- Gnadenschuss
-
Der Begriff Gnadenschuss (frz.: Coup de grâce?/i) bezeichnet die Tötung eines Lebewesens mit der Schusswaffe, um dessen Leid zu verkürzen. Je nach Sichtweise kann die Betonung der „Gnade“ des Vorgangs einen Euphemismus darstellen.
Beim Menschen
Bei der Hinrichtung eines Menschen bezeichnet der Gnadenschuss einen Kopfschuss, der aus sehr kurzer Entfernung abgegeben wird, um Personen zu exekutieren, die bei einer Erschießung durch ein Peloton nicht durch die erste Salve getötet wurden. Der Begriff wird auch verwendet, wenn Soldaten im Kriegsfall schwerverletzte Kameraden oder feindliche Soldaten mit oder ohne Zustimmung des Verletzten töten, um diesen weiteres Leid zu ersparen.
In einem abwertenden Sinne spricht man bei Exekutionen von Menschen auch vom Fangschuss, welcher ursprünglich nur den Schuss bezeichnet, mit dem ein Jäger bereits verletztes Wild endgültig tötet.
Im Mittelalter wurde bei der Hinrichtungsart des Räderns manchen Verurteilten ein früher Gnadenstoß gewährt, bei dem der Verurteilte schon kurz nach Beginn der Prozedur exekutiert wurde, indem der Henker mit dem Richtrad auf Hals oder Herz zielte.
Beim Tier
Der Ausdruck „Gnadenschuss“ ist im Zusammenhang mit dem Töten eines schwer verletzten, kranken Tieres (meist eines Pferdes) mit einer Schusswaffe bekannt. Häufig werden Tiere auch vom Tierarzt eingeschläfert.
Siehe auch
- Sydney Pollacks Filmdrama Nur Pferden gibt man den Gnadenschuß
- Ossip Schubins Erzählung "Der Gnadenschuß"
- Marguerite Yourcenars Novelle "Le Coup de Grâce"
- Volker Schlöndorffs Verfilmung "Fangschuss"
Wikimedia Foundation.