- Römische Provinz
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Die römischen Provinzen waren Verwaltungseinheiten des Römischen Reiches.
Zu einzelnen Provinzen und einer Gesamtübersicht siehe:
- Liste der römischen Provinzen bis Diokletian
- Liste der römischen Provinzen ab Diokletian
- Liste der Provinzen des Römischen Reichs
Inhaltsverzeichnis
Geschichtliche Entwicklung
Ursprünglich beschrieb der lateinische Begriff provincia („Aufgabe, Verpflichtung“) einen Aufgabenbereich in der Verwaltung der Stadt Rom. Mit dem Erwerb zusätzlicher Gebiete wurden diese zu eigenen Aufgaben der Staatsverwaltung, also Provinzen im späteren Sinne. Bis zum 1. Jahrhundert v. Chr. gab es aber noch keine festen Verwaltungseinheiten, sondern die Magistrate erhielten jeweils einen Aufgabenbereich (provincia) zugewiesen, dessen Zuschnitt wechseln konnte. Verwalter der Provinzen waren in der Zeit der Römischen Republik in der Regel aktive oder ehemalige Konsuln oder Prätoren (Proprätor oder Prokonsul), in der Kaiserzeit auch Legati Augusti pro praetore („Gesandte des Kaisers anstelle eines Praetors“).
Die ersten Provinzen waren 241 v. Chr. die Insel Sizilien, die während des ersten Punischen Krieges erobert worden war, und ab 237 v. Chr. Sardinien. Rom schickte je einen Prätor mit einem kleinen Kontingent zur Sicherung auf diese Inseln.
In der Kaiserzeit wurde die Provinzeinteilung des Reiches mehrfach geändert und reformiert. Augustus teilte die Provinzen in kaiserliche und senatorische ein. Unter Kaiser Diokletian wurden als übergeordnete Gliederungsebene 12 (später 14) Diözesen eingeführt, unter Konstantin I. zusätzlich die Präfektur. Die hierarchische Reihenfolge dabei war Präfektur – Diözese – Provinz. Die zur Zeit Diokletians und seiner Nachfolger neu abgegrenzten Provinzen waren in der Regel kleiner als die älteren Verwaltungseinheiten.
Prinzipien römischer Provinzialverwaltung
Zu den Prinzipien römischer Provinzialverwaltung gehörte es, die bestehenden Verwaltungs- und Rechtsinstitutionen in dem jeweiligen Gebiet/Land so weit wie möglich zu erhalten (wenn solche überhaupt vorhanden waren, was in den Provinzen außerhalb des Mittelmeerraums meist nicht der Fall war).
Der römischen Verwaltung unterlagen
- die Entscheidung über Steuern,
- die Verhängung der Todesstrafe und
- das Militär in der jeweiligen Provinz.
Diese Aufgaben wurden mittels eines kleinen Stabes um den Statthalter organisiert. Die Steuereintreibung, die Sache von Quästoren oder Prokuratoren war, war so flächendeckend gerade in großen Provinzen schwer durchzusetzen, weshalb man Lizenzen zur Eintreibung der Gelder an die lokalen Eliten vergab, die damit die Steuerschuld ihrer Umgebung auf sich luden und die Abgaben zur weiteren Abführung selbst einzogen.
Für die Bevölkerung der Provinzen – sofern sie nicht zur Oberschicht gehörte, die ihre Privilegien verlor – war dies in der Regel eine Verbesserung der Lage, war sie doch nicht mehr der Willkür lokaler Despoten ausgesetzt. Allein die Tatsache, dass lokale Instanzen keine Todesstrafe verhängen konnten – jeder römische Bürger konnte (wie etwa der Apostel Paulus) bis zum Proprätor (in der Kaiserzeit bis zum Kaiser) appellieren, jeder freie Provinzbewohner bis zum Statthalter – führte für viele Provinzialen zu einer vor der römischen Herrschaft nie gekannten Rechtssicherheit.
Auf die Tatsache, dass es der überwiegenden Bevölkerungsmehrheit unter römischer Herrschaft besser ging als vorher, ist auch zurückzuführen, dass in den fast 700 Jahren römischer Provinzialverwaltung Aufstände gegen Rom eine seltene Ausnahme blieben (z. B. Pannonischer Aufstand).
Ausbeutung
Hauptproblem römischer Provinzialverwaltung war die Ausbeutung der Provinzen durch den Statthalter in der Zeit der Republik.
Da römische Regierungsbeamte kein Gehalt bezogen, den sehr teuren Wahlkampf und die Amtsführung aus eigener Tasche bezahlen mussten, waren sie nach Ablauf ihrer Regierungszeit häufig mittellos. Kamen sie dann als Statthalter in eine Provinz, versuchten sie sich dort finanziell zu sanieren. Die Römer sagten dazu: „Arm kam er in die reiche Provinz, reich verließ er die arme.“ Die Provinz konnte dagegen zwar in Rom klagen, wenn sie aber keinen so guten Prozess-Anwalt wie Marcus Tullius Cicero im Fall des sizilianischen Statthalters Gaius Verres im Jahre 70 v. Chr. verpflichten konnte, waren ihre Chancen häufig gering. In der Kaiserzeit verbesserte sich die Lage der Provinzen, da der Kaiser aus eigenem Interesse seine Statthalter kontrollierte.
Siehe auch
Literatur
- Tilmann Bechert: Die Provinzen des Römischen Reiches. Einführung und Überblick. Zabern, Mainz 1999, ISBN 3-8053-2399-9
- Werner Eck: Provinz. Ihre Definition unter politisch-administrativem Aspekt. In: ders: Die Verwaltung des römischen Reiches in der Hohen Kaiserzeit. Bd. 2. Reinhardt, Basel 1998. S. 167–185, ISBN 3-7245-0962-6
- Thomas Fischer (Hrsg.): Die römischen Provinzen. Eine Einführung in ihre Archäologie. Theiss, Stuttgart 2001, ISBN 3-8062-1591-X
- Rudolf Haensch: Capita provinciarum. Statthaltersitze und Provinzialverwaltung in der römischen Kaiserzeit. Zabern, Mainz 1997 (Kölner Forschungen, 7), ISBN 3-8053-1803-0
- Claude Lepelley: Rom und das Reich 44 v. Chr.–260 n. Chr. Bd. 2. Die Regionen des Reiches. Teubner, München/Leipzig 2001, ISBN 3-598-77449-4
- Eckhard Meyer-Zwiffelhoffer: Imperium Romanum. Die Geschichte der römischen Provinzen, C.H.Beck, München 2009 ISBN 978-3-406-56267-9
- Raimund Schulz: Herrschaft und Regierung. Roms Regiment in den Provinzen in der Zeit der Republik. Schöningh, Paderborn [u.a.] 1997, ISBN 3-506-78207-X
- Gabriele Wesch-Klein: Provincia. Okkupation und Verwaltung der Provinzen des Imperium Romanum von der Inbesitznahme Siziliens bis auf Diokletian. LIT, Wien 2008, ISBN 978-3-8258-0866-2
Weblinks
- Jona Lendering: Artikel. In: Livius.org (englisch)
- Geschichte der Römischen Provinzen
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