Erschießung

Erschießung

Eine Erschießung ist die Hinrichtung eines Gefangenen bzw. Vollstreckung eines Todesurteils durch den Gebrauch von Schusswaffen. Im militärischen Bereich spricht man von Füsilieren (von frz. fusil = Gewehr), im Jargon heißt es an die Wand stellen.

Inhaltsverzeichnis

Methoden

Nachgestellte Erschießung, 1898

Als Methode der Hinrichtung wurde und wird Erschießen auf mehrere Weisen durchgeführt.

Erschießung durch Peloton

Meist wird der Todeskandidat an eine Mauer gestellt bzw. an einen Pfahl gebunden. Oft verbindet man ihm auch die Augen, aber mancher lehnt dies auch ab. Offizielle Erschießungen werden von mehreren Schützen durchgeführt (Peloton), die oft auch unfreiwillig diesem Befehl Folge leisten müssen, um nicht zum Befehlsverweigerer zu werden.

Die Praxis, einigen Schützen Platzpatronen an Stelle von scharfer Munition auszuhändigen ist eher als Ausnahme oder Legende anzusehen, da sich das Abfeuern unscharfer Munition klar erkennbar von dem scharfer Munition hinsichtlich Rückstoß, Mündungsfeuer und Knall unterscheidet, so dass ein Schütze dies erkennen würde.

Oft wird den Exekutierten im Anschluss an die Salve des Pelotons noch aus sehr kurzer Entfernung ein so genannter „Gnadenschuss“ gegeben, bei dem im Normalfall sofort der Tod eintritt.

Erschießungen in dieser Form gelten nach dem soldatischen Ehrenkodex als „ehrenvoll“, weshalb man sie Kriegsverbrechern, oft auch Spionen, gewöhnlich verweigert. Als Hinrichtungsart für gegen Zivilisten verhängte Todesurteile sind sie selten; sie wurden in Kriegszeiten nach Militärstrafrecht und nach Standrecht durchgeführt. Eine Ausnahme von dieser Regel stellt die Praxis in Bayern zwischen dem 12. Juli 1919 und dem 1. April 1924 dar. In dieser Periode wurden sämtliche durch die Volksgerichte verhängten Todesurteile – auch solche wegen krimineller Verbrechen – durch Pelotons des Militärs oder der Landespolizei vollstreckt.

Genickschuss

Eine weitere Art des Erschießens ist der Genickschuss, wobei eine Feuerwaffe direkt an das Genick des Verurteilten gehalten wird. Eine ähnliche Methode der Erschießung wurde in deutschen Konzentrationslagern in so genannten Genickschussanlagen durchgeführt.

Unerwarteter Nahschuss

Eine Variante ist der unter anderem in der DDR praktizierte so genannte „unerwartete Nahschuss“. Dort wurde, nachdem dem Verurteilten vom Staatsanwalt die Mitteilung „Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor“ gemacht worden war, das Urteil von einem Henker durch einen ohne Umschweife stattfindenden Nahschuss in den Hinterkopf vollstreckt.

Anwendung

Erschießen als Hinrichtungsmethode ist in weiten Teilen der Welt verbreitet.

Vereinigte Staaten

Im US-Bundesstaat Utah wurde das Erschießen neben der Giftspritze als eine Methode zur Ausführung der Todesstrafe bis 2004 als Alternative angeboten. Der Verurteilte konnte zwischen den beiden Arten wählen. Nunmehr darf die Hinrichtung durch Erschießung nur noch von denjenigen Tätern ausgewählt werden, die vor dem Stichtag des Jahres 2004 verurteilt wurden. Gary Gilmore, der erste Verurteilte, der nach dem kurzzeitigen Aussetzen der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten 1977 hingerichtet wurde, wurde erschossen. Im Jahr 1996 wählte John Albert Taylor diese Methode. Zuletzt entschied sich Ronnie Lee Gardner 2010 gegen die Giftspritze und wurde am 18. Juni des Jahres um 00:00 Uhr Ortszeit im Staatsgefängnis Utah durch Erschießung hingerichtet. Dies war ihm möglich, da er vor besagtem Stichtag verurteilt worden war.[1] Heute erlaubt außer Utah nur noch Oklahoma diese Hinrichtungsart, allerdings nur, falls die Hinrichtung durch die Giftspritze aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein sollte. Die Verwendung dieser Hinrichtungsmethode in Utah, und früher auch im nördlich angrenzenden Idaho, erklärte sich aus der früheren mormonischen Tradition der sogenannten „Blutsühne“ (blood atonement), nach der auch schwerste Verbrechen als gesühnt und hier auf Erden bereinigt galten (so dass im Leben nach dem Tod keine weitere Strafe dafür zu befürchten war), wenn der Verbrecher der Vergießung seines eigenen Blutes zustimmte.

DDR

Der unerwartete Nahschuss war von 1968 bis zur gesetzlichen Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 1987 in der DDR einzige Hinrichtungsmethode. Zunächst wurden seit 1952 Todesurteile überwiegend durch das Fallbeil vollstreckt. Seit 1968 wurden alle Exekutionen durch den sogenannten „Nahschuss ins Hinterhaupt“ vollzogen[2], dies geschah in der Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR im Gebäude der Justizvollzugsanstalt Leipzig. Die Erschießung des Sexualstraftäters und mehrfachen Kindermörders Erwin Hagedorn am 15. September 1972 war die letzte Hinrichtung eines Zivilisten in der DDR. Am 26. Juni 1981 wurde gegen den Hauptmann der Staatssicherheit Werner Teske wegen Spionage das letzte Todesurteil in der DDR vollstreckt. Die Leichen der Hingerichteten wurden unter größter Geheimhaltung zum nahe gelegenen Südfriedhof gebracht und anonym verbrannt. In den Krematoriumsbüchern stehen keine Namen, sondern lediglich der Vermerk "Anatomie". Die Asche wurde anonym verscharrt.

Medizinische Betrachtung

Je nach der Körperregion, in welche das Geschoss eindringt, stirbt der Erschossene an Herzbeuteltamponade oder Hämatothorax, einer vasovagalen Synkope, einer Schocksituation, an Verbluten oder an einer totalen Depolarisation der Hirnnerven. Die Wundballistik ist eine Fachdisziplin der Forensik, welche unter anderem vorstehende Umstände genauer untersucht.

Standrechtliche Erschießungen

siehe auch Standrecht, Standgericht, Sondergericht, Todesurteil, Hinrichtung

Einzelnachweise

  1. http://www.tagesschau.de/tagesschau/artikel/hinrichtung102 (nicht mehr online verfügbar)
  2. Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“: Hinrichtungen in Leipzig.

Weblinks

 Commons: Erschießung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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