- Josef Windeck
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Josef Joachim Windeck (* 1903 in Rheydt; † Juli 1977 in Mönchengladbach) war ein deutscher Bauarbeiter, der aufgrund seiner Tätigkeit als Funktionshäftling wegen Mordes im dritten Frankfurter Auschwitz-Prozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe zuzüglich 15 Jahren Haft verurteilt wurde.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Windeck wurde 1903 in Rheydt als Sohn eines Bauarbeiters geboren. Nach dem Besuch der Schule in Mönchen-Gladbach wurde er wie sein Vater ebenfalls Bauarbeiter. Im Jahr 1936 wurde er beschuldigt, seine Kollegen auf einer Baustelle zum Streik aufgefordert zu haben, und daraufhin verhaftet. Als politischer Häftling kam er ins KZ Esterwegen, von wo aus er anschließend von der SS in das KZ Sachsenhausen verlegt wurde. Im Sommer 1937 wurde er aus diesem entlassen, jedoch im folgenden Oktober wegen Diebstahls zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach Ablauf dieser Strafe wurde er im März 1940 ins Polizeigefängnis Düsseldorf verlegt, von wo aus er erneut nach Sachsenhausen und schließlich am 29. August 1940 als „asozialer Häftling“ mit schwarzem Winkel ins Konzentrationslager Auschwitz verlegt wurde (Häftlingsnr. 3.221).
Funktionshäftling in Auschwitz
In Auschwitz wurde Windeck erstmals als Kapo eingesetzt. Von April 1941 bis Frühjahr 1942 war er fast durchgehend als Kapo von Arbeitskommandos beim Bau des Buna-Werks der I.G. Farben eingesetzt. Mit 600 Häftlingen wurde er am 28. Oktober 1942 ins KZ Auschwitz III Monowitz verlegt. Dort wurde er zum ersten Lägerältesten. Windeck fiel durch äußerst brutale Behandlung der ihm untergebenen Häftlinge auf, die es schafften, Windeck 1943 der Korruption zu überführen. Im Mai 1943 wurde er zurück ins Stammlager versetzt. Von dort aus kam er bald ins KZ Auschwitz-Birkenau, wo er nach wenigen Wochen wieder die Position eines Kapo erreichte. Vom Spätsommer 1944 bis Ende Dezember 1944 war er im Zwangsarbeitslager Ohrdruf inhaftiert. Bei der Rückverlegung von Ohrdruf nach Auschwitz gelang ihm die Flucht. Er wurde 1945 wieder verhaftet und als Soldat der Wehrmacht einer Infanterieeinheit zugewiesen, in der er bis Kriegsende blieb. Er geriet nach Kriegsende in sowjetische Kriegsgefangenschaft und wurde nach eigenen Angaben zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt.
Bestrafung
Windeck kam 1955 nach Deutschland zurück, wo er bis zu seiner Verhaftung 1963 unbehelligt lebte. Nach einem Jahr Untersuchungshaft erhielt er aus Rücksicht auf seine schlechte Gesundheit vorerst Haftverschonung. Im August 1966 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Windeck Anklage wegen Mordes an Mithäftlingen in 117 Fällen. Im Juni 1968 wurde er vom Landgericht Frankfurt am Main im 3. Frankfurter Auschwitz-Prozess „wegen Mordes in 2 Fällen zu lebenslangem Zuchthaus, sowie wegen versuchten Mordes in 3 Fällen unter Anrechnung der Untersuchungshaft und der Zwangsarbeit in Russland zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt“. Nach einem Jahr Haft wurde Windeck im Juni 1969 aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen. Er starb im Juli 1977 in Mönchengladbach.
Literatur
- Hermann Langbein: Menschen in Auschwitz. Frankfurt am Main, Berlin Wien, Ullstein-Verlag, 1980, ISBN 3-54833014-2.
Weblinks
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