- Gruppensex
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Gruppensex ist eine Sexualpraktik, an der mehr als zwei Personen beteiligt sind. Haben drei Personen Sex miteinander, nennt man dies eine Triole oder umgangssprachlich auch einen „flotten Dreier“.
Gruppensex wird oft als Partnertausch zwischen zwei oder mehreren Paaren praktiziert. Zu Gruppensex kommt es häufig auch auf Swingerpartys und in eigens dafür eingerichteten Swingerclubs.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Bereits die Antike kannte den Gruppensex im Rahmen kultischer Bacchanalien und Orgien.
Praxis
Gruppensex wird in Swingerclubs, aber auch an einschlägig bekannten Treffpunkten wie Baggerseen, Autobahnparkplätzen und Porno-Kinos betrieben. Gegenüber dieser eher anonymen Variante nimmt in der jüngeren Vergangenheit Gruppensex in privatem Rahmen zu. Das Internet als anonymes Kontaktmedium erleichtert dies beträchtlich. Auch in diesem privaten Rahmen bleibt Gruppensex regelmäßig emotional distanziert. Freundschaftliche Beziehungen sind nicht immer erwünscht – viele bevorzugen so genannte One-Night-Stands – und die Beziehungen zwischen den Partnern bleiben häufig instabil. Paare, die sich auf Gruppensex einlassen, gehen zudem das Risiko ein, ihrer Beziehung durch Eifersucht oder emotionale Umorientierung zu schaden.
Wie bei anderen Sexualpraktiken auch, bringt beim Gruppensex der Verzicht auf Safer Sex die Gefahr der Ansteckung mit sexuell übertragbaren Erkrankungen wie z. B. AIDS mit sich.
Gangbang
Eine besondere Form des Gruppensex ist der Gangbang (engl.), für den eine extreme Überzahl dominanter bzw. aktiv-penetrierender Teilnehmer und die abwechselnde Penetration weniger submissiver bzw. passiv-rezeptiver Teilnehmer charakteristisch ist. Dagegen sind bei einem Reverse Gangbang die empfangenden Teilnehmer in der großen Überzahl. Der Begriff kommt aus dem Englischen von gang („Bande“, „Gruppe“, umgangssprachlich auch Rudel, daher Rudelbums genannt) und bang (vulgär für „koitieren“) und bezeichnete ursprünglich eine Gruppenvergewaltigung. Darüber hinaus findet der Begriff heute auch breitere Verwendung wie oben beschrieben.
Gesetzliche Regelungen
Gruppensex gilt üblicherweise als Privatangelegenheit, deren Auslebung innerhalb der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grenzen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht staatlich sanktioniert wird. Allerdings erfüllt beispielsweise die öffentliche Promotion und Verherrlichung von Gruppensex den Tatbestand der Jugendgefährdung.[1]
Der Jurist Horst Fischer trug zur Strafrechtsreform in den 1960er Jahren eine Materialsammlung zusammen, um zu belegen, dass auch in Deutschland sexuelles Gruppenverhalten existiert und dass für eine Kriminalisierung keine Grundlagen bestünden:
- „Ein sexuelles Gruppenverhalten hat es schon immer gegeben. Es ist auch in Deutschland eine Realität, dass sich ein gewisser Prozentsatz von Ehepaaren zu intimem Verkehr mit anderen Ehepaaren trifft. Werden solche Fälle ‚aufgedeckt‘, so muss es in Deutschland, soweit ein Beweis erbracht werden kann, auf Grund der aus dem Jahre 1900 stammenden Strafbestimmung des § 181 zur Verurteilung des Ehemannes wegen ‚schwerer Kuppelei‘ kommen. […] Man mag sexuelle Gemeinschaftspraktiken vom moralischen Standpunkt aus verwerfen, rechtlich jedoch hat ein Staat, der sich demokratisch nennen will, im Schlafzimmer erwachsener Menschen, die ein Intimleben nach eigener Anschauung führen wollen, nicht das Geringste zu suchen.“[2]
Gruppensex in religiöser und ethischer Beurteilung
Aus christlicher Sicht stellt Gruppensex eine „besondere Verkehrung des Ideals der treuen und unauflöslichen Einehe“ dar. Im Islam zeigt sich eine in manchen Staaten rechtlich fixierte Tendenz zur Einehe. Selbst dort, wo die Vielehe praktiziert wird, ist Gruppensex verpönt und wird rechtlich sanktioniert.
In wertkonservativer ethischer Perspektive wird eingewandt, dass Gruppensex der Sexualität als Ausdruck treuer und ausschließlicher Liebe widerspreche und den Sinn der Sprache des Leibes umkehre. Demnach werde die eigene Person sowie die des anderen nicht ernst genommen, sondern lediglich als Objekt der Bedürfnisbefriedigung verstanden. Dies laufe auf eine Instrumentalisierung der Person hinaus, die jedoch als „Zweck in sich selbst“ (Kant) wahrgenommen und respektiert werden müsse, was nur der personalen Liebe möglich sei. Auch das gegenseitige Einverständnis jener, die sich an derartigen Aktionen beteiligen, ändert nach dieser Auffassung nichts an der sittlichen Unvereinbarkeit dieser Akte mit der Würde der Person.
Gruppensex in der Literatur
- Traumnovelle von Arthur Schnitzler (1925)
- Traumvogel von Willi Heinrich (1983)
- Schloß Gripsholm von Kurt Tucholsky (1931)
Siehe auch
Literatur
- Pschyrembel: Wörterbuch Sexualität. Stephan Dressler, Christoph Zink, Walter de Gruyter Verlag, 2003, ISBN 3-11-016965-7. S. 191
- Horst Fischer: Sexuelles Gruppenverhalten in Deutschland. Merlin-Verlag, Hamburg 1968
- Chris Stadtlaender: Gruppensex im alten Rom – Literarische Ausgrabungen aus antiken Venustempeln. Kindler, München 1971, ISBN 3-463-00473-9.
- Gilbert D. Bartell: Gruppensex-Report: Über Milieu, Motive und Rituale. S. Fischer, Frankfurt am Main 1972, ISBN 3-10-005801-1.
Weblinks
Commons: Gruppensex – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienEinzelnachweise
- ↑ Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- ↑ Horst Fischer: Gruppensex in Deutschland. Merlin, Hamburg 1969, S. 206–208.
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