- Kaufkraftzahl
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Als Kaufkraft der Verbraucherhaushalte wird das in privaten Haushalten für Konsumzwecke verfügbare Einkommen bezeichnet, also denjenigen Betrag, der pro Haushalt vom Einkommen verbleibt, nachdem alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel Wohnungsmieten, Kreditraten, Versicherungsprämien) bedient wurden. Die Kaufkraft kann sich somit entweder auf das monatliche Einkommen oder auch das Jahreseinkommen einer Person oder eines Haushalts beziehen.
Die Kaufkraft eines Haushalts ist nicht allein an die Erwerbssituation der Haushaltsmitglieder gekoppelt, sondern unterliegt auch deutlichen regionalen Unterschieden. Diese Unterschiede sind von großer Bedeutung für die Konsumgüterindustrie, die ihre Angebote an die in einer bestimmten Region vorliegende Kaufkraft anpassen muss, um nicht an den Bedürfnissen des Marktes vorbei zu produzieren.
Die Kaufkrafttheorie der Löhne zur Kaufkraftbelebung ist umstritten.
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte stellt einen besonders aussagefähigen Indikator für den (monetären) „Wohlstand“ der Bevölkerung dar und ist als der Betrag zu verstehen, der den in einer bestimmten Region lebenden Menschen für Konsumzwecke oder zur Ersparnisbildung zur Verfügung steht. Das Verfügbare Einkommen ergibt sich aus den empfangenen Primäreinkommen nach Abzug der geleisteten laufenden Transfers und nach Hinzufügung der empfangenen laufenden Transfers. Allerdings sollte das Verfügbare Einkommen nicht pauschal mit dem Begriff „Kaufkraft“ gleichgesetzt werden, da Kaufkraft neben dem nominellen Geldbetrag prinzipiell auch das Preisniveau berücksichtigen müsste (Reallohn), während das Verfügbare Einkommen als reiner nominaler Geldbetrag grundsätzlich keinerlei Preisunterschiede berücksichtigt.
Für den Einzelhandel spielt neben der Kaufkraft auch die Zentralität eine wichtige Rolle. Die Zentralitätskennziffer errechnet sich aus dem Verhältnis der Kaufkraftkennziffer (Kaufkraft im Vergleich zum Bundesdurchschnitt) zur Umsatzkennziffer (Einzelhandelsumsatz im Vergleich zum Bundesdurchschnitt).
Kaufkraftindex
Kaufkraftindex (auch: Kaufkraftzahl oder Kaufkraftkennziffer) einer Region (Bundesland, Bezirk, Gemeinde, Postleitzahlgebiet und so fort) gibt das Kaufkraftniveau dieser Region pro Einwohner oder Haushalt im Vergleich zum nationalen Durchschnitt an. Der nationale Durchschnitt hat dabei den Normwert 100. Beträgt der Kaufkraftindex je Einwohner einer Region zum Beispiel 84, so liegt er leicht unterhalb des Durchschnitts – die Einwohner in dieser Region verfügen dann im Mittel nur über 84 Prozent der durchschnittlichen Kaufkraft. Neben Regionen eines Landes können auch Länder selbst bezüglich Ihrer Kaufkraft verglichen werden.
Kaufkraft absolut in Euro für ausgewählte europäische Länder Land Kaufkraft je Einwohner in Euro je Jahr Österreich 17.050 Ungarn 4200 Slowakei 3700 Polen 3400 Russland 2400 Ukraine 660 Stand: 2007; Quelle: RegioData Research GmbH, Wien Kaufkraftindizes für einzelne deutsche Städte
(Großstädte über 1.000.000 Einwohner)
Bundesrepublik Deutschland = 100Stadt Kaufkraftindex Berlin 94,84 Hamburg 111,88 München 136,70 Stand: 1. März 2006; Quelle MB-Research, Nürnberg Die Berechnung des Kaufkraftindex basiert im Wesentlichen auf Lohn- und Einkommensstatistiken, das heißt auf Daten der Finanzämter und auf Daten im Zusammenhang mit staatlichen Transferleistungen (Arbeitslosen- und Kindergeldzahlungen, Familienbeihilfe, Pensionen etc.). Erfasst werden alle Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Zins- und Kapitaleinkommen. Abzugsseitig werden Steuern, Pflichtversicherungen, Ansparen sowie Kreditrückzahlungen berücksichtigt.
Siehe auch: Baukraftkennziffer
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