- Hanseatische Departements
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Hanseatische Departements (franz. départements hanséatiques) ist der Oberbegriff für vier Départements, die nach der Annexion nordwestdeutscher Gebiete am 1. Januar 1811 als Teil des napoleonischen Kaiserreichs entstanden. Sie hatten mit der militärischen Niederlage des französischen Kaisers und Feldherrn gegen Russland und Preußen (1813) ihr baldiges Ende. Die Frankreich einverleibten nordwestdeutschen Gebiete wurden entsprechend der zentralistischen Verwaltungsstruktur Frankreichs in ein hierarchisches System von Verwaltungsbezirken und Verwaltungsebenen aufgeteilt und eingeordnet. Oberste Verwaltungseinheiten waren die Departements. Diese wurden in Arrondissements, diese in Kantone und diese wiederum in Mairies (Munizipalitäten, Gemeinden) eingeteilt.
Geschichte
Im Zuge der Politik der Kontinentalsperre ließ Napoleon die deutsche Nordseeküste am 1. Januar 1811 durch ein Dekret vom 12. Dezember 1810 von Frankreich annektieren. Das Herzogtum Oldenburg gehörte dem Vater der Zarin von Russland (Gemahlin von Alexander I.), aber Napoleon besetzte auch das Gebiet seines Alliierten und fügte es in das bestehende Departement der Wesermündung ein. Daraus resultierte eine unversöhnliche Feindschaft der Zarin gegen den französischen Herrscher; wie bekannt, folgten der Krieg 1812, die Niederlage der Franzosen in den Feldzügen 1813 und 1814 und die dadurch mögliche Aufhebung der Kontinentalsperre.
Schon am 9. Juli 1810 wurde beschlossen, das Königreich Holland, das seit 1806 von dem Bruder Napoleons, Ludwig Bonaparte, regiert wurde, Frankreich anzugliedern. Gleich mit vereinnahmt wurde der nördliche Teil des Königreiches Hannover und Gebiete westlich der Ems, aus dem Großherzogtum Berg. Diese Regelung war nur von kurzer Dauer. Die bergischen Arrondissements Münster, Rees und Steinfurt bildeten seit dem 27. April 1811 das Departement der Lippe.
Das auf Grund eines französischen Senatsbeschlusses vom 13. Dezember 1810 annektierte Gebiet entlang der Nordsee und einer Linie von Haltern über Telgte, Stolzenau, Ratzeburg bis etwa Lübeck umfasste die Herzogtümer Lauenburg und Oldenburg, die Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck, die Grafschaft Bentheim-Steinfurt, Besitzungen des Herzogs vom Aremberg, das Fürstentum Salm, den nördlichen Teil von Hannover, Teile des Königreichs Westphalen sowie Teile der Bistümer Osnabrück und Minden.
Napoleon ordnete am 1. Januar 1811 die Einteilung in die drei hanseatischen Departements an, am 27. April 1811 kam das Departement der Lippe hinzu.
- Departement der Elbe-Mündung - Département des Bouches de l’Elbe mit Hauptsitz Hamburg
- Departement der Wesermündung - Département des Bouches du Weser mit Hauptsitz Bremen
- Departement der Ober-Ems - Département de l’Ems-Supérieur mit Hauptsitz Osnabrück
- Departement der Lippe - Département de la Lippe mit Hauptsitz Münster
Das ebenfalls kontrollierte Schwedisch-Pommern mit dem Hauptort Stralsund blieb unverändert erhalten.
Die Departements wurden jeweils durch eigene Präfekten verwaltet. Als Distrikt der 32. Militärdivision unterstanden sie jedoch gemeinsam der faktischen Oberverwaltung durch Generalgouverneur Louis-Nicolas Davout. Der Kaiserliche Gerichtshof (Cour Impériale) in Hamburg war Appellationsinstanz für alle vier hanseatischen Departements.
Nach der Niederlage Napoleons 1814 lösten sich die Departements auf.
Siehe auch
- Bremer Franzosenzeit
- Hamburger Franzosenzeit
- Lübecker Franzosenzeit
- Braunschweiger Franzosenzeit
- Linkes Rheinufer
Literatur
- Helmut Stubbe-da Luz: „Franzosenzeit“ in Norddeutschland (1803–1814). Napoleons Hanseatische Departements; Bremen 2003
- Albrecht Friedrich Ludolf Lasius: Der französische Kayser-Staat unter der Regierung des Kaysers Napoleon des Großen im Jahre 1812. Ein historisches-Handbuch, Erste Abteilung, Osnabrück bey Johann Gottfried Kißling, 1813
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