Abitur in Baden-Württemberg

Abitur in Baden-Württemberg

Das baden-württembergische Abiturzeugnis wird durch den erfolgreichen Abschluss der Kursstufe (Jahrgangsstufen 12 und 13 im neunjährigen Gymnasium bzw. 11 und 12 im achtjährigen Gymnasium (G8)) und der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erlangt.

Inhaltsverzeichnis

Reform

Im Jahr 2002 führte Baden-Württemberg die Neue Gymnasiale Oberstufe ein, die auch oft als Kursstufe bezeichnet wird (diese Bezeichnung war bislang nicht üblich). Das bisherige System von Grund- und Leistungskursen wurde damit abgeschafft, die Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler ebenso eingeschränkt wie die Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung in den Fächern Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen. Diese müssen von allen Schülern auf hohem Niveau belegt werden und sind obligatorischer Bestandteil der Abiturprüfung. Ihre Lehrpläne wurden aber von vielen Themen der bisherigen Leistungskurse befreit.

Das vorherige Abitur war dem bayerischen Abitur sehr ähnlich.

Im Schuljahr 2005/2006 zog Niedersachsen mit einem ähnlichen Modell nach, das im Schuljahr 2006/2007 vollständig in Kraft trat (siehe Abitur in Niedersachsen).

Kurswahl und Kurstypen

Die Kurswahl findet gegen Ende der 11. Klasse (G9) bzw. 10. Klasse (G8) statt, wobei folgende Fächer zu belegen sind:

  • Vierstündig zu belegen sind drei Kernkompetenzfächer, ein Profilfach und ein Neigungsfach.
  • Zweistündig sind diverse Fächer zu belegen, wobei deren Kombination von der Wahl der vierstündigen Fächer abhängt. Zur Wahl der Fächer (und später auch der Prüfungsfächer) ist die Einteilung in Aufgabenbereiche wichtig.

Aufgabenbereiche

Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich
I sprachlich-
literarisch-
künstlerisch
Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch

Musik, Bildende Kunst
Spätestens in Klasse 11 begonnene Fremdsprachen: Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Japanisch, Türkisch

Literatur
II gesellschafts-
wissenschaftlich
Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Wirtschaft Philosophie, Psychologie (können je nach Themenschwerpunkt auch dem ersten Aufgabenfeld zugeordnet werden)
III mathematisch-
naturwissenschaftlich-
technisch
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie Astronomie, Darstellende Geometrie, Problemlösen mit einem Computer-Algebra-System, Computertechnik, Geologie, Informatik, Technik
ohne Zuordnung Sport Besondere Lernleistung (z. B. Seminarkurs)

Die Fächer des Wahlbereichs werden auch Orchideenfächer genannt. Sie können freiwillig zusätzlich belegt werden, wodurch man zusätzliche Kurse im Abiturzeugnis (erster Block) anrechnen lassen kann. Ein Orchideenfach kann jedoch nicht zur Erfüllung einer Belegungspflicht dienen. Beispielsweise kann Russisch – wenn es erst in Klasse 11 gewählt wurde – nicht als Kernkompetenz-, Profil- oder Neigungsfach gewählt werden, sondern nur zusätzlich als Orchideenfach.

Vierstündige Fächer

Die drei so genannten Kernkompetenzfächer umfassen Deutsch, Mathematik und eine frei wählbare Fremdsprache, die jedoch mit Beendigung des Abiturs mindestens vier Jahre besucht worden sein muss.

Als viertes vierstündiges Fach (früher Profilfach) kann jeder – unabhängig vom zuvor besuchten Profil – eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) oder eine weitere Fremdsprache wählen.

Das fünfte vierstündige Fach (früher Neigungsfach) kann beliebig – jedoch nur aus dem Pflichtbereich (siehe oben) – gewählt werden, sofern ein entsprechender Kurs angeboten wird (von der Schülerzahl und den Lehrerkapazitäten abhängig).

Schriftlich geprüft werden die drei Kernkompetenzfächer sowie – nach Wahl des Schülers – eines der beiden weiteren vierstündigen Fächer.

Zweistündige Fächer

Folgende Fächer müssen in allen vier Halbjahren zweistündig belegt werden:

  • Geschichte
  • Gemeinschaftskunde/Erdkunde (siehe unten)
  • Musik oder Bildende Kunst
  • Religion bzw. Ethik (je nach zuvor besuchtem Fach)
  • zwei Naturwissenschaften (aus Biologie, Chemie, Physik)
  • Sport

Es können auch freiwillig mehr Kurse belegt werden.

Fächer, die bereits vierstündig belegt sind, müssen nicht zusätzlich zweistündig belegt werden. Daher müssen zum Beispiel Schüler, die Physik vierstündig belegen, nur noch eine weitere Naturwissenschaft zweistündig belegen.

Die Fächer Gemeinschaftskunde und Erdkunde werden jeweils nur in zwei Halbjahren angeboten (Gemeinschaftskunde im ersten und vierten Halbjahr, Erdkunde im zweiten und dritten Halbjahr). Wird Wirtschaft als vierstündiges Fach belegt, so muss Gemeinschaftskunde nur im ersten und Erdkunde nur im dritten Halbjahr besucht werden.

Weist ein Schüler durch ein ärztliches Attest nach, dass er nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss er stattdessen ein weiteres zweistündiges Fach wählen. Dies kann auch ein Orchideenfach (siehe oben) sein. Da Orchideenfächer meist nur in zwei von vier Kurshalbjahren angeboten werden, müssen in diesem Fall mitunter zwei Fächer gewählt werden. Sport könnte also beispielsweise durch vier Halbjahre in einer dritten Naturwissenschaft ersetzt werden, oder durch zwei Halbjahre Astronomie und zwei Halbjahre Psychologie.

Die Stundenbelastung pro Halbjahr beträgt damit mindestens 30 Wochenstunden (bei sparsamer Belegung, zum Beispiel mit Profilfach Biologie und Neigungsfach Geschichte), kann jedoch auch leicht 32 oder 34 Wochenstunden erreichen. Im Schnitt muss die Stundenbelastung durch Kurse und Arbeitsgemeinschaften bei mindestens 32 Wochenstunden pro Halbjahr liegen. Die erhöhten Belegungspflichten sind eine der Folgen des neuen Systems; es müssen jedoch nicht in allen Fällen alle Kurse angerechnet werden. Die Stundenbelastung pro Woche liegt immer noch im bundesdeutschen Durchschnitt.

Leistungsbewertung

In der Kursstufe werden die Zensuren der Sekundarstufe I (sehr gut, gut und so weiter) durch ein Punktesystem abgelöst, um Leistungen differenzierter bewerten zu können. Bei weniger als 5 Punkten gilt ein Kurs als unterbelegt, bei 0 Punkten als nicht besucht (Belegpflicht nicht erfüllt).

Punkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung
15 sehr gut 1+ 96 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
14 10 91 %
13 1− 86 %
12 gut 2+ 81 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
11 20 76 %
10 2− 71 %
9 befriedigend 3+ 66 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
8 30 61 %
7 3− 56 %
6 ausreichend 4+ 51 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 40 46 %
4 schwach ausreichend 4− 41 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. defizitärer Bereich
3 mangelhaft 5+ 34 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
2 50 27 %
1 5− 20 %
0 ungenügend 60 00 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt

Klausuren und andere Leistungsnachweise

In allen vierstündigen Fächern müssen pro Halbjahr mindestens zwei Klausuren geschrieben werden. Ausgenommen hiervon ist das Fach Sport. Im vierten Halbjahr (in dem auch das Abitur stattfindet) ist mindestens eine Klausur zu schreiben.

In den zweistündigen Fächern, auch in freiwillig belegten, ist eine Klausur pro Halbjahr als Minimum vorgeschrieben. Sport ist auch von dieser Regelung ausgenommen.

Für Sport als vierstündiges Fach sind in den ersten beiden Halbjahren insgesamt drei Klausuren vorgeschrieben (in jedem Halbjahr jedoch mindestens eine). Im dritten und vierten Halbjahr muss jeweils mindestens eine Klausur geschrieben werden.

Über die Klausuren hinaus sind insgesamt drei Leistungsnachweise anderer Form zu erbringen. Sie werden als Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) bezeichnet. Dazu können zum Beispiel Referate oder Schülerexperimente geleistet werden. Sie zählen im Ergebnis wie eine Klausur und müssen daher in den Anforderungen vergleichbar sein. Die Fächer, in denen diese Leistungsnachweise erbracht werden, können frei gewählt werden.

Bei der Leistungsbewertung der Fächer Musik und Sport können auf Antrag des Schülers auch Leistungen in Wettbewerben berücksichtigt werden.

Abiturprüfung

Im letzten Halbjahr steht die Abiturprüfung an, in der vier Fächer schriftlich geprüft werden. Nach Wahl der Schüler können in den schriftlichen Fächern weitere zusätzliche mündliche Prüfungen ohne Präsentation stattfinden.

Außerdem wird ein sogenanntes fünftes Prüfungsfach nur mündlich geprüft (Präsentation mit Kolloquium). Anstatt dieses fünften Prüfungsfaches kann man auch eine besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb, siehe unten) geltend machen.

Schriftliche Prüfung und etwaige zusätzliche mündliche Prüfung

Schriftliche Prüfungen sind in den drei Kernkompetenzfächern (Mathematik, Deutsch und Fremdsprache) sowie einem weiteren der vierstündigen Fächer abzulegen. Die Prüfungszeit beträgt je nach Fach drei bis fünfeinhalb Stunden.

Das schriftliche Abitur ist zentral, das heißt, das Kultusministerium beauftragt einige Lehrer, Abituraufgaben für alle Schulen des Landes zu erstellen. Von deren Vorschlägen werden dann einige ausgewählt und daraus einheitliche Prüfungen für alle Schüler des Landes erstellt. Dieses Verfahren bedingt, dass die Prüfungen gleichzeitig stattfinden.

Korrektur

Die Korrektur erfolgt dreistufig: Der Erstkorrektor ist der jeweilige Fachlehrer, für den bei jeder Klausur der Name des entsprechenden Schülers offen liegt. Anschließend wird der Name der Schüler von den Prüfungsbögen abgetrennt (die Klausur wird über eine eindeutige Nummer identifiziert) und der Zweitkorrektor, ein Fachlehrer einer anderen Schule, bekommt die Klausuren zur Korrektur. Diesem sind weder die Note des Erstkorrektors noch der Name des Schülers bekannt, um ein Höchstmaß an Neutralität zu gewährleisten. Nach dessen Korrektur erhält der Drittkorrektor die Klausuren sowie die Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur. Er entscheidet endgültig über die Note, ist aber bei einer nicht mehr als zwei Punkte betragenden Abweichung der Erst- und Zweitkorrektur verpflichtet, das arithmetische Mittel dieser beiden Korrekturen als Endnote festzulegen (bei Zwischennoten wird die bessere Note vergeben). Bei einer größeren Abweichung korrigiert er selbst ein drittes Mal, muss dabei jedoch in der Regel den von Erst- und Zweitkorrektur vorgegebenen „Notenkorridor“ einhalten.

In Ausnahmefällen ist der Drittkorrektor dazu berechtigt, eine Endnote festzulegen, die von den Empfehlungen seiner Vorgänger abweicht. Um eine derartige Abweichung zu rechtfertigen, muss er eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abfassen, in der er weitere Klausuren zur Argumentation heranzieht, um deutlich zu machen, dass bei Erst- und Zweitkorrektor grundlegend „falsch“ korrigiert worden ist.

Ob dem Drittkorrektor die Namen der Prüflinge sowie des Erst- und des Zweitkorrektors bekannt sind, wird je nach Regierungsbezirk unterschiedlich gehandhabt. So ist das Verfahren im Regierungsbezirk Stuttgart vollständig anonymisiert; der Drittkorrektor kennt keine Namen. Demgegenüber sind im Regierungsbezirk Karlsruhe dem Drittkorrektor sowohl die Namen der Prüflinge als auch die des Erst- und Zweitkorrektors bekannt. Erst- und Zweitkorrektor können in Baden-Württemberg mittlerweile auf Antrag die Ergebnisse aller drei Korrekturen erfahren. Hierfür muss ein spezielles Formblatt ausgefüllt werden.

Zusätzliche mündliche Prüfung

Ab dem Abiturjahrgang 2007 ist keine zusätzliche mündliche Prüfung in einem der schriftlichen Fächer mehr vorgeschrieben, sie kann in diesen Fächern aber freiwillig gewählt bzw. vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt werden. Die mit 60 Notenpunkten vierfache gewichtete Abiturprüfung teilt sich dann zwischen mündlicher Prüfung (ein Drittel) und schriftlicher Prüfung (zwei Drittel) auf.

Die zusätzliche mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Die Prüfungsaufgaben werden aufgrund von Vorschlägen der Fachlehrkraft im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen gestellt. Der Prüfling erhält vor der Prüfung 20 Minuten Zeit zur Vorbereitung. Nach dem 20-minütigen Prüfungsgespräch legen der Prüfer, der Vorsitzende und der Protokollant gemeinsam die Note fest und teilen sie auf Wunsch anschließend dem Prüfling mit.

Fünftes, mündliches Prüfungsfach

Als fünftes (mündliches) Prüfungsfach kommt jedes noch nicht schriftlich geprüfte Fach des Pflichtbereichs – zusätzlich auch Informatik und freiwillig besuchte Fremdsprachen – in Frage, solange damit durch die Abiturprüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden können. Nur in diesem Fach findet eine Präsentationsprüfung statt. Der Prüfling schlägt hierbei vier Themen vor, aus denen der Prüfungsvorsitzende eines auswählt. Nach Bekanntgabe des Themas hat der Prüfling etwa eine Woche Zeit, um eine Präsentation zu diesem Thema vorzubereiten. In der eigentlichen Prüfung präsentiert er sein Referat, für das er zehn Minuten Zeit hat. Danach werden Fragen zum Referat, dem verwandten Sachgebiet und anderen im Unterricht behandelten Themen gestellt.

Besondere Lernleistung

Wahlweise kann auch eine besondere Lernleistung in die Abiturprüfung eingebracht werden. Dies kann ein Wettbewerb, der vom Land oder dem Bund gefördert wird, oder ein Seminarkurs sein.

An einem allgemein bildenden Gymnasium kann die Note der besonderen Lernleistung die fünfte Prüfung (mündliche Präsentationsprüfung) ersetzen, sie zählt dann vierfach im Abiturblock. An einem beruflichen Gymnasium kann die besondere Lernleistung auch eine schriftliche Abiturprüfung ersetzen.

Zu beachten ist dabei aber die Zuordnung der besonderen Lernleistung zu einem der drei Aufgabenfelder. Ein Wettbewerb kann abhängig vom Thema zu jedem der drei Aufgabenfelder gezählt werden. Beispielsweise wird ein Wettbewerb zum Thema Politik dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet. Soll eine besondere Lernleistung eine Abiturprüfung ersetzen, müssen damit alle Aufgabenfelder abgedeckt sein.

Seminarkurs

Hauptartikel: Seminarkurs

Der Seminarkurs ist ein einjähriger Kurs des Wahlbereichs mit drei Wochenstunden. Er wird in den ersten zwei Halbjahren der Kursstufe angeboten. Über die inhaltliche Ausgestaltung des Seminarkurses entscheidet die Schule in einem vorgegebenen Rahmen. Der Seminarkurs soll eine intensive Einübung in studien- beziehungsweise arbeitsvorbereitende Arbeitsmethoden ermöglichen.

Der Schüler des Seminarkurses wählt selbstständig ein Thema innerhalb des übergreifenden Kursthemas aus, zu dem er eine Seminararbeit und eine Präsentation erarbeitet. Dies sollte in Gruppenarbeit erfolgen, da der Seminarkurs auch die soziale Kompetenz fördern soll.

Die Leistungsbewertung setzt sich zu gleichen Teilen zusammen aus:

  1. den Noten des ersten und zweiten Halbjahres, die sich aus Zwischenpräsentationen des Themas, der Mitarbeit im Unterricht und dem Verhalten und der Mitarbeit innerhalb der Gruppe zusammensetzen,
  2. der Note der schriftlichen Seminararbeit,
  3. der Note für das abschließende bzw. im Anschluss an die Präsentation erfolgende Kolloquium.

Ist der Seminarkurs dem naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet, kann er die Belegungspflicht einer zweiten Naturwissenschaft ersetzen. Der Seminarkurs wird nicht als mündliches Prüfungsfach angerechnet, falls er eine zweite Naturwissenschaft ersetzt.

Wettbewerb

Ein Wettbewerb muss folgende Bedingungen erfüllen, um als besondere Lernleistung zu zählen: Oberstufen- beziehungsweise abiturgerechtes Niveau, studienvorbereitende Arbeitsformen, fächerübergreifende Inhalte, schriftliche Dokumentation.

Der zeitliche Aufwand muss in etwa dem des Seminarkurses entsprechen, es muss eine Präsentation mit Kolloquium stattfinden, bei Gruppenarbeiten muss der Beitrag des einzelnen Schülers erkennbar sein und es darf keine anderweitige Anrechnung des Wettbewerbs in anderen Kursen stattfinden.

Abiturnote und -schnitt

Die Verrechnung der Punkte aus den Halbjahren und dem Abitur erfolgt in einem System, das sich aus zwei Blöcken zusammensetzt.

Erster Block

Im ersten Block finden sich die Leistungen aus den Kursen in den vier Halbjahren. Darin müssen angerechnet werden:

  1. die 20 Kurse in den Kernfächern,
  2. soweit sie nicht schon als Kernfach eingebracht wurden:
    • zwei Kurse in einem der Fächer Bildende Kunst oder Musik,
    • die vier Kurse in Geschichte,
    • jeweils die beiden Kurse in Geographie und Gemeinschaftskunde,
    • jeweils vier Kurse aus zwei der Fächer Physik, Chemie oder Biologie,
  3. soweit nicht unter Punkt 1. oder 2. berücksichtigt:
    • die Kurse im mündlichen Prüfungsfach.

Hinzu kommen weitere Kurse aus den hier nicht genannten Fächern, etwa Religion/Ethik, Sport oder den Wahlfächern. Insgesamt müssen mindestens 40 Kurse angerechnet werden. Es ist möglich, mehr Kurse anzurechnen, jedoch wird dann als Gesamtpunktzahl im ersten Block die durchschnittliche erreichte Punktzahl multipliziert mit 40 gezählt. Im letzteren Fall wird das Ergebnis mathematisch gerundet.

Im ersten Block können also maximal 600 Punkte erreicht werden (40 angerechnete Fächer × 15 Punkte). Um das Abitur zu bestehen, müssen im ersten Block mindestens 200 Punkte erreicht werden (entsprechend einem Durchschnitt von 5 Punkten oder 4,0).

Zweiter Block

Im zweiten Block sind die Leistungen aus den Abiturprüfungen enthalten. Die in den vier schriftlichen Prüfungen und der mündlichen Prüfung erreichten Noten werden jeweils vierfach gezählt, wenn nur schriftlich beziehungsweise nur mündlich geprüft wurde. Wenn in einem Fach sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft wurde, trägt das schriftliche Ergebnis ⅔, das mündliche Ergebnis ⅓ zur Gesamtnote bei, die vierfach in die Wertung eingeht.

Die mindestens zu erreichende Punktzahl beträgt 100 (entsprechend einem Durchschnitt von 4,0), maximal können 300 Punkte erreicht werden.

Gesamtergebnis

Insgesamt sind also maximal 900 Punkte erreichbar. Um das Abitur zu bestehen, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • In beiden Blöcken muss die jeweilige Mindestpunktzahl erreicht werden (200 Punkte im ersten Block, 100 Punkte im zweiten Block). Ein Übertragen fehlender Punkte aus anderen Blöcken ist nicht möglich. Entsprechend kann der Fall eintreten, dass Kandidaten mit insgesamt 300 oder mehr erreichten Punkten die Hochschulreife nicht anerkannt bekommen.
  • In keinem belegpflichtigen Kurs dürfen 0 Punkte erreicht worden sein, da dann dieser Kurs als nicht besucht gilt.
  • 20 % der angerechneten Kurse darf „unterpunktet“ sein (das heißt mit weniger als fünf Punkten abgeschlossen worden sein).
  • In drei der fünf Abiturprüfungen müssen mindestens 5 Punkte erreicht worden sein.

Umrechnung der Punkte auf eine Durchschnittsnote

Der Abiturschnitt (offiziell: Durchschnittsnote gemäß Staatsvertrag) wird anhand einer Tabelle ermittelt. Beispielsweise entsprechen 900 bis 823 Punkte der Durchschnittsnote 1,0; 822 bis 805 Punkte der Durchschnittsnote 1,1. Die Mindestpunktzahl von 300 Punkten entspricht der Durchschnittsnote 4,0.

Die Tabelle wurde nach folgendem Verfahren erstellt:

  1. Sei der Punkteschnitt die Gesamtpunktzahl/60, also der gewichtete Durchschnitt.
  2. Ein Punkteschnitt von 15 Punkten wird der Durchschnittsnote 0,666… zugeordnet. 0 Punkte werden der Durchschnittsnote 5,666… zugeordnet. Zwischen diesen beiden Eckwerten wird linear interpoliert, als Formel: (17 minus Punkteschnitt) durch 3.
  3. Die so erhaltene Note wird nach der ersten Dezimale abgebrochen, also abgerundet.
  4. Durchschnittsnoten besser als 1,0 werden zu 1,0 abgewertet. Ohne diesen Schritt wäre die beste erreichbare Abiturnote 0,6. Die Note 1,0 wird bei einem Punkteschnitt größer als 13,7 erreicht.
Gesamtpunktzahl Durchschnittsnote
900–823 1,0
822–805 1,1
804–787 1,2
786–769 1,3
768–751 1,4
750–733 1,5
732–715 1,6
714–697 1,7
696–679 1,8
678–661 1,9
660–643 2,0
642–625 2,1
624–607 2,2
606–589 2,3
588–571 2,4
570–553 2,5
552–535 2,6
534–517 2,7
516–499 2,8
498–481 2,9
480–463 3,0
462–445 3,1
444–427 3,2
426–409 3,3
408–391 3,4
390–373 3,5
372–355 3,6
354–337 3,7
336–319 3,8
318–301 3,9
300 4,0

Einsicht in Prüfungsunterlagen

Prüflinge, bzw. bei minderjährigen Prüflingen deren Erziehungsberechtigte, haben gemäß [1]Artikel II 6 der Verwaltungsvorschrift zum Datenschutz an öffentlichen Schulen das Recht, ihre korrigierten Prüfungen sowie die Protokolle der mündlichen Prüfungen unter Aufsicht einzusehen und sich auf eigene Kosten Kopien davon anzufertigen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Artikel II 6 der Verwaltungsvorschrift vom 25. November 2009 zum Datenschutz an öffentlichen Schulen



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