- Ferdinand Schenck zu Schweinsberg
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Freiherr Ferdinand Schenck zu Schweinsberg (* 28. November 1765 in Hanau; † 29. Dezember 1842 auf Burg Schweinsberg) war Justizminister der ersten Regierung unter der Verfassung von 1831 in Kurhessen.
Leben
Geboren wurde er als Sohn des Hessen-Kasseler Landrats Johann Moritz Schenck zu Schweinsberg. Ab 1781 studierte er Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg. Noch 1785 und 1786 nahm er, schon nachdem er in die berufliche Tätigkeit eingestiegen war, Praktika am Reichskammergericht in Wetzlar wahr.
1784 wurde er Assessor bei Regierung und Konsistorium in Marburg, 1788 wurde er an das Oberappellationsgericht in Kassel versetzt. 1789 versah er Hofdienst beim Erbprinzen Wilhelm von Hessen-Kassel und begleitete diesen 1792 auch bei einer Reise in die Schweiz. Am Hof avancierte er letztlich zum Kammerherrn und Oberschenken. 1792 kehrte er an Regierung und Konsistorium in Marburg zurück, zunächst als Justizrat, später als Regierungsrat.
1803 trat er in die Regierung des zum Fürsten von Fulda und Grafen von Corvey ernannten niederländischen Erbprinzen Wilhelm ein, um für den neu geschaffenen Staat das Justizdepartement (Justizministerium) zu organisieren. In der Folge wurde er zusätzlich Direktor des Konsistoriums. Nach der Absetzung des Fürsten 1806 durch die französische Besatzungsmacht, die ihn durch einen „Intendanten“ ersetzte, verblieb Ferdinand Schenck zu Schweinsberg zunächst in seinen Ämtern, wurde aber 1809 seiner Stellung enthoben, in Mainz inhaftiert und erst 1810 entlassen. Anschließend lebte er auf seinen Gütern in Schweinsberg.
Nach der Restauration von Kurhessen 1813 trat er wieder in hessische Dienste – nur kurz unterbrochen von einem Zwischenspiel 1814, als ihn sein vormaliger oranisch-nassauisch-niederländischer Dienstherr in der Regierung in Dillenburg anstellte. Er gehörte der vierköpfigen Kommission an, die 1815 den Verfassungsentwurf für Kurhessen erarbeitete, der den Landständen präsentiert, aber von diesen 1816 abgelehnt wurde.[1][2] 1816 war er auch aktiv an der Besitzergreifung des Großherzogtums Fulda durch Hessen-Kassel beteiligt.
In Kurhessen war er nun wechselnd Präsident des Oberappelationsgerichts und Chef der Regierung in Marburg, bevor er 1830, nach Ausbruch der Revolution, in Kurhessen Justizminister wurde – in der Zeit, als die Kurhessische Verfassung von 1831 ausgearbeitet wurde.
Im Zuge der Revolution von 1830 zielte der Volkszorn unter anderem auf die Geliebte des Kurfürsten Wilhelm II. Dieser sah sich vor die Wahl gestellt, die Geliebte zu verlassen oder abzudanken. Er wählte die letzte Alternative, indem er Kurprinz Friedrich Wilhelm am 30. September 1831 zum „Mitregenten“ ernannte, faktisch jedoch keine Regierungsgeschäfte mehr wahrnahm und sich ins Exil begab. Friedrich Wilhelm regierte so zunächst von 1831 bis 1847 als „Mitregent“; er entließ Ferdinand Schenck zu Schweinsberg als einen der von seinem Vater übernommenen Minister.
Ferdinand Schenck zu Schweinsberg lebte danach wieder auf seinen Gütern in Schweinsberg. Der kurhessische Außenminister Wilhelm Schenck zu Schweinsberg war sein Sohn.
Einzelnachweise
- ↑ Verfassungsentwurf für Hessen-Kassel (1816), Beurkundete Darstellung der Kurhessischen Landtagsverhandlungen
- ↑ Die anderen Kommissionsmitglieder waren Georg Schmerfeld, Ernst Friedrich von der Malsburg und Otto von Porbeck (Werner Frotscher, "Verfassungsdiskussion und Verfassungskonflikt: Zur Entwicklung freiheitlich-parlamentarischer Verfassungsstrukturen in Kurhessen (1813-1866)", in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte (ZHG), Band 107 (2002), S. 203-221 (206)).
Literatur
- K. Frhr. Schenck zu Schweinsberg: Im Dienste glanzloser Kronen. Aus dem Leben des kurhessischen Staatsministers Ferdinand Schenck zu Schweinsberg. Marburg/Lahn 2001.
- Harald Höffner: Kurhessens Ministerialvorstände der Verfassungszeit 1831 - 1866. Dissertation. Gießen 1981. S. 287ff.
- Cremer/Henschel: Lebensbilder aus Kurhessen und Waldeck 1830-1930. Marburg 1950. Bd.4, S. 132ff.
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