- Jochenstein
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Der Jochenstein ist ein Felsen, der an der deutsch-österreichischen Grenze – auf deutschem Staatsgebiet – aus der Donau ragt. Er ist ein Teil des Pfahls, eines Quarzfelsenzugs im Bayerischen Wald, der sich entlang des Donaurandbruchs durch Niederbayern zieht. Der Jochenstein gibt dem Ort Jochenstein, einem Ortsteil von Untergriesbach, dem Kraftwerk Jochenstein sowie den Ruinen Altjochenstein und Neujochenstein den Namen. Außerdem bildet er in der Hydrographie Österreichs den zentralen Grenzpunkt der beiden Planungsräume Donau bis und unterhalb Jochenstein.
Inhaltsverzeichnis
Namensherkunft
Der Name Jochenstein geht vermutlich auf den heidnischen Brauch der Johannesminne zurück, die zur Winter- und Sommersonnenwende als Trankopfer abgehalten wurde. Im Zuge der Christianisierung wurde daraus der Johannessegen (Johannes der Täufer), wobei es bis ins letzte Jahrhundert üblich war, neue Schiffsleute am Jochenstein zu taufen. Heute stehen eine aus dem 18. Jahrhundert stammende Kapelle und eine gleichaltrige Steinfigur des Hl. Johann-Nepomuk auf dem Felsen, der der Patron der Schiffsleute ist.
Mehrere Legenden ranken sich um den Jochenstein. So zum Beispiel die Geschichte, der Teufel habe durch eine große Mauer in der Donau den Marktflecken Engelhartszell überfluten wollen und im Fluss einen Teufelsstein fallen gelassen; oder die Geschichte der Nixe Isa, die unter dem Jochenstein wohnt und mit ihrem Gesang die Schiffsleute anlockt und betört.
Bedeutung als Grenzmarke
Die Grenze zwischen dem heutigen Bayern und dem oberösterreichischen Mühlviertel vom Jochenstein nordwärts wurde 1765 durch einen Staatsvertrag zwischen dem Fürstbistum Passau und dem Erzherzogtum Österreich festgelegt.
Donau bis und unterhalb Jochenstein
Die österreichische Geowissenschaft trennt an diesem Felsen die beiden großen hydrogaphischen Planungsräume Donau unterhalb Jochenstein (DUJ), das den gesamten Einzugsbereich der Donau selbst umfasst, und Donau bis Jochenstein (DBJ), womit die Flusseinzugsgebiete des Inns in Oberösterreich und Tirol und der Salzach zusammengefasst sind.[1] Vom Jochenstein zieht sich die Wasserscheide durch Sauwald und das Inn- und Hausruckviertler Hügelland (wo sie etwa die Grenze von Innviertel und Hausruckviertel markiert) südwärts zum Hausruck und Kobernaußerwald, dann (nur grob die oberösterreichisch-salzburgischen Landesgrenze begleitend) durch die Salzkammergutberge (Kolomannsberg, Drachenwand, Hoher Zinken) zum Pass Gschütt, und über den Gosaukamm auf den Hohen Dachstein, dann umfasst sie den Ennspongau Salzburgs über Roßbrand, Hochgründeck und Wagrainer Höhe, und findet am Faulkogel in den Radstädter Tauern ihr Ende, wo sie auf die Wasserscheide zum Planungsraum Mur (MUR) trifft (⊙47.21638888888913.3719444444442654). Wenig entfernt über das Murtörl läuft die Wasserscheide zum Weinschnabel (Ankogelgruppe ⊙47.09722222222213.3544444444442754) am Alpenhauptkamm, zum Planungsgebiet Drau. Die Mur mündet (als Mura) in die Drau (Drava), und jene ebenfalls in die Donau/Schwarzes Meer (aber weit außerhalb Österreichs), die beiden anderen großen Einzugsgebiete, zu Rhein/Atlantik (RHI) und Elbe/Ostsee (ELB) bleiben in Österreich klein.
Siehe auch
Literatur
- Herbert Böck: Der Bau des Donaukraftwerks Jochenstein. Nachdruck. In: Österreichische Wasserwirtschaft. Jg. 8, Wien 1956.
- Andreas Scheidleder, Günter Eisenkölb, Gabriela Vincze, Helga Lindinger, Franko Humer, Claudia Schramm, Elisabeth Stadler (Mitarb.), Umweltbundesamt; Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion VII/1 (Hrsg.): Planungsraum Donau bis Jochenstein. (doc, eionet.eu.int). Planungsraum Donau unterhalb Jochenstein. Einzugsgebiet Donau (incl. Elbe). In: Ergebnisbericht. Projekt Bestandsaufnahme gemäß Artikel 3 und 5 WRRL, Erstellung von Karten, Tabellen und Texten; Arbeitspaket Lage und Grenzen der Grundwasserkörper (inkl. WGEV Messnetz). Teil B, Wien Februar 2005 (Kurztitel WRRL-Karten BMLFUW-UW.3.2.5/0008-VII/2/2004, doc, eionet.eu.int, abgerufen am 9. Oktober 2010).
Einzelnachweise
- ↑ Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959 StF: BGBl. Nr. 215/1959 (WV) Anhang F Einzugsgebiete Anl. 6 (ris.bka, Plan nicht darstellbar!)
48.5162613.715358055556Koordinaten: 48° 31′ N, 13° 43′ OKategorien:- Untergriesbach
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