- Institutionensystem
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Das Institutionensystem ist ein Gliederungssystem des allgemeinen Privatrechts.
Es teilt das Privatrecht in zwei große Sachbereiche ein: in das Personenrecht und das Sachenrecht. Zum Personenrecht gehören das heutige Personen- und Familienrecht, zum Sachenrecht das Sachenrecht im heutigen Sinne, das Erbrecht und das Schuldrecht.
Das System geht zurück auf die „institutiones“, ein Schullehrwerk des römischen Juristen Gaius (2. Jh.). Er war der erste, der das Privatrecht den Erfordernissen des Unterrichts anpasste und den Rechtsstoff nach sachlogischen Prinzipien einteilte.
Als erstem Ansatz zu einer sachlichen Durchgliederung des privatrechtlichen Stoffes war dem Institutionensystem großer Erfolg beschieden. So bauten die Institutionen des Justinian auf dem System des Gaius auf und auch im Mittelalter und der Neuzeit beeinflusste es literarische Darstellungen des römischen Rechts und Kodifikationen des Privatrechts.
Heute folgen etwa der französische Code Civil und das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch dem Institutionensystem.
Erst im 19. Jahrhundert wurde das fünfteiligen Pandektensystem entwickelt, auf dem etwa das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch beruht und das heute in der Lehre allgemein angewendet wird.
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