- Politisches System Frankreichs
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Das politische System Frankreichs ist durch die Verfassung der V. Republik von 1958 geprägt. Nach Artikel 1 ist Frankreich eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik. Das System basiert auf Einheitsstaatlichkeit und semipräsidentiellem Regierungssystem.
Inhaltsverzeichnis
Staatliche Institutionen
Die Exekutive
Das politische System Frankreichs ist durch eine doppelköpfige Exekutive gekennzeichnet. Die Machtbereiche werden zwischen dem Präsidenten der Republik und der Regierung aufgeteilt.
Präsident
Das Staatsoberhaupt ist der direkt vom Volk auf fünf Jahre (quinquennat, seit 2002, davor auf sieben Jahre, septennat) gewählte Präsident (Staatspräsident). Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl (seit 2002, zuvor waren die Wiederwahlmöglichkeiten nicht begrenzt). Der Präsident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die Regierung. Er ist Vorsitzender des Ministerrats und anderer wichtiger Gremien und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. In dieser Eigenschaft bestimmt er über den Einsatz der Nuklearwaffen Frankreichs (force de frappe). Er hat das Recht, die Nationalversammlung aufzulösen; allerdings darf die Nationalversammlung höchstens einmal innerhalb eines Jahres aufgelöst werden. Auf Vorschlag der Regierung oder beider Parlamentskammern kann der Präsident eine Volksabstimmung über einen Gesetzentwurf veranlassen.
In der französischen Verfassungswirklichkeit seit Beginn der Fünften Republik gibt es die Domaine réservé (zu dt. einen reservierten Bereich), der die Verantwortung für Außen- und Sicherheitspolitik dem Staatspräsidenten zuweist. Dies wird häufig mit den Artikeln 14 und 15 der Verfassung begründet, ist dort aber nicht eindeutig geregelt. Der Präsident kann so etwa bei Gipfeltreffen das Land allein vertreten.[1]
Die starke Stellung des Präsidenten hat sich erst vor einem halben Jahrhundert entwickelt. Davor, zwischen 1876 und 1958, betrug die durchschnittliche Amtsperiode einer Regierung acht Monate; das Land hatte nach 1789 16 Verfassungen.[2] Im Algerienkrieg schließlich begann das Militär, „ohne Rückkopplung“ mit der Politik zu agieren.[3]
Die Kritik an der Sonderstellung des Präsidenten laut Verfassung der Fünften Republik war zunächst stark. Die neue Verfassung wurde vom damaligen Oppositionspolitiker François Mitterrand als „permanenter Staatsstreich“ (Le Coup d'État permanent) karikiert.[4]
Im Falle eines Staatsnotstands hat der Präsident die umfassende Alleinentscheidung, wobei die Nationalversammlung dann direkt zusammenkommt und während des Notstandes nicht aufgelöst werden darf.
Falls der Verfassungsrat feststellt, dass der Präsident seine Aufgaben nicht ausführen kann (Rücktritt, Tod), wird dieser vorübergehend vom Senatspräsidenten vertreten. Bis jetzt musste nur Alain Poher die Aufgaben des Präsidenten übernehmen: nach dem Rücktritt Charles de Gaulles 1969 und nach dem Tod von Georges Pompidou 1974.
Regierung
Kopf der Regierung (cabinet, gouvernement) ist der Premierminister. Die Regierung ist dem Parlament direkt verantwortlich für Verwaltung und Streitkräfte.
Der Premierminister leitet die Regierung. Er ist zuständig für die Ausführung der Gesetze. Im Einverständnis mit dem Präsidenten nimmt er Ernennungen für zivile und militärische Ämter vor. Er kann in vielen Bereichen Verordnungen erlassen.
Zusammenarbeit mit dem Parlament
Die Exekutive ist gegenüber der Legislative auf allen Ebenen stark. Die Regierung bestimmt die Tagesordnung des Parlaments. Die Bereiche, in denen das Parlament eine gesetzgebende Initiative ergreifen kann, sind in der Verfassung sehr genau aufgezählt. Alle anderen Fragen kann die Regierung ohne Beteiligung des Parlaments lösen.
Andererseits ist die Regierung auf eine Zusammenarbeit mit dem Parlament angewiesen. Aus diesem Grund ernennt der Präsident einen Premierminister nur aus den Reihen der parlamentarischen Mehrheit. Das ist die einzige Bedingung, die die Auswahl des Regierungschefs durch den Präsidenten beschränkt, da der Premierminister durch ein absolutes Misstrauensvotum vom Parlament gestürzt werden kann. Wenn die parlamentarische Mehrheit und der Präsident der Republik zu unterschiedlichen politischen Lagern gehören, ist der Präsident sogar gezwungen, den Premierminister aus einer politisch gegnerischen Partei auszuwählen. Diese Situation bezeichnet man als „Cohabitation“.
Legislative
Die Gesetzgebung in Frankreich erfolgt durch das Parlament. Seit 1875 besteht das Parlament aus zwei Kammern:
- der Nationalversammlung (Assemblée nationale, unmittelbar gewählt), und
- dem Senat (Sénat, mittelbar gewählt).
Das Parlament kontrolliert die Regierung, erarbeitet Gesetze und verabschiedet sie. Die zwei Kammern sind jedoch nicht gleichberechtigt, denn bei Uneinigkeit kann die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Bei nahezu allen Gesetzesvorhaben pendeln die Entwürfe zwischen den beiden Kammern hin und her (navette). Der Senat hat ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen. Der Präsident kann im Gesetzgebungsprozess einen Gesetzentwurf an das Parlament zurückverweisen, jedoch nur einmal pro Gesetz. Das ist in 50 Jahren aber nur zweimal passiert.
Judikative
Die Hauptaufgabe der französischen Judikative ist in der Verfassung definiert. Die Justiz ist, gemäß Artikel 66, eine „Hüterin der persönlichen Freiheit“. Die Justiz in Frankreich besteht aus zwei grundsätzlich unterschiedlichen Bereichen:
- den Verwaltungsgerichten (Öffentliches Recht) für die Streitsachen zwischen den Bürgern und den Behörden, an der Spitze der Conseil d'État.
- den ordentlichen Gerichten (Zivilrecht und Strafrecht) für die Streitsachen zwischen den Bürgern sowie für Strafverfahren.
Die Straftaten werden je nach Verbrechensart in die Zuständigkeit von drei unterschiedlichen Gerichten eingeordnet:
- Tribunal de police — Ordnungswidrigkeiten
- Tribunal correctionnel — Vergehen
- Cour d'assises — Verbrechen.
Die Ermittlungsarbeit wird im Gegensatz zum deutschen System nicht von den Staatsanwälten sondern von einem eigens dafür eingerichteten „tribunal d'instruction“ geleistet. Dieser „Ermittlungsrichter“ erledigt die Ermittlungsarbeit sowohl für alle drei Strafgerichte erster Instanz als auch für das Berufungsgericht in Strafsachen[5].
Darüber hinaus besteht für bestimmte Verfassungsfragen der Conseil constitutionnel als Verfassungsgericht.
Parteien
Frankreich kennt ein Mehrparteiensystem mit vielen Neugründungen, Abspaltungen und Umbenennungen von Parteien. Allerdings gehen die Parteien häufig Bündnisse ein, um bei der Mehrheitswahl bessere Chancen zu haben. Das bedeutendste Bündnis war die Union pour la démocratie française von 1978, die die wichtigsten liberalen und christdemokratischen Parteien der (rechten) politischen Mitte einte und bei den Parlamentswahlen jenes Jahres 23,9 Prozent erreichte. Dominiert wird das Parteienspektrum allerdings dauerhaft vom konservativen Gaullismus bzw. den Parteien, die in dieser Tradition stehen, momentan die Union pour un mouvement populaire.
Die französischen Parteien sind zumeist keine Massenparteien. Darum sind die Organisationsstrukturen französischer Parteien meist schwächer ausgeprägt als beispielsweise die der deutschen.
Es lassen sich seit dem Zweiten Weltkrieg politische Strömungen ausmachen, die trotz der vielen Parteinamen für Kontinuität sorgen. Auf der Linken:
- Linksradikale: Der Parti communiste français war in der IV. und V. Republik eine der stärksten kommunistischen Parteien Westeuropas und erreichte an die zwanzig Prozent der Stimmen. Als streng marxistisch-leninistische Partei blieb sie allerdings isoliert. Dies änderte sich, als die Partei ungefähr seit den 1970er-Jahren weniger radikal auftrat und auch mit den Sozialisten zusammenarbeitete. In den 1980er-Jahren wurde aus dem PCF eine Zehn-Prozent-Partei, später fiel sie auf etwa fünf Prozent zurück. Ferner konnte der trotzkistische Lutte Ouvrière bei einigen Wahlen Mandate erringen.
- Sozialisten: Die Section française de l’Internationale ouvrière, die teilweise in linken Bündnissen auftrat, wurde 1969 von François Mitterrand als Parti socialiste neu aufgestellt. Kleinere Parteien kamen hinzu. Ein einigender Faktor war die erfolglose, aber achtenswerte Kandidatur Mitterrands bei den Präsidentschaftswahlen 1965 gewesen. Mit einer umstrittenen Zusammenarbeit mit den Kommunisten gelang ihm 1981 tatsächlich der Einzug in den Präsidentenpalast; das Bündnis mit den Kommunisten zerfiel jedoch bald darauf. Bei einer recht großen Zersplitterung der französischen Linken bleibt die PS weiterhin die stärkste linke Kraft.
Die Liberalen hatten selten das Wort „liberal“ im Parteinamen; in Frankreich wird oft der Begriff centrisme verwendet, die politische Mitte, zu der meist auch die Christdemokraten gezählt werden:
- Radikalsozialisten (Linksliberale): Vor allem vor dem Krieg, aber auch danach waren die „Radikalsozialisten“ neben den Sozialisten die bedeutendste Partei der linken Mitte und stellten mehrmals den Premierminister. Ihren Namen hatte der Parti républicain, radical et radical-socialiste vor allem vom Radikalismus. Sie arbeitete in den 1950er- und 1960er-Jahren mit den Sozialisten zusammen, schloss sich in den 1970er-Jahren der zentristischen UDF an und wurde 2002 ein eigenständiger Teil der rechten Sammlung UMP.
- Republikaner (Rechtsliberale): Die eher rechtsgerichteten Liberalkonservativen waren zunächst im Centre national des indépendants et paysans versammelt. Seit den 1960er-Jahren wurde seine Rolle von einer Abspaltung übernommen, den „unabhängigen Republikanern“ des Finanzministers Valéry Giscard d’Estaing. Nach Parteiumbenennungen und -umformungen gründete Giscard, dann bereits Staatspräsident, 1978 das Parteienbündnis Union pour la démocratie française, das auch eigene Mitglieder kannte. Der zentristischen UDF schlossen sich neben den Republikanern Giscards auch die Radikalsozialisten, Christdemokraten und Sozialdemokraten (eine Abspaltung der Sozialisten) an. Heute setzt der Mouvement démocrate die zentristische Tradition fort. Ein anderer UDF-Ableger, der Nouveau Centre, arbeitet bei der UMP mit.
- Christdemokraten: Nach dem Krieg waren zunächst die „Volksrepublikaner“ des Mouvement républicain populaire die größte französische Partei rechts bzw. Mitte-rechts. Spätestens in den 1950er-Jahren musste sie diese Position jedoch an die Gaullisten abtreten. Seit den 1960er-Jahren trat die Strömung unter verschiedenen Namen in verschiedenen Zusammenstellungen auf, die längste Zeit (1976-1995) als Centre des démocrates sociaux. Es arbeitete seit 1978 in der UDF mit.
Auf der rechten Seite ist der Gaullismus dominierend, eine rechte Sammlungsbewegung, die sich mittlerweile teilweise als Mitte-rechts ansehen lässt. Ihre Hauptaufgabe war und ist die Unterstützung des jeweiligen konservativen Präsidenten:
- Gaullismus: Als Gaullisten bezeichnet man die Anhänger von Charles de Gaulle, dem Weltkriegsgeneral, der für ein konservatives, nationalistisches, euroskeptisches und zentralistisches Frankreich stand. Die ihn unterstützende Partei trat jeweils unter verschiedenen Namen auf. Nach seinem Rücktritt als Präsident 1969 wurden die Parteistrukturen ausgebaut und die Partei verstärkt für die politische Mitte geöffnet. Diese Tradition mündete in die Partei des heutigen Präsidenten Nicolas Sarkozy, die Union pour un mouvement populaire.
- Rechter Rand: Wegen der Zusammenarbeit der faschistischen oder Faschismus-affinen Rechten mit den deutschen Besatzern waren rechtspopulistische und rechtsradikale Parteien zunächst diskreditiert. Wahlerfolge konnten allerdings in den 1950er-Jahren der Poujadismus und etwa seit den 1980er-Jahren Jean-Marie Le Pen mit seinem fremdenfeindlichen Front National erzielen. Wegen des Wahlsystems zahlte sich dies allerdings nur selten in Parlamentssitzen aus.
In der 2007 gewählten Nationalversammlung, im Parlament, sind folgende Fraktionen vertreten:
- Union pour un mouvement populaire, 314 Abgeordnete, zusammen mit weiteren Abgeordneten 320
- Parti socialiste (186), Parti radical, Mouvement républicain et citoyen, zusammen mit weiteren Abgeordneten 204
- Gauche démocrate et républicaine (unter anderem 15 Kommunisten und drei Grüne), 24 Abgeordnete
- Nouveau Centre, zwanzig Abgeordnete
Dezentralisierung
Bis zum Regierungsantritt von François Mitterrand 1981 war Frankreich ein stark zentralistisch regierter Staat: Jedes Département wurde von einem direkt von der Regierung ernannten Präfekten geleitet.
1982 wurden von der Regierung weitreichende fiskalische und administrative Rechte an lokal gewählte Vertreter abgetreten. Die Dezentralisierung Frankreichs schreitet langsam aber sicher voran. Seit dem 28. März 2003 besagt ein Zusatz zu Artikel 1 der Verfassung, dass die staatliche Organisation Frankreichs dezentralisiert sei. Die wirtschaftliche Kräfteverteilung weist dennoch eine starke Zentralisierung hin zum Pariser Becken (Île-de-France) auf.
Staatliche Gliederung
- 36.763 Gemeinden (davon 183 in den Übersee-Départements). Vorsitz: Gemeinderat (Legislative) und Bürgermeister (Maire; Exekutive)
- 101 Départements, davon 96 im französischen Mutterland und fünf départements et territoires d'outre-mer (DOM-TOM). Der Präfekt vertritt die Regierung. Die Exekutive übernimmt allerdings der Vorsitzende des Generalrates (Legislative)
- und 26 Regionen, 22 davon im französischen Mutterland und vier in Übersee. Legislative: Regionalrat. Der Vorsitzende des Regionalrates übernimmt die exekutive Gewalt.
In der Praxis bedeutet die zentralistische Tradition Frankreichs oft, dass ein Abgeordneter, ein Regierungsmitglied oder ein Parteivorsitzender neben seinem Mandat oder Amt im Zentralstaat teilweise über Jahre oder Jahrzehnte auch Bürgermeister in seinem Wahlkreis oder seinem Geburtsort ist. Faktisch wird das Bürgermeisteramt dann durch einen seiner Vertrauten, seinen Stellvertreter, ausgeübt.
Literatur
- Udo Kempf: Von de Gaulle bis Chirac. Das politische System Frankreichs, Opladen 1997 ISBN 3-531-12973-2
- Constitution Française: La documentation française No. 1.04. Paris 2005, ISBN 978-2-11-005490-6
- Adolf Kimmel: Der Verfassungstext und die lebenden Verfassungen, in: Marieluise Christadler & Henrik Uterwedde, Hgg: Länderbericht Frankreich. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 360, Bonn 1999[6]
- wieder in Kimmel & Uterwedde, Hgg.: Länderbericht Frankreich. Geschichte, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. VS Verlag, 2. üb. Aufl. Wiesbaden 2005 ISBN 3531146319[7] S. 247 - 267
- Adolf Kimmel: Die Gesetzgebung im politischen System Frankreichs. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Gesetzgebung in Westeuropa. EU-Staaten und Europäische Union. VS Verlag, Wiesbaden 2008, S. 229 - 270
Weblinks
- Bundeszentrale für pol. Bildung Themenheft Frankreich. Informationen zur politischen Bildung, 2004
Fußnoten
- ↑ Erklärung des Begriffs auf einer französischen Regierungsseite, abgerufen am 15. August 2011
- ↑ Alfred Pletsch: Länderkunde Frankreich. WBG, Darmstadt 2003, 2. Aufl., ISBN 3-534-11691-7, hier S. 330
- ↑ Pletsch S. 331
- ↑ François Mitterrand: Le Coup d'État permanent., Plon, Paris 1964
- ↑ Vgl. Hübner/Constantinesco: Einführung in das französische Recht
- ↑ Buchhandelsausgabe bei Leske + Budrich, Opladen
- ↑ auch verlegt bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2005
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