- Geländewagen
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Geländewagen sind Automobile zum Befahren von schwierigem Gelände abseits von befestigten Straßen. In den Anfangsjahren des Automobils waren asphaltierte Straßen die Ausnahme, so dass alle Kraftfahrzeuge eine hohe Bodenfreiheit aufweisen mussten. Die ersten speziellen Geländewagen waren die Halbkettenfahrzeuge aus den 1920er Jahren von André Citroën.
Heute werden Geländewagen vorwiegend von Streitkräften, Jägern, in der Land- und Forstwirtschaft und im Offroad-Motorsport genutzt, aber auch in Landstrichen, deren Verkehrsinfrastruktur mangelhaft ausgebaut ist.
Inhaltsverzeichnis
Konstruktive Kriterien für Geländewagen
Geländewagen sind für die Nutzung auf sehr schlechten Wegen und im unbefestigten Gelände gedacht. Daher müssen sie vor allem sehr robust und geländegängig sein.
Die Geländegängigkeit wird begünstigt durch eine hohe Bodenfreiheit und kurze, oft auch abgeschrägte Karosserieüberhänge, die an starken Steigungen dazu beitragen, ein Aufsetzen zu vermeiden. Verkleidungen am Unterboden schützen empfindliche Komponenten wie den Tank. Einem sicheren Vortrieb dienen Merkmale wie Allradantrieb, oft in Verbindung mit einer zuschaltbaren kurzen Geländeuntersetzung, sowie Differentialsperre(n), ein verschränkungsfähiges Fahrwerk (oft mit Starrachsen) und grob profilierte Geländereifen. Ähnlich wie Lkw weisen Geländewagen auch heute noch meist einen robusten Leiter- oder Kastenrahmen mit separat aufgesetzter Karosserie auf.
Mit den Geländewagen verwandt sind Sports Utility Vehicles (SUV), die einige konstruktive und Design-Merkmale von Geländewagen aufweisen, aber in der Regel weniger geländegängig und robust ausfallen. Sie haben meist eine selbsttragende Karosserie wie im Pkw-Bereich üblich, es fehlen Differenzialsperren und eine Geländeuntersetzung, und viele SUV sind auch ohne Allradantrieb erhältlich. Das Fahren von SUVs und Geländewagen auf befestigten Straßen hat sich seit den 1990er Jahren zu einer umstrittenen Modeerscheinung entwickelt.
Eine weitere verwandte Fahrzeuggattung sind die schwimmfähigen Amphibienfahrzeuge.
Maßzahlen
Für die Geländegängigkeit gibt es charakteristische Maßzahlen:
- Wattiefe ist die Wassertiefe, die bei langsamer Fahrt durchfahren werden kann.
- Steigfähigkeit
- Bodenfreiheit
- Böschungswinkel vorn und hinten
- Rampenwinkel
- Kippwinkel
- Verschränkungsfähigkeit
Modelle
- Siehe Kategorie:Geländewagen
Rechtliches
Im europäischen Recht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 70/156 EWG definiert als Kraftfahrzeug der internationalen Klasse N (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M und folgender Ausstattung:
- Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar)
- Differentialsperre (mindestens eine)
Außerdem sind weitere Voraussetzungen hinsichtlich Bodenfreiheit und Überhangwinkel zu erfüllen.
Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t. In der Schweiz sind je nach Fahrzeug-Typ und Homologation zwischen 500 und 1000 kg ungebremste und bis 10 t gebremste Anhängelast zugelassen. Die zugelassene maximale Anhängelast wird nach der technischen Prüfung im Fahrzeugausweis eingetragen.
Selten kommen bei Geländewagen Ketten (auch Raupenfahrzeug) zum Einsatz, die zu Lasten der Geschwindigkeit eine enorme Geländetauglichkeit erzielen.
Kritik
Immer wieder in die Kritik geraten größere Geländewagen wegen ihrer erhöhten Gefährlichkeit für Fußgänger im Falle von Zusammenstößen.
Kinder sind besonders durch teilweise montierte Frontschutzbügel gefährdet, schon bei geringer Geschwindigkeit können Unfälle tödlich enden.
Beim Zusammenstoß zwischen Geländewagen und PKW steigt das Verletzungsrisiko für den PKW-Lenker: Nach Aussage der US-amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde ist das Todesrisiko 35 mal höher, wenn ein PKW von einem Geländewagen statt einem anderen PKW getroffen wird.[1]
Der VCÖ und der ADAC haben daher appelliert, die Frontschutzbügel abmontieren zu lassen bzw. nicht montieren zu lassen.[2] Der VCÖ weist gleichzeitig auf die gegenüber PKW um 50% erhöhten CO2-Emissionen von Geländewagen hin.[3]
Nach dem 1. Oktober 2005 typengenehmigte Fahrzeuge der Klasse M1 dürfen laut einer EU-Richtlinie nicht mehr mit Frontschutzbügel ausgestattet sein, nach dem 31. Dezember 2012 dürfen solche Fahrzeuge nicht mehr erstmals in den Verkehr gebracht werden. Fahrzeuge, die aufgrund von Einzel- oder Typengenehmigung bereits einen Frontschutzbügel haben, dürfen diesen behalten.[4]
Auch die neueren Modelle verfügen jedoch laut Euro NCAP nicht alle über einen ausreichenden Fußgängerschutz.[5][6]
Laut der schweizerischen Materialprüfungs-Anstalt EMPA sind auch Insassen von Geländewagen einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, da durch den hohen Schwerpunkt in kritischen Situationen die Gefahr des Umkippens höher ist.
Neben Sicherheitserwägungen gibt es auch aus ökologischen Gründen Kritik an Geländewagen. Durch die meist größere Fahrzeugmasse und den bauartbedingt höheren Luftwiderstand ist der Verbrauch gegenüber einem gleichgroßen Pkw herkömmlicher Bauweise im Durchschnitt erhöht. Damit gehen höhere CO2-Emissionen sowie eine größere Belastung von Ressourcen einher.
Einzelnachweise
- ↑ 3Sat: Sicher für die Fahrer - Gefahr für die anderen, 16. September 2003
- ↑ ADAC: Frontschutzbügel an Geländewagen
- ↑ VCÖ: VCÖ-Studie warnt: Geländewagenboom erhöht das tödliche Unfallrisiko!, 7. Februar 2005
- ↑ EU: Legislative Entschließung des Europäischen Parlament zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Frontschutzbügeln an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (KOM(2003)0586 - C5-0473/2003 - 2003/0226(COD))
- ↑ Hamburger Abendblatt: Die Gefahren der großen Geländewagen, 29. Juli 2006
- ↑ Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Fahrzeugfront für Fußgänger
Weblinks
Wiktionary: Geländewagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorien:- Automobilbauart
- Geländewagen
- Fahrzeugklasse
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