Reuß jüngerer Linie

Reuß jüngerer Linie
Reuß jüngerer Linie
Wappen Flagge
Wappen des Fürstentums Reuß jüngere Linie Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie
Lage im Deutschen Reich
Lage des Fürstentums Reuß jüngere Linie im Deutschen Kaiserreich
 
Landeshauptstadt Gera
Regierungsform Monarchie/Republik
Staatsoberhaupt Fürst (bis 1918)
Dynastie Haus Reuß
Bestehen 1848–1919
Fläche 827 km²
Einwohner 139.210 (1910)
Entstanden aus Reuß-Gera
Reuß-Schleiz
Reuß-Lobenstein
Reuß-Ebersdorf
Aufgegangen in Volksstaat Reuß
Stimmen im Reichsrat 1 Stimme
Stimmen im Bundesrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen RJ
Karte
Fürstentum Reuß jüngere Linie

Das Fürstentum Reuß jüngerer Linie war ein Kleinstaat im Osten des heutigen Landes Thüringen mit Gera als Landeshauptstadt. Es entstand 1848 mit der Wiedervereinigung der drei reußischen Teilherrschaften der jüngeren Linie Schleiz, Lobenstein-Ebersdorf und Gera.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Lage des Fürstentum Reuß Jüngere Linie im 19. Jahrhundert

Reuß jüngere Linie war ein Hauptzweig des Fürstenhauses Reuß. 1802 starb mit Heinrich XXX. der letzte Graf aus dem Haus Reuß-Gera jüngerer Linie. Die jüngeren Linien Reuß-Schleiz, Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf übernahmen zusammen die Regentschaft über die Herrschaft Gera. Schon 1824 erlosch aber durch den Tod von Heinrich LIV. die Linie Reuß-Lobenstein, deren Gebiet damit an die Linie Reuß-Ebersdorf fiel. Diese Linie verzichtete 1848 mit dem Rücktritt des Fürsten Heinrich LXXII. zugunsten der Linie Reuß-Schleiz, womit das einheitliche Fürstentum Reuß jüngerer Linie entstand.

In der Nachfolge der Teilherrschaften, die bis 1806 zu Fürstentümer erhoben wurden, war Reuß j. L. ebenfalls Fürstentum, Mitglied des Deutschen Bundes und Mitglied im Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten Mitglied des Deutschen Zollvereins. 1849 erhielt das neue Fürstentum als konstitutionelle Monarchie ein Staatsgrundgesetz sowie ein Wahlgesetz mit indirekten Wahlen. Konservative Revisionen des fortschrittlichen Staatsgrundgesetzes erfolgten 1852 und 1856. Seit 1854 war das Domänengut, insbesondere aus Forsten bestehend, alleiniges Eigentum des Fürstenhauses, mit einer eigenen Verwaltung. Das führte zur Bildung eines Staates im Staate. Der Ertrag des Domänenguts betrug im Jahre 1913 713.000 Mark.

Im Deutschen Krieg 1866 war das Fürstentum anfangs neutral, dann aber im Gegensatz zu Reuß ältere Linie auf der Seite des Königreichs Preußen. Es trat schon am 28. Juni durch einen freiwilligen Vertrag mit Preußen dem in Aussicht genommenen Norddeutschen Bund bei und am 2. Juli aus dem Deutschen Bund aus. In Folge davon wurde 1867 ein Teil der Souveränität, nämlich die eigenständige Außenpolitik, die Festlegung wirtschaftlicher Grundsatzfragen sowie die Militärhoheit, aufgegeben. 1871 wurde mit der Reichsgründung das „preußische System“ des Norddeutschen Bundes auf den neu entstandenen Nationalstaat übertragen und Reuß ä. L. damit zum Bundesstaat im Deutschen Reich. Die Vertretung beim Bundesrat in Berlin erfolgte durch das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Mit der Neugestaltung der Gerichtsorganisation im Reich 1877 erhielt das Fürstentum in Gera sein Landgericht.

Nach der Wahlrechtsreform 1871 bestand der Landtag aus 16 Abgeordneten, von denen einer vom Fürsten Reuß-Köstritz ernannt wurde, drei von den Höchstbesteuerten und zwölf von den sonstigen männlichen Gemeindebürgern im direkten Verfahren in je einem Wahlkreis gewählt wurden. Zur Abwehr der Sozialdemokratie wurde dies aber 1912 geändert, indem die Zahl der Abgeordneten aus allgemeinen Wahlen von 12 auf 17 erhöht wurde. Gleichzeitig wurde aber das Pluralwahlrecht eingeführt, das Einkommen, Lebensalter und Bildungsstand berücksichtigte. Auf eine Person konnten bis zu fünf Stimmen konzentriert werden.

1863 wurde im Fürstentum die Gewerbefreiheit eingeführt, 1905 nur in Reuß j. L. (und Preußen) eine Warenhaussteuer zur Sicherung kleinbürgerlicher Existenzen.

Aufgrund der stark expandierenden Textilindustrie nahm die Bevölkerung im Landratsamtsbezirk Gera zwischen dem Jahr 1871 mit 40.721 Einwohnern und 1900 mit 99.594 Einwohnern um 144,3 % zu, dies entsprach einer Bevölkerungsdichte von 406 Einwohner /km². Zur Jahrhundertwende trat eine Stagnation ein.

Nach dem Sturz der Monarchie und der Ausrufung der Republik in der Novemberrevolution erklärte am 11. November 1918 Fürst Heinrich XXVII., auch als Regent des Fürstentums Reuß älterer Linie seinen Thronverzicht. Reuß j. L. wurde ein Freistaat, der sich aber schon 1919 mit dem Freistaat Reuß ä. L. zum Volksstaat Reuß mit der Hauptstadt Gera vereinigte, der wiederum 1920 im Land Thüringen aufging.

Wirtschaft

Reuß j. L. hatte mit Gera das Zentrum der Textilindustrie in Ostthüringen. 1891 gab es 62 Textilfabriken mit einem Umsatz von 50 Millionen Mark und 10.834 Arbeitern. Die bedeutendste Fabrik war die 1834 gegründete Firma Ernst Friedrich Weißpflog. Gera war aber auch Mittelpunkt des Maschinenbaus mit den Fabriken von Moritz Jahr (gegr. 1847), Alfred Kuhn (gegr. 1858) August Jahn (gegr. 1873) und Karl Wetzel (gegr. 1877). Daher war das Fürstentum wie auch andere Gebiete von Thüringen und Sachsen eine Hochburg der Arbeiterbewegung und der SPD.

Verwaltungsgliederung und Bevölkerung

Orte mit mehr als 2.000 Einwohnern im Jahr 1910
Ort Einwohner
1. Dez. 1910
Gera 49.276
Debschwitz* 7.693
Untermhaus* 7.376
Schleiz 5.564
Zwötzen* 5.361
Triebes 4.965
Pforten* 3.537
Langenberg* 3.297
Lobenstein 3.125
Köstritz 2.509
Hirschberg 2.457
Langenwetzendorf 2.213
Tanna 2.032

*Heute zu Gera gehörende Orte.

Fürsten

  1. 1848–1854 Heinrich LXII. (1785–1854)
  2. 1854–1867 Heinrich LXVII. (1789–1867)
  3. 1867–1913 Heinrich XIV. (1832–1913)
  4. 1913–1918 Heinrich XXVII. (1858–1928)

Die Ordnungszahlen der Herrschernamen ergeben sich daraus, dass alle männlichen Angehörigen des Fürstenhauses den Vornamen Heinrich trugen, die Angehörigen verschiedener Zweige der Jüngeren Linie in einer Folge gezählt wurden, angesichts der so entstehenden hohen Nummern aber in jedem Jahrhundert neu mit I. begonnen wurde.

Weitere bekannte Vertreter

Literatur

Weblinks


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