Klosterkammer Hannover

Klosterkammer Hannover
Klosterkammer Hannover
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Rechtsform: Landesbehörde und Stiftungsorgan im Dienstbereich des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur
Zweck: Stiftungszwecke „Kirche“, „Schule“ und „milde Zwecke aller Art“
Vorsitz: Hans-Christian Biallas (Präsident)
Gründungsdatum: 1818
Stifter: Prinzregent Georg von Hannover
Mitarbeiterzahl: 135
Sitz: Hannover
Website: www.klosterkammer.de

Die Klosterkammer Hannover mit Sitz in Hannover ist eine Sonderbehörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Sie verwaltet ehemals kirchlichen Besitz und unterhält Kirchen und Klöster. Außerdem verwaltet sie als Stiftungsorgan vier selbstständige öffentlich-rechtliche Stiftungen. Die Klosterkammer unterhält und fördert kirchliche, soziale und schulische Projekte. Sie ist eine der ältesten und traditionsreichsten Landesbehörden in Niedersachsen, deren Vorläuferorganisation im 16. Jahrhundert entstand.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Klosterkammer Hannover entstand in der Zeit des landesherrlichen Kirchenregiments, als Staat und Kirche noch institutionell verbunden waren. Ihre Wurzeln hat sie in der Zeit der Reformation im Fürstentum Calenberg-Göttingen um 1542. Damals verfügte die Regentin Elisabeth von Calenberg die Inventarisierung der Urkunden der ehemals katholischen Klöster, die in der Reformation zu evangelischen Damenstiften umgewandelt worden waren. Diese wurde nur in Ansätzen durchgeführt. Nachdem die Regentschaft der Elisabeth von Calenberg aufgrund der Volljährigkeit ihres Sohnes Erich II. 1545 endete, geriet die Reformation der Klöster ins Stocken, da Erich II. zum katholischen Glauben übergetreten war. Erst als nach seinem Tod 1584 das Fürstentum Calenberg-Göttingen im Erbgang an Braunschweig-Wolfenbüttel fiel, wurde unter Herzog Julius das Klosterwesen nach der Wolfenbüttelschen Kirchenordnung von 1569 neu geordnet.

Einen bedeutenden Vermögenszuwachs erfuhr der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds als Vorläuferorganisation in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803. Dabei fielen 1815 die geistlichen Fürstentümer Hildesheim und Osnabrück an das Königreich Hannover. Das Vermögen der aufgehobenen Klöster wurde nicht vom Staat vereinnahmt, sondern dem Klosterfonds zugeführt. Dieser Vermögenszuwachs war ursächlich für die Errichtung der Klosterkammer Hannover als zentrale Behörde. Prinzregent Georg IV. richtete sie am 8. Mai 1818 zur Verwaltung des ehemaligen Klostervermögens ein.

Bis heute sind zahlreiche ehemalige Stifts- und Klosterkirchen Niedersachsens im Besitz der Klosterkammer. Sie werden von evangelischen und katholischen Kirchengemeinden als Pfarrkirchen genutzt. Dem Präsidenten der Klosterkammer obliegt die Vertretung der zugehörigen Prälaturen auf dem Calenberg-Grubenhagenschen Landtag.

Verwaltung und Immobilien

Denkmalgeschützter Hauptsitz der Klosterkammer in Hannover

Die Klosterkammer hat ihren Sitz in der Oststadt von Hannover, unweit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover. Sie verwaltet den Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK), den Domstrukturfonds Verden, das Stift Ilfeld und den Hospitalfonds St. Benedikti in Lüneburg.

Der Klosterkammer stehen eine Verwaltungs-, eine Liegenschafts- und eine Bauabteilung sowie der Klosterkammerforstbetrieb, der von den Klosterforstämtern in Soltau und Westerhof verwaltet wird, als Landesbetrieb zur Verfügung. Darin sind etwa 135 Mitarbeiter tätig, die das umfangreiche Stiftungsvermögen betreuen. Dieses besteht hauptsächlich aus rund 40.000 ha Grundbesitz mit Landwirtschafts- und Forstflächen, Kiesgruben, Naturschutz- und Freizeitflächen. Zu drei Vierteln finanziert sich die Klosterkammer aus annähernd 16.000 Erbbaurechts-Grundstücken. Darüber hinaus gehören zur Kammer etwa 800, zumeist unter Denkmalschutz stehende Gebäude, darunter die Calenberger Frauenklöster Barsinghausen, Mariensee, Marienwerder, Wennigsen und Wülfinghausen. Auch etwa 10.000 Kunstwerke gehören zum Besitz.

Tätigkeit

Zu der Verwaltung der vier Stiftungsvermögen durch die Klosterkammer gehört auch die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen gegenüber zahlreichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinden. Die Leistungsverpflichtungen lasten in den ganz überwiegenden Fällen seit jeher auf den in den Stiftungen, insbesondere im Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK), zusammengefassten Vermögen. Eine erste Aufstellung findet sich in der Falk’schen Denkschrift von 1877. Ihre Größenordnung ist ganz unterschiedlich. So ist der AHK im Falle der Kirchengemeinde St. Michaelis Lüneburg verpflichtet, die gesamten Kosten der Kirchengemeinde, also alle Personal-, Sach-, Bauunterhaltungskosten zu tragen. In weiteren Fällen trägt der AHK ganz oder teilweise die Pfarrbesoldung, und/oder die Bauunterhaltung von Kirchengebäuden, Pfarrhäusern und Friedhofskapellen. Darüber hinaus leistet er Zuschüsse für Gehälter und Heizungskosten. Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung von 1963/83 mit dem Land Niedersachsen trägt der AHK die Leistungsverpflichtung des Landes Niedersachsen gegenüber den sog. Lüneburger Klöstern, also Damenstiften, Ebstorf, Isenhagen, Lüne, Medingen, Walsrode und Wienhausen. Im Gegenzug wurde der AHK von seiner Leistungsverpflichtung gegenüber der Universität Göttingen freigestellt und der überschießende Anspruch durch die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ausgeglichen. Darüber hinaus berät die Klosterkammer die Damenstifte Bassum, Börstel, Fischbeck und Obernkirchen in Verwaltungs-, Bau- und sonstigen Fachangelegenheiten.

Aus Wirtschaftsüberschüssen der Vermögensverwaltung vergibt die Klosterkammer jährlich Fördermittel in Höhe von etwa drei Millionen Euro entsprechend kirchlichem, sozialem und schulischem Stiftungszweck für Projekte in Niedersachsen.

Verwaltete Stifte und Klöster

Kloster Lüne um 1800

Präsidenten

Walther Herwig

Literatur

  • Axel von Campenhausen: Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover. 1999, ISBN 3877065465.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Klosterkammer Hannover – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bericht über Amtseinführung.
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