Katechet in Berlin

Katechet in Berlin

Katecheten in Berlin bildeten seit 1948 im Rahmen des Berliner Schulmodells den Hauptanteil der Religionslehrer für evangelischen und römisch-katholischen Religionsunterricht in West-Berlin wie auch in dem seit 1990 vereinigten Bundesland Berlin. (→ Siehe auch Sonderstellung des Religionsunterrichts in Berlin.)

Zuständige Landeskirchen für die evangelischen Katecheten sind die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (kurz EKBO) und für die römisch-katholischen das Erzbistum Berlin. Da die römisch-katholische Kirche in Berlin nach Anzahl ihrer Mitglieder in der Diaspora bzw. Minderheit ist, ist auch die Anzahl ihrer Religionslehrer und der Teilnehmer ihres angebotenen Religionsunterrichtes entsprechend geringer.

Inhaltsverzeichnis

Evangelische Katecheten

Ausbildung

Die Ausbildung zum ev. Katecheten umfasste in Berlin:

  • C-Katechet: Einjähriger Abendunterricht, C-Prüfung und anschließend dreimonatiges Schulpraktikum
  • B-Katechet: Im Anschluss der C-Prüfung weitere zwei Jahre Tagesschulausbildung oder zweieinhalbjährige berufsbegleitende Ausbildung, B-Prüfung - unabdingbar für die Erteilung der "Vokation" bzw. der Lehrbefähigung und unbefristeten Anstellung.
  • A-Katechet: Zwei Jahre nach Arbeit als B-Katechet war es möglich, sich zur A-Ausbildung anzumelden. Diese Weiterbildung währte drei Jahre und war berufsbegleitend, d.h. bei einem ¾-Deputat an der "eigenen" Schule bildete man sich unter der Woche in Abendseminaren und jeweils einem Tagesseminar weiter und spezialisierte sich auf bestimmte Schulzweige oder/und zum Mentor bzw. zur Mentorin. (Dieses Weiterbildungsangebot wurde seit den 1980ern von den meisten Katecheten genutzt. Neben der Höherqualifizierung versprach es nach entsprechenden Bewährungsaufstiegen innerhalb von sechs weiteren Jahren am Ende auch eine Vergütung ähnlich dem Anfangsgehalt eines hochschulausgebildeten "Lehrers mit einem wissenschaftlichen Fach".)

Ein Auslaufmodell

Von der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz werden keine Katecheten mehr ausgebildet. Die letzten Examensprüfungen zum A-Katecheten wurden Anfang 2006 abgenommen - damit ist in Berlin der Ausbildungsgang zum ev. Katecheten endgültig ausgelaufen. Sie wird nun durch die zehn Semester umfassende Fachhochschulausbildung zum ggf. auch diplomierten Religionspädagogen ersetzt. Diese Ausbildung ist insgesamt breiter angelegt, d.h. ihr Augenmerk liegt nicht mehr ausschließlich auf dem Religionsunterricht in der Schule und ermöglicht zudem an ihrem Ende auch der Vergütung nach nicht mehr die Bewährungsaufstiege eines A-Katecheten. Doch selbst den FH-diplomierten Religionspädagogen wurden bislang (Stand Februar 2009) nur äußerst wenige, einige Jahre lang zum Teil auch gar keine Planstellen als Lehrkräfte für den Religionsunterricht angeboten.

Angesichts der Ende der 1990er Jahre allseits notwendig gewordenen "Sparmaßnahmen" meint dies u. a. auch die Abkehr von der Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung, die nach ihrer Beendigung die sichere Übernahme in ein kirchliches Beschäftigungsverhältnis garantierte. Insbesondere die enge Verknüpfung einer per se nicht staatlich anerkannten Ausbildung und der evangelischen Kirche als derzeit noch allein möglichem Arbeitgeber droht nun für die derzeit noch ca. 700 evangelischen Katecheten zu einem Existenzproblem werden. Denn speziell in Berlin scheint es die Evangelische Kirche in einem eigentümlichen Verbund mit dem Berliner Senat nun darauf anzulegen, sie demnächst alle per betriebsbedingter Kündigung entlassen zu können. Allein der im Sinne der Antragssteller positive Ausgang des angestrebten Volksbegehrens zur Errichtung eines Wahlpflichtfachbereichs Ethik-Religion - siehe Meldung vom 9. Januar 2008 - könnte wieder zu einem Mehrbedarf an Religionslehrern führen, dann allerdings mit dem Berliner Senat als Anstellungsträger.

Hintergründe (Stand: 2009)

Der Religionsunterricht in Berlin ist derzeit noch ein freiwilliges Unterrichtsfach (siehe auch Religionsunterricht in Deutschland / Berlin), das von den Stundenplan erstellenden Schulleitungen zumeist als Störfaktor gesehen wird - melden sich doch nur höchst selten ganze Klassen dazu an, so dass stets ein Rest an Schülern zusätzlich zu betreuen bleibt. Der sich vehement für ein "Wahlpflichtfach Religion" engagierende und mit dem Berliner Senat darum bislang erfolglos streitende EKD-Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber scheint als einstiger Hochschulprofessor dieses Wahlpflichtfach nur noch von Lehrern mit Fakultas bzw. Nebenfach Religion unterrichtet sehen zu wollen - ohne jedoch den seit 1948 bislang in der Hauptsache tätigen Katecheten berufliche Alternativen oder auch nur Weiter- bzw. Umqualifizierungsmaßnahmen anbieten zu können. Der derzeitige SPD-PDS regierte Berliner Senat hingegen kann und will trotz seiner "versprochenen" verstärkten Werterziehung kein alle Schüler einbeziehendes und neue staatliche Lehrerstellen forderndes Wahlpflichtfach finanzieren. Diesem scheinbar paradoxen Interessenkonsens zwischen Senat und evangelischer Amtskirche sind nun rigide eingeforderte Gruppengrößen geschuldet, die ohne Rücksicht auf (religions-)pädagogische Erwägungen, Klassenzusammensetzungen oder Klassenstufen für das jeweilige Schuljahr durchgesetzt werden. Zeitgleich wurde die Unterrichtsverpflichtung 2005 um zwei Stunden, ab August 2007 um eine weitere Stunde erhöht, so dass angesichts niedrigerer Anmeldungen zum Religionsunterricht zwangsläufig weniger Religionslehrer vonnöten sind und die Abschiebung des Religionsunterrichts in die "Randstunden" das Fach kaum attraktiver macht. (Über 90% aller 2008 noch tätigen Katecheten in Berlin sind Frauen.)

  • Meldung vom 6. November 2004: Die Synode der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat diskutiert, bis 2008 von den 800 Religionslehrerstellen 200 abzubauen sowie für die verbleibenden Lehrkräfte die Gehälter zu kürzen - dies vor dem Hintergrund, dass bereits ein halbes Jahr zuvor eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um jeweils eine Stunde ohne Lohnausgleich ab 2004/2005 und 2005/2006 (also um insgesamt zwei Stunden) durchgesetzt wurde, was einer Lohnkürzung von ca. 8½ % gleichkommt.
  • Neueste Meldung vom 15. Februar 2005: Die Tarifparteien der EKBO haben sich auf eine Atempause bis Juli 2007 verständigt, d.h. nachdem die Arbeitnehmervertreterseite einer bis dahin befristeten Gehaltskürzung um 5% zugestimmt haben, wurde von Arbeitgeberseite zugesichert, dass es in diesem Zeitraum zu keinen betriebsbedingten Kündigungen kommt und die zweite Stundenerhöhung ausgesetzt wird. Diese "Atempause" wird allerdings flankiert von den nun beim Berliner Senat und den Oppositionsparteien in immer kürzeren Intervallen wieder aufflackernden Diskussionen um die Einrichtung eines Faches LER ohne gleichrangiges RU-Parallelangebot. SPD-Linke, PDS und Grüne sprechen sich für ein solches Angebot aus, CDU und FDP wollen den Religionsunterricht weiterhin als Alternative zu LER oder einem Philosophie/Ethik-Unterricht haben.
  • Meldung vom 23. März 2006 Der Berliner Senat hat die Neuinstallierung eines Ethikunterrichtes für alle Schüler in der Sekundarstufe I beschlossen, der bereits ab dem Schuljahr 2006/2007 für alle Schüler der 7. Klassen verpflichtend ist. Der Religionsunterricht soll dagegen nach wie vor nur als freiwilliges Angebot erteilt werden können - das bedeutet de facto die allmähliche Verdrängung des Religionsunterrichtes aus dieser Schulstufe. Parallel dazu hat die EKBO den Manteltarifvertrag für alle kirchlichen Mitarbeiter gekündigt, was nach dem Juli 2007 auch für etwaig neu eingestellte Katecheten bzw. FH-diplomierte Religionspädagogen eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zur Folge hat.
  • Zum 31. Juli 2007 wurde die im Jahr 2005 für Katecheten vorgenommene Gehaltskürzung zurückgenommen und deren Unterrichtsdeputat wiederum um eine Stunde erhöht.
  • Meldung vom 26. April 2009 Die schulrechtliche Diskrepanz zwischen Ethik- und Religionsunterricht führte nach Angaben der beiden christlichen Kirchen seither zu einer ca. 25-prozentigen Abnahme von Teilnehmern am Religionsunterricht in den bislang betroffenen Klassen (7, 8 und 9) der Sekundarstufe I.[1] Nach Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde und der Entscheidung am 15. März 2007 durch das Bundesverfassungsgericht, wonach obligatorischer Ethikunterricht weder Eltern noch Schüler in Grundrechten verletzt (1 BvR 2780/06 [2]), hat sich der im März 2007 gegründete Verein "Pro Reli e.V." dafür eingesetzt, einen Volksentscheid für ein dem Ethikunterricht gleichgestelltes Wahlpflichtfach Religion herbeizuführen. Die dafür notwendige erste Hürde eines Volksbegehrens wurde zwar im Januar 2009 erfolgreich genommen, der Volksentscheid am 26. April 2009 ging jedoch zu Ungunsten der Antragsteller aus. Somit bleibt vorerst der Status quo erhalten, d.h. der Ethikunterricht ist ab der 7. Klasse für alle Schüler verpflichtend, während Religionsunterricht von der 1. Klasse an lediglich als freiwilliges Zusatzfach gewählt werden kann. Senatsvertreter beider Parteien und insbesondere der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit haben allerdings vor dem Wahlgang zum Volksentscheid des Öfteren betont, sich für verbesserte Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Lehrkräften des Ethik- und Religionsunterrichtes einsetzen zu wollen. (Zum Volksentscheid siehe auch→ Pro Reli)

Siehe auch

Gemeindereferent, Katechese, Katechismus, Katechet, Pastoral, Religionslehrer, Religionsunterricht, Sakrament

Einzelnachweise

  1. ekbo.de Angaben der EKBO zur sinkenden Teilnehmerzahl am RU in der Berliner Sekundarstufe I
  2. 1 BvR 2780/06

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