- Innungsmeister
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Eine Innung ist die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist für eine Großstadt oder einen Landkreis). In ihr schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen oder ähnlicher Handwerke zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern.
Die Mitgliedschaft in einer Innung ist für Handwerksbetriebe freiwillig - im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer.
Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind:
- Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
- Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
- Regelung und Überwachung der Ausbildung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen
- Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
- Erstattung von Gutachten und Auskünften über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
Die Rechtsform der Innungen ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammern.
Häufig haben die Innungen gemeinsame Geschäftsstellen mit den Kreishandwerkerschaften.
In Österreich: Andere Bezeichnung von Fachgruppen der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammern. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Mitgliedschaft in der fachlich zuständigen Fachgruppe (Innung) in Österreich verpflichtend (Pflichtmitgliedschaft). Auch hier ist die Rechtsform der Innungen die der Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Vorstandsvorsitzende der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Obermeister. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Lehrlingswart, der als Bindeglied zwischen den Lehrlingen und den Ausbildungsbetrieben eines Gewerkes problemlösend fungiert. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse (Streit-)Schlichtungsausschüsse.
Übergeordnete Fachverbände sind die Landesinnungsverbände mit dem jeweiligen Landesinnungsmeister sowie auf Bundesebene die Zentralverbände der jeweiligen Berufsstände mit ihren Vorsitzenden.
Weblinks
- Gesetz zur Ordnung des Handwerks
- Sächsisches Innungsgesetz von 1780 bei de.wikisource
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