Fürst

Fürst
Heraldische Fürstenkrone

Fürst (althochdeutsch furisto, „der Erste“, vgl. englisch first, „erst, als erstes“) ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im alten Reich der höchste Titel, unter dem auch Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen inbegriffen waren. Sein Herrschaftsgebiet wird als Fürstentum bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsgeschichte

Im weiteren Sinne und als Sammelbegriff bezeichnet das Wort „Fürst“ einen hohen aristokratischen Würdenträger und schließt Monarchen ein. Im engeren Sinne und nach heutigem Sprachgebrauch handelt es sich um einen Adelstitel, der rangmäßig über dem Grafen und dem (nichtköniglichen) Prinzen steht, aber unter dem Herzog.

Englische, französische, italienische, spanische oder ungarische Pendants existieren nicht, wohl aber ein tschechisches ((kníže)), russisches (князь) polnisches (Książę) und bulgarisches (княз). Die skandinavischen Sprachen kennen ebenfalls direkte Übersetzungen des Begriffs (Dänisch und Norwegisch: fyrste, Schwedisch: furste, Finnisch: ruhtinas), ferner die niederdeutsch/niederländische Sprache (Vorst).

In den fränkischen Königreichen und später im Heiligen Römischen Reich waren Fürsten die Landesherren nach dem König bzw. Kaiser, das heißt königliche Amtsträger mit teils erblicher Hoheit über einen weltlichen und ggf. auch kirchlichen Herrschaftsbereich.

Zum Fürstenstand (Reichsfürst) zählten im Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen. Als geistliche Fürsten wurden Erzbischöfe, Bischöfe sowie manche Äbte und Pröpste bezeichnet. Im Hochmittelalter wählten die Fürsten den König, später war dieses Recht den sieben Kurfürsten vorbehalten.

Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 wurden einige deutsche Fürsten souveräne Herrscher ihres Landes. Die meisten anderen, deren Territorium unter die Herrschaft eines anderen Staates kam, behielten oder erhielten den Fürstentitel als Ehrenprädikat, wie etwa Sayn-Wittgenstein; hinzu kamen einige nach 1871 gefürstete Familien, die niemals souverän gewesen waren, wie etwa Bismarck oder Bülow.[1] Damit waren die weitaus meisten Fürsten des zweiten Kaiserreichs keine Monarchen. Souveräne deutsche Fürsten führten deshalb bis 1918 den Titel „Regierender Fürst“.

Eine deutsche Besonderheit ist die Bezeichnung Prinz oder Prinzessin für die Kinder eines Fürsten. Allerdings führten die Nachgeborenen einiger nichtsouveräner fürstlicher Häuser den Titel Graf. In beiden Fällen führte lediglich das jeweilige Oberhaupt des Hauses den Fürstentitel.

Mit der Abschaffung der Standesvorrechte des Adels im Deutschen Reich durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 wurde der ehemalige, nicht bevorrechtigte Titel Prinz oder Prinzessin unveränderlicher Bestandteil des bürgerlichen Namens. Der Titel „Fürst“ bzw. „Fürstin“, soweit er durch Primogenitur weitergegeben wurde, entfiel damit. Der Titel wird jedoch heute noch aus Gründen der Tradition vielfach inoffiziell weiterhin geführt. Gegenwärtig betrifft das 54 deutsche Familien, davon sind vier ehemals (nach 1806) regierende Häuser, und zwar Hohenzollern-Sigmaringen, Waldeck, Reuß und Schaumburg-Lippe.

Heute werden in Europa die Kleinstaaten Monaco (Fürst von Monaco) und Liechtenstein (Fürst von Liechtenstein) von Fürsten (franz.: Prince Souverain) regiert. In England (s. Prince of Wales = Fürst von Wales) und Spanien (s. Principe des Asturias = Fürst von Asturien) wird der jeweilige Thronfolger in der Regel vom Monarchen zum Fürsten eines Landesteils ernannt.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Fürst – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Eine Auflistung aller Fürstungen von nicht-standesherrlichen Adeligen im Königreich Preußen seit 1803 findet sich bei René Schiller, Vom Rittergut zum Großgrundbesitz. Ökonomische und soziale Transformationsprozesse der ländlichen Eliten in Brandenburg im 19. Jahrhundert, Berlin 2003, S. 537.

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