- Heinz Wöstmann
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Heinz Wöstmann (* 12. August 1966 in Münster) ist Richter am Bundesgerichtshof.
Leben
Wöstmann studierte nach dem Abitur 1986 am städtischen Ratsgymnasium Münster Rechtswissenschaften an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster. Von 1992 bis 1995 absolvierte er das Rechtsreferendariat beim Landgericht Münster. 1995 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wurde nach Verwendungen beim Landgericht Dortmund und dem Amtsgericht Lünen 1999 zum Richter am Landgericht Dortmund ernannt.
2001 erfolgte die Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm erfolgte 2003 während seiner Tätigkeit beim Bundesgerichtshof, wohin er weiter abgeordnet blieb. Unmittelbar anschließend wurde er 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.
Im April 2006 wählte ihn der Landtag Nordrhein-Westfalens zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs NRW[1], im Mai 2006 der Richterwahlausschuss zum Richter am Bundesgerichtshof. Das Präsidium hat Wöstmann dem III. Zivilsenat zugewiesen, der u. a. für Rechtsstreitigkeiten über öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen, Auftrags- und Dienstverhältnisse sowie Vertragsverhältnisse der Makler zuständig ist.[2]
Wöstmann zählt zu den jüngsten Richtern, die jemals an den Bundesgerichtshof gewählt wurden. Anlässlich u.a. der Wahl Wöstmanns, aber nicht gegen seine Person gerichtet, ist laut Tagespresse auf Kritik gestoßen, dass Richter unter 40 Jahren an ein höchstes Gericht gewählt werden. Fachliche Zweifel an der Person Wöstmanns sind mit dieser Kritik nicht verbunden worden.[3]
Wöstmann wurde im März 2009 vom Landtag Baden-Württemberg zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg gewählt.[4]
Wöstmann ist Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er wurde 2006 in das Bundesparteigericht der CDU gewählt und ist seit 1989 Mitglied der K.D.St.V. Alemannia Greifswald und Münster im CV.
Schriften
- Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz. Boorberg 1986, ISBN 3-415-00556-9, zusammen mit Hans Birkholz, Bruno Gassner, Paul Jünger, Lademann
- Richtlinienempfehlung der BNotK. Richtlinien der Notarkammern, Carl Heymanns 2004, ISBN 3-452-25552-2, zusammen mit Helmut Weingärtner
Einzelnachweise
- ↑ Protokoll der Landtagssitzung
- ↑ Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle Nr. 53/2007 vom 2. Mai 2007
- ↑ „Dann ist kein Halten mehr“ – Sollen Bundesrichter jünger als vierzig Jahre sein? Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. November 2006, Nr. 267, S. 10
- ↑ Staatsgerichtshof
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