- Friedrich August Bockius
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Friedrich „Fritz“ August Bockius, (* 11. Mai 1882 in Bubenheim (Rheinhessen); † 5. März 1945 im KZ Mauthausen) war ein deutscher Jurist und Politiker (Zentrum).
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Fritz Bockius besuchte die Volksschule in Bubenheim, dann Progymnasium in Dieburg und das Gymnasium in Benzheim. Anschließend studierte er sieben Semester Theologie im Priesterseminar in Mainz. Später wechselte er sein Studienfach und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Gießen. Dort promovierte er 1909 zum Dr. iur.. Nach der Referendarszeit, die er ebenfalls in Gießen verbrachte, ließ Bockius sich 1912 als Rechtsanwalt in Mainz nieder.
Nach dem Ersten Weltkrieg begann Bockius sich verstärkt in der katholischen Zentrumspartei zu engagieren. Seit 1919 gehörte er dem Kreistag und dem Kreisausschsus von Mainz an. 1920 wurde er zum Vorsitzenden des Landesverbandes des Zentrums in Hessen gewählt.
Im Mai 1924 wurde Bockius als Kandidat seiner Partei für den Wahlkreis 33 (Hessen-Darmstadt) als Abgeordneter in den Reichstag in Berlin gewählt. Bei den sechs folgenden Reichstagswahlen wurde sein Mandat stets bestätigt, so dass er dem deutschen Parlament insgesamt knapp neun Jahre lang bis zum November 1933 angehörte. Im Frühjahr 1932 versuchte Bockius im Auftrag von Heinrich Brüning, dem damaligen Reichskanzler und de facto Anführer des Zentrums, in Hessen eine Koalition aus Zentrum und Nationalsozialisten zu bilden. Das Projekt scheiterte schließlich.
Obwohl Bockius ein Gegner des Ermächtigungsgesetzes war, das der Regierung Hitler die Befugnis erteilte Gesetze künftig unabhängig vom Reichstag zu beschließen, stimmte er diesem im März 1933 zu, da er nicht mit dem Prinzip des Fraktionszwanges, d.h. dem einheitlichen Abstimmungsverhalten aller Angehörigen einer Parlamentsfraktion, brechen wollte. Im selben Jahr wurde er erstmals verhaftet und zeitweise im KZ Osthofen gefangen gehalten. Da die neuen Machthabern Bockius zur persona non grata erklärten, konnte er seinen Beruf als Anwalt bald - obwohl er keinem Berufsverbot unterlag - nicht mehr ausüben, da sich keine Klienten mehr fanden, die es wagten seine Dienste in Anspruch zu nehmen.
Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurde Bockius im Zuge der „Aktion Gewitter“ im August 1944 von der Gestapo verhaftet. Nachdem man ihn zunächst im Darmstädter Gefängnis verwahrt hatte, wurde er erst in das KZ Sachsenhausen und später in das KZ Mauthausen bei Linz verbracht. Aufgrund der unzureichenden und schlechten Verpflegung in Mauthausen erkrankte Bockius. Er starb im März 1945.
Später wurde Fritz Bockius vom Vatikan in das Verzeichnis der christlichen Märtyrer des 20. Jahrhunderts aufgenommen.[1] In seiner Heimatstadt Mainz erinnert eine nach ihm benannte Straße an ihn.
Schriften
- Die Strafrechtliche Bedeutung der Internationalen Verträge über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst, Berlin 1910. (Dissertation)
- Aufwertungspolitik, 1924.
Weblinks
- Literatur von und über Fritz Bockius im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Fritz Bockius in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Angaben zu Friedrich August Bockius
- Bockius in den Akten der Reichstagskanzlei
Einzelnachweise
- ↑ Kurt Flasch: Über die Brücke. Mainzer Kindheit 1930-1949, 2005, S. 43.
Personendaten NAME Bockius, Friedrich August ALTERNATIVNAMEN Bockius, Fritz KURZBESCHREIBUNG Anwalt, Reichstagsabgeordneter und NS-Opfer GEBURTSDATUM 11. Mai 1882 GEBURTSORT Bubenheim (Rheinhessen) STERBEDATUM 5. März 1945 STERBEORT KZ Mauthausen, Österreich
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