- Amt Lohrhaupten
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Das Amt Lorhaupten war ein historisches Amt, das zunächst zur Grafschaft Rieneck und später zur Grafschaft Rieneck-Rothenfels gehörte. Ursprünglich war das Gebiet als Zehnt Frammersbach verfasst. Die Funktion des Hauptortes übernahm später Lohrhaupten. Nach dem Tod des letzten Grafen der Linie Rieneck-Rothefels 1333 kam es als Teil des Erbes an dessen Neffen, Ulrich II. von Hanau. Seitdem war es Bestandteil der Grafschaft Hanau, später der Grafschaft Hanau-Münzenberg.
Nach dem Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III., fiel das Amt 1736 – zusammen mit der ganzen Grafschaft Hanau-Münzenberg – an die Landgrafschaft Hessen-Kassel, aus der Anfang des 19. Jahrhunderts das Kurfürstentum Hessen wurde. Die Kondominatsgemeinden Rieneck und Schaippach gelangten in napoleonischer Zeit an das Königreich Bayern. Im Kurfürstentum Hessen wurde das restliche Amt Lohrhaupten mit der Verwaltungsreform von 1821 dem neu gebildeten Landkreis Gelnhausen zugeschlagen. 1866 wurde das Kurfürstentum nach dem Deutsch-Österreichischen Krieg von Preußen annektiert und das Gebiet des ehemaligen Amtes Lohrhaupten ist nach dem Zweiten Weltkrieg Bestandteil des Landes Hessens geworden. Mit der hessischen Gebietsreform wurde der ehemalige Landkreis Gelnhausen 1974 dem Main-Kinzig-Kreis zugeschlagen.
Angehörige Gemeinden
1787 gehörten zum Amt Lohrhaupten:
- Flörsbach
- Kempfenbrunn
- Lohrhaupten
- Möße (Wüstung
- Mosborn (gegründet: 1766)
- Rieneck (1/4 zu Hanau, 3/4 Graf von Nositz und Rieneck
- Schaippach (1/4 zu Hanau, 3/4 Graf von Nositz und Rieneck
Literatur
- Ernst J. Zimmermann: Hanau Stadt und Land. 3. Auflage. Hanau 1919, ND 1978.
Kategorien:- Amt der Grafschaft Hanau
- Grafschaft Hanau-Münzenberg
- Historisches Territorium (Bayern)
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