- Geländetauglichkeit
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Als Geländetauglichkeit wird die Eigenschaft eines Straßenfahrzeugs bezeichnet, auch abseits von Straßen, also im Gelände, sicher bewegt werden zu können. Auf Geländetauglichkeit werden heute in der Regel nur Fahrzeuge untersucht, die auf unbefestigtem Untergrund eingesetzt werden sollen, wie beispielsweise Traktoren oder Sport Utility Vehicles.
Historisch gesehen ist jede Art von Transportmittel (Schleife, Schlitten) aber auch (z. B. Tragtier, Zugtier) mehr oder minder geländetauglich.
Hauptkriterien sind:
- Antriebsart und -stärke (lastabhängig)
- Steigungsüberwindung
- Bodenfreiheit, bei Fahrzeugen gehört dazu der Raddurchmesser
- Kippsicherheit (niedriger Schwerpunkt, großer Kufenabstand bzw. Radstand)
Damit ein Sport Utility Vehicle mit den vollwertigen Geländewagen mithalten kann, benötigt es
- gute Achsverschränkung
- mindestens 20 cm Bodenfreiheit
- stabile Leiterrahmen statt selbsttragendes Chassis
- entweder höhenverstellbare Luftfederung oder Starrachse
- mindestens 50 cm Wattiefe
- guter Böschungswinkel vorne und hinten
- guter Rampenwinkel
- gute Steigfähigkeit
- möglichst große Geländereifen (Stahlfelgen sind robuster als Alufelgen!)
- Geländeuntersetzung/Getriebereduktion
- Kippsicherheit
- geländetaugliches Allradsystem
- 3 Differentialsperren
- ausreichend Motorleistung
- ein Schutz für den Unterboden (damit die Dinge, die am Unterboden lang laufen, geschützt sind)
Weblinks
Kategorie:- Fahrwerkstechnik
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