- Amt Pegau
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Das Amt Pegau war eine im Leipziger Kreis gelegene territoriale Verwaltungseinheit des Kurfürstentums Sachsen. Bis zum Ende der sächsischen Ämterverfassung im Jahr 1856 bildete es den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge. Das Amt lag zu großen Teilen auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. Verwaltungssitz war die Stadt Pegau.
Geschichte
Das Amt Pegau entstand 1460 aus der mit dem markgräflich-meißnischen Pegauer Gleitsamt zusammengelegten Pflege Groitzsch.
Nach den Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges, in denen die Kaiserlichen unter Heinrich von Holk und die Schweden unter Lennart Torstensson Stadt und Amt Pegau gleich dreimal – und zwar in den Jahren 1633, 1637 und 1644 – verwüsteten, schloss der sächsische Kurfürst Johann Georg II. mit seinem jüngeren Bruder, dem Herzog Moritz von Sachsen-Zeitz am 18. April 1662 in Dresden ein Wiederkaufkontrakt über Stadt und Amt Pegau. Grund war der dringende Geldbedarf des Kurfürsten, nachdem dieser auf Grund des Todes von Kaiser Ferdinand III. das Reichsvikariat angetreten hatte. Der Kurfürst verpfändete an Moritz, dessen Erben und Nachkommen Stadt und Amt Pegau nebst Zubehör mit Vorbehalt der hohen Reservata, die der Kurfürst auch in den anderen Landesportionen seines Brüder gemäß dem Vergleich vom 11. April 1657 hatte. Moritz sollte dafür 77.265 Gulden innerhalb von zehn Jahren zahlen. Noch vor Ablauf dieser Frist schlossen am 2. August 1666 in Meißen der Kurfürst Johann Georg II. und Herzog Moritz einen Rezess, in dem beide den Wiederkauf von 1662 aufhoben. Da das Amtsgebiet von Pegau nahe dem Stift Naumburg lag, übergab der Kurfürst Pegau erblich an seinen Bruder und dessen Nachkommen. Es fiel somit auch an die Sekundogenitur Sachsen-Zeitz. Die Herzöge verhalfen Stadt und Region zu neuer wirtschaftlicher Blüte und nutzten sie vor allem als Sommerresidenz – so ließen sie auch das Schloss Pegau ausbauen. Herzog Moritz Wilhelm, Sohn des vorherigen, gab Amt und Stadt nebst anderer Ortschaften dann 1669 als Apanage an seinen Bruder Friedrich Heinrich, der in diesem Gebiet zwar landesherrliche Rechte ausüben und über die Einnahmen verfügen konnte, aber nie souverän von der Zeitzer Hauptlinie oder dem Kurfürstentum werden konnte. Nachdem dessen Sohn 1718 in den geistlichen Stand übertrat und auch die Zeitzer Hauptlinie ausgestorben war, fiel Pegau noch im gleichen Jahr an Kursachsen zurück.
Durch die Verträge des Wiener Kongresses wurde das Amt 1815 geteilt. Der größere Teil mit der Amtsstadt blieb beim Königreich Sachsen, der restliche Teil gelangte an die neugebildete preußische Provinz Sachsen.
Literatur
- Karlheinz Blaschke, Uwe Jäschke: Kursächsischer Ämteratlas 1790. Gumnior, 2009. ISBN 3937386149
- Alexander Gündel: Landesverwaltung und Finanzwesen in der Pflege Groitzsch-Pegau von der Mitte des 14. bis zur Mitte des 16. Jh. Leipzig 1911
- Johann Christian Crell: Die in Chursachsen jeztlebende Amtleute und Amtsverweser. Leipzig 1722.
- Tylo Peter: Vögte Schösser Amtmänner - Territorialverwaltung im Bornaer Land. Borna 2009
Weblinks
- Amt Pegau. In: August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. 8. Band, Zwickau 1821, S. 143–152.
- Amt Pegau. In: August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. 18. Band, Zwickau 1833, S. 445 f.
- Amt Pegau im Repertorium Saxonicum
- Bestand 20016 – Amt Pegau 1590 - 1856 im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Leipzig
Kategorien:- Amt (Sachsen)
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