Verfassung (Saarland)

Verfassung (Saarland)

Die Verfassung des Saarlandes (SVerf) ist die Landesverfassung des deutschen Bundeslandes Saarland.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Entstehung

Verfassung des Saarlandes

Nach dem Zweiten Weltkrieg beabsichtigte Frankreich ursprünglich, das gesamte linksrheinische Gebiet von Deutschland abzuspalten. Diese Pläne wurden jedoch auf den Außenministerkonferenzen der Alliierten abgelehnt. In der Folge versuchte Frankreich, eine Abspaltung des Saarlands von Deutschland und die Integration der Wirtschaft des Saarlandes in die französische Wirtschaft durchzusetzen (siehe auch: Geschichte des Saarlandes).

Auf Befehl des Militärgouverneurs Grandval wurde am 23. Mai 1947 durch die Ernennung von 20 Kommissionsmitgliedern eine Verfassungskommission gewählt. Diese arbeitete einen Entwurf einer Verfassung aus, der jedoch bei der französischen Besatzungsmacht auf keine Akzeptanz stieß.

Die Militärregierung legte deshalb der Kommission ein Memorandum vor, das in der Verfassung zu berücksichtigen sei. Das Saarland sollte:

  • wirtschaftlich und währungspolitisch an Frankreich angeschlossen werden
  • sich deshalb zoll- und währungsrechtlich an Frankreich anpassen
  • aus Deutschland ausgegliedert werden und politische Autonomie erhalten
  • die auswärtigen Beziehungen und die Verteidigung Frankreich überlassen
  • einen französischen Hochkommissar mit Verordnungs- und Aufsichtsrecht zur Sicherung des wirtschaftlichen Anschlusses erhalten

Diese Punkte wurden in die Präambel der Verfassung aufgenommen.

Am 5. Oktober 1947 wurde eine Verfassungsgebende Versammlung gewählt, die auf Basis der Vorarbeit der Verfassungskommission eine Verfassung ausarbeitete. Die Verfassung des Saarlandes wurde am 8. November 1947 von der Verfassungsgebenden Versammlung des Saarlandes in Saarbrücken verabschiedet. Datiert auf den 15. Dezember 1947 trat sie mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 17. Dezember 1947 in Kraft.

Angliederung an die Bundesrepublik Deutschland

Am 23. Oktober 1955 wurde schließlich nach einem heftig geführten Abstimmungswahlkampf eine Volksabstimmung über die Zukunft des Landes durchgeführt, wobei sich die Saarländer gegen das Saarstatut entschieden. Am 27. Oktober 1956 wurde in Luxemburg der Saarvertrag abgeschlossen, worauf das Gebiet 1957 als zehntes Land (ohne Berlin) zur Bundesrepublik Deutschland kam.

Diese Entwicklung schlug sich auch in der Verfassung nieder, die mit den Gesetzen Nr. 548 vom 20. Dezember 1956 (ABl. S. 1657) und Nr. 640 vom 1. Juli 1958 (ABl. S. 735) geändert wurde. Unter anderem wurde die Präambel, die das Saarland eng an die Französische Republik anlehnte, ersatzlos gestrichen. Zahlreiche Formulierungen wurden an die in der Bundesrepublik üblichen Fassungen angeglichen.

Inhalt und Aufbau

Die Verfassung gliedert sich in 3 Hauptteile, die wiederum in Abschnitte unterteilt sind. Geregelt werden:

1. Hauptteil Grundrechte und Grundpflichten

  1. Die Einzelperson
  2. Ehe und Familie
  3. Erziehung, Unterricht, Volksbildung, Kulturpflege, Sport
  4. Kirchen und Religionsgemeinschaften
  5. Wirtschafts- und Sozialordnung
  6. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Tierschutz

2. Hauptteil Aufgaben und Aufbau des Staates

  1. Abschnitt Grundlagen
  2. Abschnitt Wahlen und Volksabstimmungen
  3. Abschnitt Organe des Volkswillens (Landtag des Saarlandes, Saarländische Landesregierung, Verfassungsgerichtshof des Saarlandes)
  4. Die Gesetzgebung
  5. Das Finanzwesen
  6. Rechtspflege
  7. Verwaltung und Beamte
  8. Kommunale Selbstverwaltung

3. Hauptteil Schluß- und Übergangsbestimmungen

Literatur

  • Peter Krause: Die Verfassungsentwicklung im Saarland seit 1980. In: Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge / Bd. 51, 2003, S. 403-457.

Weblinks


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