- Gaius Verres
-
Gaius Verres (* um 115 v. Chr.; † 43 v. Chr.) war ein römischer Politiker; er war Statthalter der Provinz Sizilien. Fast alles, was über sein Leben bekannt ist, wurde von Cicero in seinen „Reden gegen Verres“ (Orationes in Verrem) überliefert, welche dieser im Jahre 70 v. Chr. als Ankläger in einem Prozess gegen Verres verwendete. Sie sind dementsprechend vorbelastet. Sein Stammesname (nomen gentile) ist nicht überliefert. Sein Cognomen, Verres, bedeutet Eber.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Verres war der Sohn eines gleichnamigen Senators († 71 v. Chr.). Über seine Jugend sind nur Anschuldigungen des Cicero betreffend Spielleidenschaft, Verkehr mit Prostituierten und Selbstprostitution überliefert. Im Jahre 84 v. Chr. wurde Verres zum Quaestor des Konsuls Gnaeus Papirius Carbo und unterstützte die Popularen, aber ein Jahr darauf lief er zu Sulla über, der wiederum ein Jahr später die Diktatur übernahm.
Verres als Proquästor in Kilikien
Im Jahre 80 v. Chr. machte Gnaeus Cornelius Dolabella, der Statthalter von Kilikien (in Kleinasien), Verres zu seinem Legaten und ein Jahr später zum Proquästor. Bei ihrer Reise sollen sich beide an Kunstschätzen bereichert und die lokale Bevölkerung drangsaliert haben. Später sollen sie sich auch in Kleinasien persönlich bereichert haben. Im Jahr 78 v. Chr. jedoch wurde Dolabella vor dem Repetundengerichtshof angeklagt. Verres trat als Belastungszeuge gegen seinen ehemaligen Vorgesetzten auf, der aufgrund der Aussagen von Verres verurteilt wurde. Durch seine Aussage wurde Verres freigesprochen.
Verres als praetor urbanus
Im Jahre 74 v. Chr. wurde Verres in das Amt des praetor urbanus gewählt. Er schien sich nicht immer an sein Edikt gehalten zu haben, doch im allgemeinen berichtet Cicero wenig Substanzielles über diesen Lebensabschnitt des Verres.
Als Statthalter in Sizilien
In den Jahren 73–71 v. Chr. war Verres schließlich Proprätor (Statthalter) der römischen Provinz Sizilien. Dabei stärkte er den Zugriff Roms auf die Ressourcen der Insel. Da er sich dabei teils brutaler Mittel bediente, schadete er den Einheimischen und brachte auch die Klientel einflussreicher römischer Politiker gegen sich auf. Offenbar eignete er sich auch widerrechtlich einige Kunstwerke an und unterschlug öffentliche Mittel. Die Verwicklung in Tempelraub konnte nicht nachgewiesen werden und viele der umstrittenen Gegenstände gab Verres als Geschenke und Käufe aus. Weiterhin wurden Anschuldigungen über Unterschlagung und Erpressung laut.
Verfahren vor dem Repetundengerichtshof
Dadurch angreifbar geworden, wurde Verres im Jahre 70 v. Chr. beim sogenannten „Verresprozess“ von Marcus Tullius Cicero angeklagt, der sich fünf Jahre zuvor durch die redliche Art seiner Amtsführung als Quästor den Respekt der Sizilianer erworben hatte. Die Anklagepunkte umfassten geldgierige Politik und Rechtsprechung, korrupte und ungerechte Abgabenerhebungen, sowie die Erpressung von Kunstwerken und letztlich sogar die Tötung römischer Bürger. Als seinen Verteidiger engagierte Verres den namhaften Quintus Hortensius Hortalus. Das Gericht war ausschließlich aus Mitgliedern des römischen Senats zusammengesetzt. Verres plante, durch Verschleppung des Prozesses Zeit zu gewinnen, denn im Folgejahr wäre sein Freund Marcus Caecilius Metellus Vorsitzender des Gerichts geworden. Hortensius wandte zwei Taktiken an, um den Prozess bis zum Wechsel des Vorsitzes zu verzögern: Zunächst wollte er erreichen, dass das Verfahren gegen einen ehemaligen Statthalter von Bithynien vorgezogen wurde. Als dieser Plan scheiterte, bemühte er sich um eine Vertagung bis zu einer Reihe von römischen Feiertagen, nach deren Ablauf für die Verhandlung nur noch wenig Zeit bleiben würde, bevor die Amtszeit des Vorsitzenden endete. Auch diese Taktik schlug fehl. Schon im August wurde die Verhandlung eröffnet, und Cicero versuchte die Verzögerungstaktik von Hortensius zu vereiteln, indem er mit einer flammenden, aber kurzen Rede begann, um so Beweise und Zeugen früher als ursprünglich geplant in die Verhandlung einbringen zu können.
Ende des Prozesses, Exil und Tod
Die erdrückende Beweislast und umfangreiche Zeugenlisten veranlassten Verres, den Prozess vorzeitig verloren zu geben und ins Exil nach Massilia (dem heutigen Marseille) zu gehen. Cicero gab sein gesammeltes Beweismaterial später, nach Stoffgebieten geordnet und rhetorisch ausgearbeitet, in einer zweiten Rede gegen Verres heraus, die fünf Bücher umfasst (De praetura urbana, De praetura Siciliensi, De frumento, De signis, De suppliciis). Die Entschädigungssumme belief sich anstatt der von Cicero geforderten 40 Millionen Sesterzen (HS) auf lediglich 3 Millionen HS. In Massilia lebte Verres abseits der römischen Politik in seinem Reichtum. Dieser war jedoch im Jahre 43 v. Chr. ein Grund dafür, dass Verres auf den Proskriptionslisten eingetragen wurde, was zu seiner Ermordung führte. Ausschlaggebend soll der Streit um die Herausgabe einiger kostbaren korinthischen Vasen gewesen sein, den Verres mit Marcus Antonius führte.
Literarische Verarbeitung
Der Prozess gegen Verres ist ein Thema des Romans Imperium von Robert Harris.
Literatur
- Jens Bartels: Verres C. In: Hubert Cancik (Hrsg.): Der Neue Pauly, Bd. 12/2, Verlag Metzler, Stuttgart 2002, Sp. 78–81.
- Jochen Bleicken: Augustus, Eine Biographie; Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg, August 2010, Viertes Kapitel: Der Untergang der alten Ordnung, S. 146
Weblinks
Wikimedia Foundation.