- Herrschaft Rhäzüns
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Die Herrschaft Rhäzüns bestand bis 1819 aus den heutigen Gemeinden Rhäzüns, Bonaduz, Domat/Ems und Felsberg im Kanton Graubünden in der Schweiz. Die Herrschaft war als «Gericht Rhäzüns» seit 1424 Mitglied des Oberen Bundes und damit des Freistaats der Drei Bünde. Der Freiherr bestimmte alljährlich den Amman aus einem Dreiervorschlag der Gemeinde.
Rhäzüns und Bonaduz bildeten das Kerngebiete der Herrschaft der Freiherren von Rhäzüns, die unter Ulrich II. (1367–1415) zu den mächtigsten Feudalherren im heutigen Graubünden neben dem Bischof von Chur aufstiegen. Durch die Freiherren von Rhäzüns gelangte das Gericht Rhäzüns 1424 in den Oberen Bund und später zu den Drei Bünden. Nach dem Tod des letzten Freiherren und der Vermählung Eitel Friedrichs von Hohenzollern mit der Erbtochter Ursula Freiin von Rhäzüns entbrannte ein Streit zwischen den Hohenzollern und den Grafen von Werdenberg-Sargans der erst 1461 durch ein Gerichtsurteil geklärt wurde, das die Herrschaft den Hohenzollern zusprach. Der Neffe des genannten Hohenzollers, Graf Eitel Friedrich II. tauschte Rhäzüns 1497 mit seinem Freund Maximilian I., dem deutschen König und späteren Kaiser von Habsburg, gegen die Herrschaft Haigerloch. Maximilian sah in diesem Tauschgeschäft eine zukünftige Interventionsmöglichkeit bei den Drei Bünden.
Zuerst wurde Rhäzüns von den Habsburgern als Pfandlehen den Familien Marmels, Stampa, Planta und Ortenstein überlassen. 1696 übernahm Kaiser Leopold I. von Habsburg die Herrschaft direkt, d.h. er setzte einen Verwalter in der Herrschaft ein. Dadurch wurde der jeweilige habsburgische Inhaber der Herrschaft in seiner Funktion als Freiherr von Rhäzüns Mitglied des Freistaats der Drei Bünde.
Die Habsburger überliessen die Herrschaft 1809 Napoléon Bonaparte, der sie 1814 wieder an Österreich zurückgab. Durch den Wiener Kongress wurde die Herrschaft 1819 dem Kanton Graubünden zugesprochen. Einer der letzten Verwalter des Hauses Habsburg war der Arzt und Landrichter Georg Anton Vieli, der 1823 das Schloss Rhäzüns kaufte.
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