Horst Dreier

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Horst Dreier (* 7. September 1954 in Hannover) ist ein deutscher Jurist und Rechtsphilosoph. Von 2001 bis 2007 war er Mitglied des Nationalen Ethikrates.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Horst Dreier studierte von 1975 bis 1981 Rechtswissenschaften an der Universität Hannover und promovierte 1985 zum Dr. iur. 1989 folgte die Habilitation für die Fächer Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Verwaltungswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Von 1989 bis 1991 war Dreier Vertreter von Lehrstühlen in Würzburg und Heidelberg, 1990 folgte die Berufung auf die C 3-Professur „Öffentliches Recht“ an der Universität Heidelberg. Von 1991 bis 1995 war Horst Dreier Inhaber des Lehrstuhls für „Öffentliches Recht und Verwaltungslehre“ am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg und seit 1995 ist er Ordinarius für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Dreier ist Mitglied der SPD.[1]

Wirken

Von 1996 bis 2001 war Dreier Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit dem Wintersemester 1999/2000 ist er DFG-Fachgutachter für das Gebiet „Rechts- und Staatsphilosophie“. Seit 2000 ist er Mitglied des wissenschaftlichen Kuratoriums der F.E.S.T. (Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V.). 2001 folgte die Berufung zum Mitglied des Nationalen Ethikrates durch Beschluss des Bundeskabinetts, 2003 wurde er außerdem zum Vorsitzenden der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer gewählt. Dreier hätte bei erfolgreicher Wahl durch den Bundesrat eventuell Nachfolger des bisherigen Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer werden können.[2] Da Dreier vorgeworfen wurde, in seiner Kommentierung von Art. 1 des Grundgesetzes (GG)[3] in bestimmten Extremfällen die Rechtmäßigkeit von Folter für diskutabel zu halten, wurde Kritik an seiner Nominierung geübt.[4] [5] [6] Zwischenzeitlich kündigte die CDU an, Dreiers Wahl im Bundesrat zu blockieren.[7] Trotzdem erhielt Dreier aber auch Rückendeckung aus verschiedenen Lagern [8] [9] [10].

In seiner Kommentierung zu Art. 1 GG[11] führt Dreier zunächst aus, dass die Garantie des Art. 1 GG jeder Abwägung mit anderen Werten von Verfassungsrang entzogen sei (Rn. 132) und dies nach herrschender Meinung auch für die Situation gelte, in der polizeiliche Folter des mutmaßlichen Täters zum Schutz des Lebens eines entführten Opfers eingesetzt werde. In der folgenden Rn. 133 führt Dreier aus, dass dieser absolute Vorrang der Menschenwürde nicht weiterhelfe, wenn sie auf beiden Seiten ins Feld geführt werden könne und sich staatliche Organe mit zwei Rechtspflichten konfrontiert sehen könnten, die beide aus Art. 1 GG folgten. Für diesen Fall gibt Dreier keine „Lösung“, sondern sagt im folgenden Satz nur, dass bei der Beurteilung solcher Fälle „der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein ausgeschlossen sein“ dürfte. Dabei bezieht er sich auf einen Aufsatz seines Schülers, des Münsteraner Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Fabian Wittreck, in dem dieser „präventivpolizeiliche Folter“ zum Schutz der Menschenwürde von Entführungsopfern befürwortet.[12]

Im Januar 2008 wurde Dreier als Kandidat der SPD für die Nachfolge Winfried Hassemers als Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts nominiert. Nach etwas, das von Teilen der Presse als „Kampagne von CDU und katholischer Kirche, die seinen Ruf beschädigte“[13] bewertet wurde, kündigte allerdings die CDU an, wegen seiner Ansichten zum Embryonenschutz zu blockieren – die für den 15. Februar 2008 im Bundesrat geplante Wahl wurde verschoben. Am 17. April 2008 zog die SPD Dreier als Kandidaten zurück und benannte am 18. April 2008 den Freiburger Juristen Andreas Voßkuhle.[14]

Ehrungen und Auszeichnungen

Horst Dreier erhielt für seine Arbeit verschiedene Auszeichnungen. So wurde ihm im Jahr 2000 ein „Preis für gute Lehre“ durch den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst verliehen und 2002 folgte die Verleihung des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst durch den Bundespräsidenten der Republik Österreich.

2003 wurde Dreier zum ordentlichen Mitglied der Philosophisch-historischen Klasse der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gewählt. 2007 wurde er in die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina aufgenommen.

Ausgewählte Publikationen

  • Rechtslehre, Staatssoziologie und Demokratietheorie bei Hans Kelsen, 1986 (Dissertation), ISBN 3-7890-1211-4
  • Hierarchische Verwaltung im demokratischen Staat, 1991
  • Dimensionen der Grundrechte, 1993
  • Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1 (Art. 1-19), 1996; Bd. 2 (Art. 20-82), 1998; Bd. 3 (Art. 83-146), 2000 (als Herausgeber und Mitautor)
  • Grundrechtsschutz durch Landesverfassungsgerichte, 2000
  • Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, 2001
  • Lebensschutz und Menschenwürde in der bioethischen Diskussion, 2002
  • Herausgabe der zweibändigen Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, 2001 (gemeinsam mit Peter Badura)
  • Herausgabe der Festschrift Raum und Recht. Festschrift 600 Jahre Würzburger Juristenfakultät, 2002 (gemeinsam mit Hans Forkel und Klaus Laubenthal)

Außerdem ist Horst Dreier Mitherausgeber der Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung und der Zeitschrift für Gesetzgebung. Vierteljahresschrift für staatliche und kommunale Rechtsetzung sowie der Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie.

Einzelnachweise

  1. Bundesverfassungsgericht: Pragmatiker wird neuer Vizepräsident, SPIEGEL ONLINE vom 12. Januar 2008.
  2. Horst Dreier wird Vize in Karlsruhe, Frankfurter Rundschau-Online vom 11. Januar 2008.
  3. Dreier, in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1, Rn 133.
  4. Folter muss tabu bleiben, die tageszeitung vom 14. Januar 2008.
  5. Die Würde des Menschen wird antastbar: Über Richter Horst Dreier, der bald sehr mächtig werden könnte, Heribert Prantl, in: Süddeutsche Zeitung vom 22. Januar 2008.
  6. Folterdebatte wirft Schatten auf künftigen Verfassungsrichter, SPIEGEL ONLINE vom 23. Januar 2008.
  7. Union blockiert SPD-Richterkandidat Dreier (nicht mehr online verfügbar), Tagesschau.de vom 1. Feb. 2008
  8. CDU-Politiker unterstützt umstrittenen SPD-Richterkandidaten, SPIEGEL ONLINE vom 3. Februar 2008.
  9. Kollisionen mit der Menschenwürde, Tonio Walter in Frankfurter Rundschau vom 9. Februar 2008.
  10. Verbrannt - Ein Advokat der Folter? Wie der liberale Staatsrechtler Horst Dreier von liberalen Kritikern als Richter am Bundesverfassungsgericht unmöglich gemacht wurde,Robert Leicht, in: DIE ZEIT Nr. 7 vom 7. Februar 2008
  11. Dreier, in: Dreier, Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1.
  12. Man sollte offen von „Folter“ sprechen, taz vom 28. Januar 2008.
  13. Thorsten Jungholt: Horst Dreier und seine Version des Rufmordes. Fast-Verfassungsrichter. In: WELT ONLINE. Axel Springer AG, 18. Juli 2008, abgerufen am 3. November 2011: „Eigentlich sollte der Jurist Horst Dreier Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts werden. Doch weil seine Ansichten zum Thema Stammzellen der katholischen Kirche nicht passten, musste Dreier weichen. Mit WELT ONLINE sprach er über die Kampagne von CDU und katholischer Kirche, die seinen Ruf beschädigte.“
  14. Prof. Andreas Voßkuhle soll Prof. Winfried Hassemer als Richter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes folgen, Bremer Senatspressestelle vom 18. April 2008

Weblinks


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