistanischen Nachrichtenagentur, qualifizierte er die Äußerung des katholischen Kirchenoberhaupts als Vorlage, „um die ganze Welt in einen blutigen Krieg zu stürzen“.[15]
Am 9. Januar 2011 demonstrierten in Pakistan über 40.000 Menschen für die Beibehaltung des umstrittenen Blasphemie-Gesetzes.[16] Der Spiegel resümierte anschließend: „In Pakistan bestimmen zunehmend Extremisten die Politik. [...] Die Fanatiker haben längst gewonnen.“[17]
Siehe auch
- Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
- Ketzerei
- Meinungsfreiheit
- Religionsfreiheit
Literatur
- Wolfgang Hütt (Hrsg.): Hintergrund. Mit den Unzüchtigkeits- und Gotteslästerungsparagraphen des Strafgesetzbuches gegen Kunst und Künstler 1900 – 1933. Henschelverlag, Berlin (Ost) 1990, ISBN 3-362-00384-2.
- Steen Kittl und Christian Saehrendt:Geier am Grabe van Goghs und andere häßliche Geschichten aus der Welt der Schönen Künste, (u. a. über Blasphemie in der Kunst) DuMont Köln 2010, ISBN 978-3-8321-9093-4
- Gerd Schwerhoff: Zungen wie Schwerter. Blasphemie in alteuropäischen Gesellschaften 1200–1650. UVK-Verlags-Gesesellschaft, Konstanz 2005, ISBN 3-89669-716-1, (Konflikte und Kultur 12).
- Gerd Schwerhoff: Blasphemie im Christentum: Heilige Zielscheibe des Spotts. In: DAMALS. Das Magazin für Geschichte und Kultur 38, 2006, 11, ISSN 0011-5908, S. 70–75.
- Arnold Angenendt, Michael Pawlik, Andreas von Arnauld de la Perrière: Religionsbeschimpfung. Der rechtliche Schutz des Heiligen. Herausgegeben von Josef Isensee. Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 3-428-12491-X, (Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 42).
Weblinks
Commons: Blasphemie – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWiktionary: Blasphemie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenWikiquote: Lästerung – Zitate- Abschnitt über Strafbare Handlungen gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten im österreichischen Strafgesetzbuch
- Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen im deutschen StGB
- Harald Schroeter-Wittke: Frömmigkeit und Blasphemie – das geht zu z/weit
- Bruno Amatruda: Paradigma: beleidigt (Magazin für Theologie und Ästhetik 41)
Einzelnachweise
- ↑ http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf
- ↑ http://hpd.de/node/11837
- ↑ National Secular Society Nr. 4054, 8. März 2008: England: Blasphemie ist tot
- ↑ Wikisource: Constition of Ireland
- ↑ Carten Volkery: Irland: Ungläubiges Staunen über Gesetz gegen Gotteslästerung. Spiegel Online vom 16. Juli 2009
- ↑ Bundestagsdrucksache 16/3608 (Antrag) vom 29. November 2006 (pdf); DiePresse.com: Christentum meistverfolgte Religion weltweit (22. Dezember 2008)
- ↑ Amnesty International: Persecution of Christians
- ↑ Christian Wiese, Jahwe – ein Gott nur für Juden? S. 30
- ↑ Die Erklärung in dänischer Sprache (Link nicht mehr abrufbar)
- ↑ Reinhard Wolff: Dänemarks Staatsanwälte ermitteln nicht mehr zu den als Blasphemie kritisierten Mohammed-Karikaturen. In: taz, 9. Januar 2006
- ↑ Presseerklärung des „Director of Public Prosecution“ auf den Webseiten des „Ministry of Foreign Affairs of Denmark“ 15. März 2006, Detaillierte Begründung des „Director of Public Prosecution“ auf den Webseiten des „Ministry of Foreign Affairs of Denmark“, 15. März 2006
- ↑ Minister für religiöse Minderheiten ermordet Frankfurter Rundschau vom 2. März 2011
- ↑ Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM): Pakistan: Blasphemiegesetz abschaffen!
- ↑ a b Blasphemie-Gesetz teilt Menschen in zwei Klassen
- ↑ a b Pakistan weist Kritik des Papstes zurück faz.net vom 11. Januar 2011
- ↑ 40'000 Pakistaner für Blasphemie-Gesetz, news.ch vom 9. Januar 2011
- ↑ Pakistans Führung beugt sich den Fanatikern 13. Januar 2011
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