Fürst-Bischof

Fürst-Bischof
Die sieben Kurfürsten wählen Heinrich von Luxemburg zum König. Links im Bild, kenntlich an ihren Kopfbedeckungen, die drei Kurfürsten, die zugleich Erzbischöfe sind. (Köln, Mainz, Trier)

Ein Fürstbischof war ein Bischof, der in Personalunion mit seiner geistlichen Macht auch weltliche Herrschaft über ein Territorium ausübte, dem er als Landesherr vorstand. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation verschwand die Funktion de facto mit dessen Auflösung im Jahre 1806. In Montenegro überdauerte der Titel bis zur Gründung des Vorläuferstaates von Jugoslawien im Jahre 1918.

Inhaltsverzeichnis

Fürstbischöfe im Heiligen Römischen Reich

Definition

Ein Fürstbischof war ein Bischof im Fürstenrang. Sein Stand war der eines Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches.

Diese weltliche Herrscher-Funktion von Bischöfen in den Staaten Deutschlands ging auf die Politik der frühmittelalterlichen deutschen Könige zurück, sich zur Eindämmung des Einflusses mächtiger Fürstenfamilien auf die von ihnen ernannten Bischöfe zu stützen. Etliche dieser Bischöfe erhielten damals königliche Rechte (Regalien) verliehen. Im Zuge der Entwicklung von Territorialfürstentümern bauten auch diese Bischöfe ihre Herrschaftsgebiete zu weltlichen Territorien aus, die als Hochstift bezeichnet wurden.

Geschichtliche Entwicklung

Die drei angesehensten geistlichen Fürsten des Reiches wurden 1356 durch die Goldene Bulle des Kaisers Karl IV. neben vier weltlichen Fürsten zu Kurfürsten des Reiches ernannt, das heißt zu königswahlberechtigten Fürsten: Dies waren die Fürsterzbischöfe von Mainz, Köln und Trier.

Im Jahre 1521 bestanden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation 53 katholische geistliche Fürstentümer, Reformation und Säkularisation reduzierten diese Zahl bis 1648 auf 23, die sich im 18. Jahrhundert auf 26 wieder leicht erhöhten.

Im 16. und frühen 17. Jahrhundert hatte es neben diesen katholisch bleibenden Fürstbistümern auch eine Reihe evangelischer Fürstbistümer gegeben – allen voran das bedeutende Fürsterzbistum Magdeburg. Fast alle diese evangelischen geistlichen Staaten, die in der Regel von Prinzen mächtiger benachbarter Dynastien als Administratoren regiert wurden, verwandelte der Westfälische Frieden von 1648 in weltliche Fürstentümer (zugunsten größerer weltlicher Staaten wie etwa Brandenburg-Preußen), was zuletzt in Magdeburg 1680 umgesetzt wurde. Übrig blieb als evangelisches Fürstbistum einzig Bistum Lübeck, als Grenzfall ferner das konfessionell zwischen Katholiken und Lutheranern alternierend besetzte Bistum Osnabrück. Alle übrigen Fürstbistümer, die zwischen 1648 und 1802/03 noch bestanden, waren exklusiv katholisch. Es bestanden zusätzlich lediglich noch drei evangelische Reichsabteien.

Zwischen dem 16. und frühen 19. Jahrhundert wurden die Fürstbischofs-Positionen nahezu ausschließlich mit Vertretern bestimmter Gruppen des Altadels besetzt – mit Fürstensöhnen, Reichsrittern und altem Mediatadel. Insofern war die deutsche Reichskirche bis 1803 in den Führungspositionen primär eine Adelskirche. Zugleich aber ermöglichte sie begrenzte Formen sozialer Mobilität, indem bestimmte nichtfürstliche Adlige und bis ins 17. Jahrhundert auch noch Bürgerliche durch ein Bischofsamt den persönlichen Aufstieg zur Reichsfürstenwürde nehmen konnten.

Der wachsende Legitimationsverlust geistlicher Staaten im Zeitalter von Rationalismus und Aufklärung, der ab 1792 hinzutretende Einfluss des revolutionären Frankreich, wo die Kirchengüter bereits „nationalisiert“ und verkauft worden waren, und der materiell motivierte Annexionismus benachbarter weltlicher Staaten in Deutschland führten mit dem Frieden von Lunéville 1801 binnen eines knappen Jahrzehnts die Säkularisation aller geistlichen Staaten in Deutschland herbei. Fast alle Fürstbistümer wurden bereits im Jahre 1802 von ihren weltlichen Nachbarterritorien besetzt, was der Reichsdeputationshauptschluss 1803 auch reichsrechtlich sanktionierte.

Als einziger konnte der letzte Kurfürst/Erzbischof von Mainz, Karl Theodor von Dalberg, als Kurerzkanzler des Reiches bzw. (ab 1806) als Fürstprimas des Rheinbundes für einige Jahre noch einen geistlichen Staat regieren (Schwerpunkte: Regensburg und Aschaffenburg), der 1810 jedoch ebenfalls säkularisiert und in das Großherzogtum Frankfurt umgewandelt wurde, das Dalberg noch bis 1813 regierte.

In Österreich trugen manche Bischöfe, z. B. von Salzburg, Wien und Seckau den Fürsterzbischofs- resp. Fürstbischofstitel auch ohne weltlichen Herrschaftsbereich bis zum Ende der Monarchie 1918 weiter. Einer der letzten Träger dieses Titels war der 1934 verstorbene Ignatius Rieder, den Titel des Erzbischofs von Salzburg legte erst Andreas Rohracher 1951 ab.

Fürstbistümer um 1800

Um das Jahr 1800, vor seinem Ende, hatte das Heilige Römische Reich Deutscher Nation folgende Fürstbistümer:

Fürstbischöfe außerhalb des Heiligen Römischen Reiches

Außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gab es keine Fürstbischöfe, wenn man von der höherrangigen Ausnahme des vom Papst (der zugleich ja Bischof von Rom ist) regierten Kirchenstaates in Mittel-Italien und einigen wenigen weiteren Ausnahmen absieht.

Siehe auch: Liste der Päpste

Fürstbischöfe von Montenegro

Einen Ausnahmefall bildet die sich seit dem 16. Jahrhundert herausbildende politische Rolle des orthodoxen Bischofs von Cetinje in der Region Montenegro. Während das Osmanische Reich und sein Sultan nach der Eroberung Serbiens um 1470/80 auch die Herrschaft über Montenegro beanspruchten, wehrten sich die dortigen Bergstämme häufig erfolgreich gegen die faktische Umsetzung dieses Anspruchs. Der Bischof (Vladika) von Cetinje wurde von den Stammesführern als eine Art unparteiischer Präsident dieses lockeren Staatswesens genutzt und anerkannt. Danilo Petrović Njegoš (Petrovitsch Njegosch), der 1697 das Amt des Vladika übernahm, gelang es, einen Neffen zu seinem Nachfolger zu bestimmen, woraufhin das Amt im Laufe des 18. Jahrhunderts in seiner Familie erblich und folglich "dynastisiert" wurde. Doch erst Fürstbischof Peter I. (1782-1830) vermochte das weltlich-geistliche Führungsamt dauerhaft der Familie Petrović Njegoš zu sichern, und erst sein Neffe Peter II. (Petar II Petrović Njegoš) (1831-1851) schaltete einen rivalisierenden mächtigen Clan so weit aus, dass der Fürstbischof zum unangefochtenen politischen Führer in Montenegro aufstieg. Insofern war es folgerichtig, dass dessen Neffe und Nachfolger Danilo II. (1851-1860) bereits 1852 das Bischofsamt aufgab und sich zum weltlichen Fürsten von Montenegro proklamierte. Dieses Fürstentum der Petrović Njegoš wurde unter Danilos Neffen und Nachfolger Nikolaus I. (Nikola, manchmal auch Nikita) (1860-1918) 1910 zum Königreich aufgewertet, wurde jedoch bereits 1918 dem neu gegründeten "Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen" angeschlossen, dem späteren Jugoslawien.

Siehe auch: Liste der Herrscher Montenegros, Petrović (Dynastie in Montenegro)

Fürstbischöfe in England

Das Bistum Durham war wegen seiner Nachbarschaft zu Schottland von strategischer Bedeutung. Die Fürstbischöfe von Durham (engl. prince bishops) bekamen daher im Mittelalter vom englischen König besondere Rechte wie die Macht über Leben und Tod verliehen.

Siehe auch: Liste der Bischöfe von Durham

Fürstbischöfe in Frankreich

Einige der Bischöfe Frankreichs gehörten zu den alten Pairs des Königreichs. Dies war der Erzbischof von Reims, der bereits vor 1216 zum Herzog von Reims wurde und der Bischof von Langres, der ebenso noch vor 1216 Herzog von Langres wurde. Noch vor 1216 wurde der Bischof von Beauvais zum Grafen von Beauvais, der Bischof von Chalons zum Grafen von Châlons und der Bischof von Noyon zum Grafen von Noyon. Herzog von Laon wurde noch vor 1228 der Bischof von Laon.

Fürstbischöfe in Mazedonien

Das Bistum Ohrid blieb nach der Eroberung des bulgarischen Reichs durch die Byzantiner als autonomes Erzbistum, in dem der Erzbischof auch die weltliche Macht besaß, bestehen. Unter der Herrschaft der Osmanen wurden ihm später auch große Teile der orthodoxen Christen in Serbien unterstellt, bis diese das Erzbistum von Ohrid im Einvernehmen mit dem Patriarchen von Konstantinopel 1767 auflösten.

Siehe auch: Liste der Erzbischöfe von Ohrid

Fürstbischöfe in Polen

Von 1443 bis 1791 waren die Bischöfe von Krakau auch Herzog von Siewierz.

Siehe Liste der Bischöfe von Krakau

Fürstbischöfe von Andorra

Die Bischöfe von Urgell in Spanien sind seit 1278 bis heute Co-Fürsten von Andorra.

Siehe auch: Liste der Bischöfe von Urgell


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